Archers Campfire

3-Parcours Rechtslage


Offline rso

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Sich an Regeln zu halten bedeutet noch lange nicht, von Haftungsfragen verschont zu sein.

Und nein, du bist über den DSB nicht bei Parcoursbesuchen versichert (warum auch?)
Eine Privathaftpflicht (die jeder haben sollte!) hilft.
cu

Rainer


Offline piti

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Und nein, du bist über den DSB nicht bei Parcoursbesuchen versichert (warum auch?)


Das stimmt nicht ganz!
Ich weiß es bezogen auf den BSSB (Bayerischer Sportschützenbund) der Mitglied im DSB ist. Dabei haben Mitglieder des BSSB z.B. eine Rechtsschutzversicherung durch die Mitgliedschaft! Haftpflicht nicht automatisch, aber Rechtsschutz! Über weitere Pakete die die Vereine abschließen können gibt es die Möglichkeit der Haftpflicht. Wie es bei anderen Verbänden ist weiß ich nicht.

https://www.bssb.de/vers-umfang.html


Offline rso

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dann solltest du deine von dir verlinkten Bedingungen auch lesen:

".... im Rahmen Ihrer Verbands- und Vereinstätigkeit...*

Das hilft bei Parcoursbesuchen?  ;)

Und der Unterschied Rechtsschutz und Haftpflicht sollte darüberhinaus doch wohl bekannt sein.

Ich sag zu dem Thema jetzt nix mehr..........
cu

Rainer


Offline piti

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dann solltest du deine von dir verlinkten Bedingungen auch lesen:

".... im Rahmen Ihrer Verbands- und Vereinstätigkeit...*

Das hilft bei Parcoursbesuchen?  ;)

Und der Unterschied Rechtsschutz und Haftpflicht sollte darüberhinaus doch wohl bekannt sein.

Ich sag zu dem Thema jetzt nix mehr..........

Hast Du die Beispiele gelesen?

"sowie alle Mitglieder im Rahmen Ihrer Verbands- und Vereinstätigkeit"
Bedeutet, dass bei einem Parcoursbesuch - der DSB bietet ja 3D an - der im Rahmen einer Veranstaltung des Vereines stattfindet die Versicherung greifen dürfte. Voraussetzung dürfte sein - und da komme ich auf meine Bedenken aus meinem ersten Post zurück - dass der Parcours entsprechend der Vorgaben des DSB gestaltet ist. Der Parcours ist ja auch nichts anderes als eine Schießstätte wie bei den anderen Disziplinen des DSB.
Wenn ein Parcours besucht wird der nicht den Vorgaben entspricht oder der Parcoursbetreiber nicht dem DSB angehört wird es problematisch, das ist richtig! Aber der Fall "DSB-Schütze auf DSB-Parcours" dürfte durch die Versicherung abgedeckt sein.

Interessant für Betreiber von 3D-Parcours die dem DSB angeschlossen sind: "Die Schießsportanlage des Vereins wird auf behördliche Anordnung hin wegen angeblicher Sicherheitsmängel geschlossen. Sie möchten sich gegen die Schließungsverfügung gerichtlich zur Wehr setzen." Hier greift auch die Versicherung .....

Ja, Unterschied Rechtsschutz und Haftpflicht weiß ich. Steht ja auch im verlinkten Dokument.


Online Landbub

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dann solltest du deine von dir verlinkten Bedingungen auch lesen:

".... im Rahmen Ihrer Verbands- und Vereinstätigkeit...*

Das hilft bei Parcoursbesuchen?  ;)


Ja - auf jeden Fall, wenn es Trainingscharakter hat. Wenn Du besoffen übern Pflock fällst, dann vermutlich nicht.
Wenn du Sport i.S.d. BSSB machst, schon.
Zumindest habe ich es so vernommen, als die LM in Wemding öffentlich ausgeschrieben wurde. "Achtet darauf, dass alle Teilnehmer BSSB Mitglied sind wegen der Versicherung". Vermutlich macht der DFBV ähnliches in Sachen Versicherung.
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Offline Gundog

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Voraussetzung: Gestellt nach den Sicherheitsregeln vom Dfbv/Dbsv

Weil das die einzige in Print/PDF/... verfügbare Dokumentation zu dem Thema ist ?
Besser wie nix, aber ausreichend ?


