kurze Zwischenfrage dazu: ist nicht über jeder Gemeinde der Landkreis mit der sog. "unteren Jagdbehörde" die (meines Wissens) auf jeden Fall einbezogen werden muss und auch die letzte Entscheidungshoheit hat?
Hans
Ich gehe davon aus - wir haben einen LRA Mitarbeiter im Vereinsvorstand, der kümmert sich um diese Themen. Allerdings gibts niemand mit "letzter Entscheidungshoheit". Es kann von den Jägern, vom Förster, vom Besitzer ein Veto kommen und auch von den Anliegern für den Fall, dass eine "Nutzungsänderung" erfolgt, ein Veto kommen. Das hängt wohl davon ab, ob Innen- oder Aussenbereich.
Und natürlich noch das Ordnungsamt, und auch das Bauamt, sofern irgendwas gebaut werden soll. Streng genommen gilt wohl auch ein fester überachter Einschiesstand als Bauwerk. Es ist nicht einfach