Archers Campfire

Roven ?!? Was ? Wie ? Wo ?


testjan

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Bitte kein polemisches Hundehalterbashing!
Den Rehen ist es egal, ob sie von Menschen aufgescheucht werden oder ob da ein Hund vorn dran hängt. Wildernde Hunde sind natürlich blöd, keine Frage, aber das hat mit der Tageszeit überhaupt nichts zu tun.

Nebenbei bemerkt bin ich nicht bereit (als Gassigeher oder Wanderer), auf die werte Jägerschaft Rücksicht zu nehmen, so lange es solche Vorfälle gibt: an einer Waldwegkreuzung fahren zwei Suzuki Samurai vor, zwei eindeutig angetrunkene Jäger steigen aus, beide hier ausm Kaff, und sagen: „Hier könnt ihr fei etzerdla ned  langgehen, mir machen a weng Jagd heude.“
Solchen Vollpfosten möchte man auch nicht zufällig mit dem Bogen in der Hand begegnen, besser man geht denen aus dem Weg.


Online roscho

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Leute, bitte !

 :ontopic:

Wir können gerne einen Thread über "mit Hunden im Wald" machen, hier sollten wir aber beim ROVEN bleiben, ist das kontrovers genug mit Jägern ;)

Bogenschiessen ist einfach, aber nicht leicht ;)

"Der intuitive Geist ist ein heiliges Geschenk,
und der rationale Verstand ein treuer Diener.
Wir haben eine Gesellschaft erschaffen,
die den Diener ehrt und das Geschenk vergessen hat."

* Albert Einstein


Offline Kedde

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Ich finde die Trhread doch schon sehr hilfreich auch im Bezug auf die eigene Sicherheit. Das was hier geschrieben wurde kann man sehr gut als Leitfaden für seine eigenen Roving-Turen nehmen.
Ich persönlich schieße nur auf mitgebrachte Ziele wie einen Schießsack oder den Gummiball von Rinehart, suche mir Wege aus die nicht so sehr von Spaziergängern benutzt werden, denn wie Guido schon schrieb muss man immer mit abprallern rechnen. Und als Rentner kann ich mir Zeiten aussuchen wo anständige Leute bei der Arbeit und nicht im Wald sind. Also gehe ich jeglichen Ärger so-weit wie möglich aus dem Weg. Camo-Kleidung kommt für mich im Wald absolut nicht in Frage, auch wenn ich Parcours schieße.
Ich kann es nicht verhindern das ich Älter werde, aber ich kann verhindern das ich mich dabei langweile.
Es ist besser, zu genießen und zu bereuen, als zu bereuen das man nicht genossen hat.
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Offline Kedde

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Als Ergänzung würde ich noch eine Liste von Dingen anfügen welche ich außer Pfeil, Bogen und Zielen mitnehme.
Ich habe einen Rucksack dabei in dem ein kleiner Verbandskasten, (den ich beim Fahrradfahren immer dabei habe) ein stabiles Messer, (falls der Pfeil mal irgendwo fest sitzt) eine Flasche Wasser und etwas zum Essen so-wie das Handy dabei.
Ich sage vorher zu hause was ich vorhabe und wohin ich gehen werde. Ist niemand daheim so lege ich einen Zettel mit der Zeit wann ich weggegangen bin und wohin.
Dies kenne ich so von meinen Segeltörns, da wird sich beim Hafenmeister abgemeldet mit dem Ziel wohin es gehen soll. So hat auf Nachfrage immer jemand einen Anhaltspunkt wo er ansetzen kann.
Ich kann es nicht verhindern das ich Älter werde, aber ich kann verhindern das ich mich dabei langweile.
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Offline Casimir

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Wie kann man denn feststellen ob ein Waldstück oder Wiese öffentlich oder in privatem Besitz ist?
Antur Artus Tri 64" 40#
Antur Madoc 64" 35#


Offline Kedde

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Siehe Bundeswaldgesetz.
Wiesen werden oft wirtschaftlich genutzt. Da kann man sich vor Ort erkunden.
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Offline Absinth

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Zur Ergänzung...


