Mitte Dezember stand in unserem Ortsblättle, dass laut Polizeiverordnung Baden-Württemberg ab sofort das Bogenschießen im Ortsbereich - dazu gehört ziemlich viel Wald - grundsätzlich als "Ordnungswidrigkeit" mit Bußgeld geahndet werden kann. Die juristische Verklausulierung dieser Mitteilung habe ich nicht abgeschrieben, kann man bei genauem Interesse gooogeln. Soweit ich weiß, war bisher im Waldgesetz von B.-W. das Bogenschießen im Wald - mit entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen - gestattet. Weiß noch jemand etwas über diese Angelegenheit?