Archers Campfire
Bogenschießen => Allgemein => Thema gestartet von: Casimir am Oktober 29, 2024, 02:44:07 Nachmittag
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Haben wir hier evtl einen Rechtsgelehrten, der uns bitte mal etwas aufklären kann?!
Ich tue mich immer schwer mit dem Verstehen von Gesetzestexten. Mir erscheint da vieles dehn- und auslegbar.🙏
- Max Klingenllänge bleibt dei 12cm?
- tragen (unverschlossen) im Vereinsparcour erlaubt?
- tragen im öffentlichen Parcour?
- unverschlossenes Transportieren im Auto zum Parcour? Darf ich dann damit neben einer Bushaltestelle kurz parken um mir ne Limo zu holen?
.... und und und....
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Verbindliche Rechtsauskünfte kann und sollte hier keiner geben.
Ich verweise auf passende YT Kanäle (die auch nur Hinweise geben können) und mache hier dann zu ..