Ich würde hier gerne auf eine Grundsatzdiskussion zur Sicherheit mit der Armbrust verzichten. Am Ende des Tages ist es egal wer was für gefährlicher hält, die eingebrachten Energien und Gefährdungen zwischen Bogen (Compound oder hohe Zuggewichte) und Armbrust sind durchaus vergleichbar und bindend für alle Bemühungen sind die deutschen Richtlinien und Gesetze.
Wir bemühen uns für eine Akzeptanz der Armbrust und setzen uns auch für die Nutzung auf Parcouren, wenn nötig auch unter Auflagen ein und stehen dazu.
Und nein es macht dabei keinen Unterschied ob Verein oder gewerblicher Betreiber. Vereinsmitglieder und deren Beiträge dienen nicht dazu das Hobby für Vereinsexterne zu finanzieren. Der Verschließ, der Invest und der Betrieb des Parcours durch Externe Nutzer muss sich auch ganz alleine durch diese decken. Wir legen viel Wert auf die Qualität unserer Tiere und auf dass sie gerade in den primären Trefferzonen niemals einen Pfeil, auch von Leistungsstarken Sportgeräten (Compound, Armbrust), durchlassen mögen. Wir wollen unseren Parcours ganz einfach auch anderen zur Verfügung stellen - mit ihnen die Freude daran teilen. Wem das Angebot nicht passt, der ist letztendlich auch nicht gezwungen den Parcours zu besuchen.
Im Genehmigungsverfahren (wobei ein Bogenparcours Genehmigungsfrei ist) macht es im übrigen keinen Unterschied. In allen fällen MUSS es eine dem Forst untergeordnete Nutzung sein (insofern sich der Parcours in einem Wald befindet, was die meisten Parcours zumindest in Teilen sind). Den Behörden, wie zum Beispiel der UNB, Ordnungsamt, Jagdtbehörde und Co ist es bei ihrer Betrachtung gleich was für ein Anbieter dahinter steht. Lediglich die Rahmenbedingungen spielen hierbei eine Rolle.