Online Landbub

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Voraussetzung: Gestellt nach den Sicherheitsregeln vom Dfbv/Dbsv

Weil das die einzige in Print/PDF/... verfügbare Dokumentation zu dem Thema ist ?
Besser wie nix, aber ausreichend ?

Ja, das einzige. Hast du es dir mal angeschaut? Es dürfte kaum möglich sein, einen parcours zu entwerfen, der all diese Regeln erfüllt, sieh dir nur mal die notwendigen Flächen hinter einem Ziel an. Die auch frei von Bäumen wegen Querschläger sein müssen. Am Ende geht es darum, mit Sachverstand und Vernunft einen Parcours zu bauen.
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Offline Sonuka

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Also ich melde mich jetzt mal, nachdem ich so ziemlich alle Infos bekommen habe, die ich brauche und noch ein paar mehr  :)
Dass die Nummer nicht ohne ist, war klar, ich habe den nötigen Input und mir ist klar dass hier neben einigen Fachkundigen, jeder seine Erfahrungen und Meinungen mit dazugibt.... zu Filtern was davon für mich taugt und was nicht, ist ja am Ende mein/e eigene/s Problem/Aufgabe.
Dass die Nummer für Privatpersonen nicht so ganz trivial ist, und als Betreiber einer solchen Anlage auch immer ein gewisses Risiko bleibt ist klar...
Da greift nur der Kahn:
https://www.youtube.com/watch?v=JriQQkxWI9o
Deswegen war ja vorangestellt: Es ist nach allen regeln der Kunst gestellt! Das bedeutet: So Regelkonform, dass kein Sachverständiger einen Fehler finden könnte.
Was man aber auch beim Verein bedenken sollte... BowLaw kann mich ja berichtigen:
Der Verein schützt nur vor Finanziellen Forderungen... Strafrechtlich ist unser Strafrecht auf Personen geeicht... d.h. Wenn Tatsächlich der Staatsanwalt eingeschaltet wird... ist entweder eine Person fällig, oder eben nicht.
Aktuell bemühe ich mich, einen Sportverein dafür zu begeistern, das unter sein Dach zu nehmen. Hat ja keine finanziellen Aufwendungen außer die paar Kröten für die Satzungsänderung.
Mal sehen was draus wird.
Ach ja, was die Jagdpächter angeht.... wenn der Eigentümer das Dingen nutzt und deswegen kein Wild mehr da ist.... kann der Jagdpächter im Zweifelsfall die Fläche aus der Pacht nehmen... sonst aber auch nix. Ist ja KEIN Wald.
Wenn da Schafe Eingezäunt sind, kann das Wild auch nimmer hin.
Dauernd was anderes
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Online Landbub

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In welchem Bundesland bist du eigetlich? Hier in Bayern ist das mit der Jagd und dem Wald so eine Sache... nur wei Du Besitzer des Waldes bist, kannst du noch lange nicht bestimmen, was da an Viehzeug rein darf. Ein bekannter wolle eine Bereich abzäunen für Alpakas. Jäger sagte nein und bekam recht.
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Offline Sonuka

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Das war bis jetzt ne Schafweide... bzw. Schafweideland. Seit einem Jahr ungenutzt (und dementsprechend schon verbuscht, was gut für uns ist) und jetzt neu zu verpachten. Die Gemeinde möchte das Projekt unterstützen und gibt das Land dafür her... Long story short: Der Jäger ist der Letzte der ein Problem verursachen kann. Der hegt und pflegt das auch seid Jahren nicht mehr.
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Offline roscho

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In welchem Bundesland bist du eigetlich? Hier in Bayern ist das mit der Jagd und dem Wald so eine Sache... nur wei Du Besitzer des Waldes bist, kannst du noch lange nicht bestimmen, was da an Viehzeug rein darf. Ein bekannter wolle eine Bereich abzäunen für Alpakas. Jäger sagte nein und bekam recht.

