Erste Frage:
Kannst Du uns die Quelle für die Ausnahme sagen. Ich habe den Kenntnisstand, dass man allen Mitgliedern die Teilnahme ermöglichen muss. (Was aber auch telefonisch ginge, da bei Zoom und Co auch meist eine telefonische Einwahl geht). Aber jetzt kommt das Abstimmproblem, also
Vom BSSB. Man muss es nur lange genug vorher ankündigen, dann ist es Aufgabe des Mitglieds, einen Weg der Teilnahme zu suchen. Es wurde verglichen mit der Situation "HV beim Gasthof XY, aber Mitglied Z findet keinen Parkplatz oder hat keine Möglichheit zu kommen, weil Auto defekt und ÖNV nicht vorhanden"
Zweite Frage:
Wie lasse ich telefonisch eingewählte Mitglieder abstimmen?
Sie müssen den Namen am Tel. sagen und für was sie wie abstimmen. Vorausgesetzt, es ist keine geheime Wahl.
Bedenke auch folgendes: WIe gehst Du bei einer Briefwahl mit ungültigen Stimmen um? Also flasch ausgefüllt oder welche ganz ohne Kreuzchen zu einem Abtimmungsthema? Es gibt sie also immer, diese Ausnahmen. Nur wie zählt man sie? Enthalten oder ungültig? Wenn das einen Unterschied macht, muss das vorher geklärt sein, aber mit "Verlusten" ist zu rechnen.