Bezüglich Waldstück: Eine von vielen Möglichkeiten ist, dass du die "Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW)" kontaktierst und dich dort erkundigst, ob sie dir helfen können...  https://www.waldeigentuemer.de/verband/

Bezüglich Wiesenstück: Ich würde den Bauer bzw. die Bäuerin fragen, welcher/welche auf der betreffenden Wiese die Heuernte durchführt... Achja, selbige ist ja längst durch..., nun, dann würde ich den nächstgelegenen Bauer im Dorf fragen bzw. mich bei der Gemeinde erkundigen usw. usw..

Uns ist natürlich allen klar, dass es in beiden Fällen ziemlich lange dauern kann bis du es hast festgestellt bzw. es kommt halt drauf an wie kompliziert es sich im konkreten Fall ergibt und es kann sehr kompliziert werden...



P.S.: Es gibt auch Katasterämter mit hilfreicher Onlinefunktionen...



Offline Cayuga

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Bei den Katasterämtern bekommst Du aber die Eigentümer nicht mehr heraus. Die DSGVO lässt grüßen.
Bögen:
Langbogen Verus von DerBow 42# @ 31“
Langbogen Bodnik Super-Cayuga 44# @ 32“
Pfeile:
Fichte 11/32 mit Nocktaper auf 5/16 (selbstgebaut)


Offline Stringwistler

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  • Der Bogen schießt... aber die Sehne trifft...
    • Bestandssehnen vom Stringwistler unter.....
Du gehst einfach auf die Gemeinde und fragst nach dem Besitzer. Wenn die fragen wieso? Sagst du einfach du willst fragen ob du dort ein bisschen Bogenschießen darfst, ganz einfach.  :klasse:
Servusla, Gruß Guidl...

https://stringwistler.blogspot.de/

58"Spätzchen TD v.Chris😉
Stegmeyer TD- Hybrid 60"40lb@30"
Gravity Janus 17"ILF mit dito.
White Feather Lark 19"Junxing Pharos Hybr.63",
Jensbows Rayden 64"-38lb.3stripes-rubyred, 65"ILF-Amey XGS Ghosthand+Bosenbows doplCarbonFoamLB


Offline Absinth

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Bei den Katasterämtern bekommst Du aber die Eigentümer nicht mehr heraus. Die DSGVO lässt grüßen.

Stimmt...  O:-)

@Casimir, falls es dörflich gelegen ist könntest du bzw. würde ich erst mal in die Dorfkneipe gehen, die Leute dort wissen i.d.R. gut Bescheid...



Hulk

  • Gast
Wenn man mit Pfeil und Bogen den Parcours verlassen möchte,
um dem sogenannten Roven nachzugehen, dann steigen die Anforderungen gewaltig.
Die Verantwortung für den eigenen Pfeil, das Verhalten in der Natur und die möglichen sozialen Kontakte, setzen ein höheres Können und Wissen voraus.
Dazu muss man Lesen, Lernen und Schritt für Schritt eigene Erfahrungen sammeln.
Das sollte jedem bewusst sein, der mit dem Gedanken spielt.

Ich bin gerne bereit im Rahmen meiner Möglichkeiten zu beraten.
Dazu eine PN und dann können wir telefonieren.
Ich gebe Tips, die ersetzen aber nicht das anzueignende allgemeine Wissen.

 :bow: Steff

« Letzte Änderung: Januar 02, 2020, 07:13:59 Vormittag von Steff »


Offline Waldgeist

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  • Nordlicht
Ganz herzlichen Dank für Deine deutlichen Hinweise. So eindeutig hat`s noch keiner ausgesprochen.
„Jeder Mensch kann irren, nur Dummköpfe verharren im Irrtum!“
Cicero


Offline BowLaw

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Bogenschießen in der freien Natur ohne Parcours, einfach im Wald

Ich habe mir einmal ein paar Gedanken gemacht, aufgrund welcher Rechtsgrundlagen das sogenannte Roven – also das Bogenschießen im Wald ohne ausgewiesene Ziele - in Bayern erlaubt ist.

Zunächst stellt sich die Frage, ob ein Bogen eine (erlaubnispflichtige) Waffe ist.

