Archers Campfire

Besitz von Jagdspitzen legal in D?


Offline dietmar_huber

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Hi all, ich möchte mir für private Zwecke (weder auf einem Parcour, noch für die Jagd!!!!) ein paar Jagdspitzen kaufen auf ebay. Kriege ich damit Probleme, wenn ich diese bestelle mit dem Zoll?

Wie gesagt - ich nutze sie nur privat - es geht bei der Fragestellung lediglich um die rechtliche Frage!

Vg Dietmar
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Offline Joe

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Da quasi jeder Händler welche da hat gehe ich eigentlich davon aus, zumal es ja auch deutsche gibt die die Bogenjagd im Ausland ausüben, keinen Beleg hab ich dafür allerdings nicht.


Offline Ari

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Sollte problemlos sein!
Wenn du den Bogen in die Hand nimmst,
der Pfeil auf der Sehne liegt, ändert sich dein Leben! Instinkte werden geweckt, längst verschollen und unterdrückt. Du spannst den Bogen zum Kreis der alles umschließt
und im Moment des Lösens freigibt. Du bist der Bogen, du bist der Pfeil, du bist das Ziel!


Offline Anke

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Jagdspitzen sind in der Auflistung des WaffG zu verbotenen Gegenstände nicht genannt. Daher sind sie in Deutschland auch zu erwerben.

Allerdings gibt es andere Gesetze, die zum tragen kommen können, wenn man sie verwenden wollen würde. Zum Beispiel das Jagdgesetz.

Soweit mein Kenntnisstand.


Offline roscho

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Jagdspitzen sind in der Auflistung des WaffG zu verbotenen Gegenstände nicht genannt. Daher sind sie in Deutschland auch zu erwerben.

Allerdings gibt es andere Gesetze, die zum tragen kommen können, wenn man sie verwenden wollen würde. Zum Beispiel das Jagdgesetz.

Soweit mein Kenntnisstand.

Das ist auch mein Kenntnisstand ;)

Hier noch ein Verweis auf den Gesetzestext §42a
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html

Erwerb ist kein Problem, vom öffentlichen Führen würde ich dringend abraten !
Bogenschiessen ist einfach, aber nicht leicht ;)

"Der intuitive Geist ist ein heiliges Geschenk,
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Wir haben eine Gesellschaft erschaffen,
die den Diener ehrt und das Geschenk vergessen hat."

* Albert Einstein


Offline Anke

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Und Achtung: Auch beim Führen im eigenen befriedeten Grund oder der eigenen Wohnung lauern Fallstricke bzw. können lauern.
Pfeile mit Jagdspitzen als "Deko" an der Wand sollten vor unrechtmäßigem Zugriff gesichert sein. Kommen Sie abhanden und werden gesetzeswidrig verwendet und für den Fall dass das dann zu Dir zurückverfolgt werden könnte...
Ich würde es sicherheitshalber nicht drauf ankommen lassen.
Aber ich bin auch nicht tief genug im WaffG und Jagdrecht drin.


Offline dietmar_huber

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Vielen Dank an euch alle für die Antworten!
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Offline stöckchenschubser

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  • Widerstand ist zwecklos.
Kein Problem zu Hause oder zum Transport.
Die Klingenlänge ist unter 12 cm, daher auch zum offen liegen lassen und führen, also Mitnehmen grundsätzlich erlaubt.
Auch mit Schaft sind die weder Munition noch sonstwie sicherungspflichtig.
Auf deinem (haus)grundstück darfst du auch damit schießen.


Nur beim Roven ect. müssen sie zu Hause bleiben, da das als Versuch der Wilderei gewertet werden kann.


Offline aged younger

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Die Klingenlänge ist unter 12 cm, daher auch zum ...... führen, also Mitnehmen grundsätzlich erlaubt.



Sicher???
Bin da eher bei Roscho:
beidseitige/ mehrseitige Klingen fallen nach meinem bescheidenen Wissensstand ebenfalls unter das Führungsverbot 


Offline Landbub

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Legal im Sinne von "kannst problemlos kaufen und besitzen".  Hab selber welche, für meine ArcheryGirls. Wir wollten mal zeigen, wie ungebremst ein Jagdspitzenfleil durch einen Pfeilfang geht als anschauliche Begründung, warum die verboten sind. Auch durch die Filzmatten. Aber das hat wohl mit dem Filmen noch nicht geklappt.
Abonniert bitte https://www.youtube.com/@ArcheryGirls
Das motiviert meine Jugendgruppe ganz enorm, hier weitere Videos zu produzieren.

Alles, was du zur Zniper Auflage wissen musst: https://www.youtube.com/watch?v=_5lzzgEn9L8


Offline Waldgeist

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Zur Frage des "Besitzendürfens":

Ja, darfst Du.
„Jeder Mensch kann irren, nur Dummköpfe verharren im Irrtum!“
Cicero


Offline helmut10

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Ist eine Jagdspitze ein Messer????

Denn die hier angeführten 12 cm Länge, beziehungsweise beidseitig geschliffen, gilt nur für Messer und deren Klingen.
« Letzte Änderung: September 27, 2023, 09:01:12 Nachmittag von helmut10 »


Sunka

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Offline Odin

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mal ganz generell:

Pfeilspitzen jedweder Art sind im deutschen Waffenrecht (noch zumindest) nicht erfasst.
Man darf also erwerben, besitzen, führen....... und was weiss ich nicht noch alles.

Allerdings: ob es klug ist, mit Pfeilen, die mit Jagdspitzen ausgestattet sind, im Wald rumzurennen.....
diese Frage muss sich jeder selbst beantworten, es könnte sein, dass man (vermeidbare) Schwierigkeiten
zu gewärtigen hat, indem man halt den Anschein erweckt, man wolle evtl. sogar jagen.....

Lösung des Problems: die Dinger zu Hause lassen, dann => nema problema
(oder am besten garnet erst kaufen, in -D- braucht sie ein deutscher Bogenschütze ohnehin nicht)
....oder, ums mit "Dirty Harry" Callahan zu sagen:
            Make my Day


Offline roscho

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Ist eine Jagdspitze ein Messer????

Denn die hier angeführten 12 cm Länge, besiehungsweis beidseitig geschliffen, gilt nur für Messer und deren Klingen.

Ich persönlich würde diese Diskussion mit einem Polizisten oder einem Jäger auf der Straße oder im Wald nicht führen wollen.

Man -könnte- auf der Straße Recht bekommen (im Wald sicher nicht - Stichwort Wildfrevel) aber wozu ?

Ist schon mit Rovingspitzen im Wald problematisch (können ja auch zur Kleinwildjagd genutzt werden) aber ich brauche keinen zusätzlichen Ärger weil ich mit Jagdspitzen rum laufe.
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