Doch.

Als Besitzer eines Grundstücks kann ich es von der Jagd ausnehmen lassen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 26.06.2012 entschieden, dass die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen die Menschenrechte verstößt, sofern der Grundeigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt.

Es ist nicht mit dem in der Menschenrechtskonvention garantierten Schutz des Eigentums zu vereinbaren, wenn Grundstückseigentümer zwangsweise Mitglied in einer Jagdgenossenschaft sind und damit die Jagd auf ihrem Grund und Boden gegen ihren Willen dulden müssen.

Dann hat der Jäger dort nichts zu sagen.
Bogenschiessen ist einfach, aber nicht leicht ;)

"Der intuitive Geist ist ein heiliges Geschenk,
und der rationale Verstand ein treuer Diener.
Wir haben eine Gesellschaft erschaffen,
die den Diener ehrt und das Geschenk vergessen hat."

* Albert Einstein


Online Landbub

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Als Besitzer eines Grundstücks kann ich es von der Jagd ausnehmen lassen.


Das ist (bzw war bei uns) nicht der Punkt. Der Jäger darf in deinem Wald dann nicht jagen. Aber dur darfst dennoch den Tierbestand und dessen bewegungsfreiheit nicht einschränken. Das lief über irgendeine obere oder untere Jagdbehörde. Fakt ist: Der Jäger darf da nix schnießen, aber sein Veto gegen Alpakas wurde bestätigt.
Genauso kann (wie ich verstanden habe: nur in Bayern und Sachsen) der Jäger verhindern, dass bauliche Maßnahmen wie aufstellen von 3D Tieren durchgeführt werden. Nur die Holzwirtschaft kann er nicht beeinflussen.
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Offline Sonuka

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Nochmal.
Spielt in speziell DIESEM Fall ja keine Rolle.
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Offline piti

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Im Ausgangspost habe ich gelesen, dass der Parcours kein Privatparcours sein soll sondern ein öffentlicher. Da frage ich mich:
Welchen Unterschied macht es aus Sicht der Haftung wenn ein Parcours privat oder öffentlich ist. Bei privaten Parcours kann gesteuert werden wer den Parcours betritt, bei öffentlichen nicht.
Ich war neulich bei einer "Besprechung" zugegen, bei der darüber informiert wurde, dass - bei einem privaten Parcours eines Vereins - die Aufsichtsbehörde neuerdings verlangt, dass der Parcours nicht von Einzelpersonen genutzt wird und immer mind. eine zweite Person anwesend sein muss die prüfen muss, ob sich vor Schußabgabe hinter dem Ziel auch niemand befindet! Und das bei jedem Ziel und vor jedem Schuss!
Prost Mahlzeit!


Offline stöckchenschubser

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  • Widerstand ist zwecklos.
Zum Wild kann ich nur sagen, bis jetzt hat noch kein Parcours Wild verscheucht, im Gegenteil eher angelockt weil weniger Personen im Bereich.
Sieht man schön an Truppenübungsplätzen, nirgends gibt es mehr und artenreichere Flora und Fauna.


Ich habe bei Parcoursgängen schon fast alles gesehen, sogar Äskulapnattern, teilweise könnte man Ziele nicht schießen, weil Tiere ungestört dabei standen.
Das Highlight war ein Arbeitstag im Parcous, bei Treibjagd im Nachbarrevier.
3 Schüsse übern Tag, dafür den Parcours vol Wild.