Hier hilft Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG
Hier der Link dazu : https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html

Kämpft man sich dort bis ganz unten durch kommt man zu Unterabschnitt 2:
Vom Gesetz …. ausgenommene Waffen (sind):

„2.Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1), bei denen feste Körper durch Muskelkraft ohne Möglichkeit der Speicherung der so eingebrachten Antriebsenergie durch eine Sperrvorrichtung angetrieben werden (z. B. Blasrohre).“

Wir haben einen Pfeil (das ist der feste Körper), wir haben den Bogen, der durch Muskelkraft angetrieben wird und es kommt keine Speicherung der Energie vor (lange Ankern gilt nicht), da keine Sperrvorrichtung (wie z.B. bei einer Armbrust) vorhanden ist.
Pfeil und Bogen sind also sind also keine erlaubnispflichtigen Waffen – aber:
Auch zu meinem Erstaunen sind sie per definitionem keine Sportgeräte, sondern eben von Gesetz wegen Waffen.

Gut, für mich ist eine nicht erlaubnispflichtige Waffe keine Waffe, sondern dann eben ein Sportgerät – lassen wir es einmal dabei.

Darf ich nun mit meinem Sportgerät in Bayern einfach so in den Wald gehen und „ballern“ ?

Ad eins: „Ballern“ geht schon mal gar nicht, gerade, wenn man im Wald schießt treffen einen etliche Verpflichtungen.

Weshalb dürfen wir in Bayern vernünftig roven gehen ?

Wir fangen in Hinblick auf die Gesetze „ganz oben“ beim Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) an.
Dort hilft § 59 I BNatSchG weiter ( https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__59.html

„(1) Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet (allgemeiner Grundsatz).“

Soweit so gut – aber … darf man denn überall ?
Das regelt wiederrum § 59 II BNatSchG:

„(2) Das Betreten des Waldes richtet sich nach dem Bundeswaldgesetz und den Waldgesetzen der Länder sowie im Übrigen nach dem sonstigen Landesrecht….“

Aha – jetzt kommen wir der Sache schon näher – dann gucken wir mal im Bundeswaldgesetz, was das so sagt.

Da finden wir dann § 14 BWaldG ( https://www.gesetze-im-internet.de/bwaldg/BJNR010370975.html )

„(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für waldtypische Gefahren.
(2) Die Länder regeln die Einzelheiten. Sie können das Betreten des Waldes aus wichtigem Grund, insbesondere des Forstschutzes, der Wald- oder Wildbewirtschaftung, zum Schutz der Waldbesucher oder zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Waldbesitzers, einschränken und andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen.“

„Zum Zwecke der Erholung“ also – und das was wir machen ist ja Erholung dieses Roven.

„Die Länder regeln die Einzelheiten“….
Ja, und Bayern hat sogar eine Verfassung und dort ist in Artikel 141 III folgendes geregelt ( https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerf-141 )

„(3) 1Der Genuß der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wald und Bergweide, das Befahren der Gewässer und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang ist jedermann gestattet. 2Dabei ist jedermann verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen. 3Staat und Gemeinde sind berechtigt und verpflichtet, der Allgemeinheit die Zugänge zu Bergen, Seen, Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten und allenfalls durch Einschränkungen des Eigentumsrechtes freizumachen sowie Wanderwege und Erholungsparks anzulegen.“

„…Erholung in der freien Natur …. Ist jedermann gestattet…“ heisst es dort also.

Also wieder nach oben scrollen – was ist das Roven – ja genau es ist Erholung – und zu diesem Zweck darf man den Wald demnach betreten und auch benutzen, das heißt folgerichtig auch mit Pfeil und Bogen zu Roven, zum Erholen im Sinne des Gesetzes und der Bayerischen Verfassung.

Erlaubt ist es also – jedenfalls in Bayern.

Vollkommen neu sind diese „Erkenntnisse“ natürlich nicht, aber vielleicht hilft es dem einen oder anderem bei Diskussionen weiter.


Online roscho

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@Bowlaw: Danke aus Franken  Bayern ;)
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Offline Knorr

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  • Ich schieße seit Jahren nur noch instinktuitiv...
 :youRock: Ein ganz großes Dankeschön an Bowlaw!
Eine Herzensangelegenheit erfüllt!  :thankyou:
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