Ich muss noch zu früher Geschriebenem etwas ergänzen, sonst plagt mich mein Gewissen: Österr. und Deutsches Waffenrecht ist vergleichbar und einender nahe. Das Österr. WaffG 1996 (i.d.F.2021) definiert Waffen also ebenso als "Gegenstände, die
ihrem Wesen nach ..." Selbiges Gesetzt kennt im gesamten Text weder Bogen noch Pfeil (wir haben auch keinen Anhang 1 bzw. 2 wie in Deutschland). Also ist "Bogen" Interpretationssache, er ist sicher keine Schusswaffe aber (leider doch) eher dem allg. Waffenbegriff zuzurechnen. Aber das wird in der Praxis möglichst kurz gehalten, der Bogen wird ja nie im Gesetzestext erwähnt.
Ein wesentlicher Unterschied zu Deutschland kommt nun hinzu: der ÖSB vereint nur Feuerwaffen, Luftdruck und Armbrust, keine Bögen. Bogensport ist u.a. im ÖBSV vereint, also systematisch getrennt.
Das erklärt manche "allergische" Reaktion von (österr.) Bognern, wenn "Bogen" und "Waffe" gleichzeitig erwähnt werden, also auch mein Kommentar. War aber nicht böse gemeint.
Dieser Beitrag ist nur als Ergänzung gedacht, bitte keine neuen Diskussionen über bereits Geschriebenes. Frohe Weihnachten, lasst das Lagerfeuer nicht erlöschen