Archers Campfire

Messer im Parcours Mitnehmen + Empfehlungen.


Offline Landbub

  • Meister Feuerholznachleger
  • *****
    • Beiträge: 3343
Auf die Polizei muss sich nach den Gesetzte richten (ich spreche da aus langjähriger Erfahrung).

Und ich möchte den Beamten kennenlernen, der Dir auf dem Weg zum/vom Parcours, oder auf demselbigen, das Messer abnimmt.


Schaut euch mal hier das Messer an, was Lea im Aufmacher des Videos hochhält. Ein Mordsteil und nur als "Teaser" fürs Video dabei.
https://youtu.be/WDbZraGCDLY

Ein befreundeter Polizist meinte, auf dem Weg zum Parcours wäre das kein Problem. Der Zweck ist gegeben. Damit am Gürtel in der Sbahn nach München fahren würde jedoch nicht erlaubt (achwas...).
Abonniert bitte https://www.youtube.com/@ArcheryGirls
Das motiviert meine Jugendgruppe ganz enorm, hier weitere Videos zu produzieren.

Alles, was du zur Zniper Auflage wissen musst: https://www.youtube.com/watch?v=_5lzzgEn9L8


Offline bergischerjaeger

  • Oh ein Pfeil
  • **
    • Beiträge: 91
"Grundsätzlich möchte ich auch im legalen Rahmen bleiben was Länge/Art des Messers angeht, und stelle deshalb hier auch keine (in DE) nicht zum führen erlaubten Einhandmesser vor. Zumal die in der Regel nicht annähernd so stabil sind wie feststehende."
Zum Führen von Messern gem §42a WaffG ist Folgendes relevant:
(2) Absatz 1 gilt nicht

1.
    für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2.
    für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3.
    für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

Das heisst, Transport in der Öffentlichkeit (auch im Auto) in geschlossenem Behältnis (direkter Zugriff darf nicht möglich sein) und im Wald auf dem Parcours darf  ein Messer > 12cm* auch geführt werden....
*  bei den 12 cm Klingenlänge muss beachtet werden, dass je nach Auslegung auch ein Messer mit einer geschliffenen Klinge</= 12cm und mit einem Ricasso (Fehlschärfe) vor dem Parier oder Griff, Probleme bereiten kann.
Ausserdem ist ja nun wirklich fraglich, ob ein Messer in der Tat in der Öffentlichkeit geführt werden muss
Hoyt Satori 17"mit Uukha Uureg Med 50#@28" 60"+Hoyt Traditional 40#short58";Fred Bear Grizzly 50#/58;Fred Bear Kodiak Magnum 40#/52";Fred Bear Super Kodiak 45#/60"


Offline Bambus

  • Erfahrener
  • ****
    • Beiträge: 301
  • Ich bin Choleriker, zeigs es aber nicht ...
Grau ist alle Theorie - und die Praxis ist nochmals was Anderes. Und der Gesetzestext schlägt vor Gericht zu, der Polizist hat im Zweifelsfall, mit dem Gesetzestext als Basis, die Gefahrenabwehr sicher zu stellen.

Wenn einem Polizisten etwas als gefährlich erscheint ist das Messer (oder der entsprechende Gegenstand) erst mal weg. (Punkt). Wie es dann weiter geht, kann so oder so ablaufen.


Das hat auch das (populistische) Gerede "auch die Polizei hat sich nach den Gesetzen richten" seine Grenzen sondern der jeweilige Polizist hat die jeweilige aktuellen Gefahreneinschätzung durchzuführen! Das ist seine Aufgabe wenn der eine Gefahr sieht ist auch ein Hammer oder ein Cuttermesser erst einmal weg. Und es ist völlig in Ordnung, erst mal eine evtl. Gefahrensituation abzuwenden oder zu entschärfen als hinterher einen möglichen Schaden zu beweinen ("warum hat er nicht...").
Unbenommen ist, das manche Polizisten dazu tendieren, zu überreagieren (warum wohl??). Aber imho ist das auch manchmal dem Verhalten der anderen Seite geschuldet.


Und wenn man auf dem Weg in den Parcour durch eine Demonstration kommt ist völlig irrelevant was irgendein bekannter Polizist gesagt haben mag - Bogen, Pfeile und Messer sind erst einmal beschlagnahmt. Mag im dem Moment unerfreulich sein, ist aber völlig in Ordnung. Keiner kann in den Kopf eines Anderen hineinsehen und sicher erkennen, ob er friedlich oder nicht ist (btw, in manche Köpfe möchte ich auch nicht schauen können).


Und bevor hier auf die ach so ("vollig überflüssig") scharfen Gesetze in Deutschland geschimpft wird, in Japan ist meines Wissens nach auch ein Bokken (Übungsschwert aus Holz) als Waffe eingeschätzt und (imho völlig zu Recht) entsprechend reglementier. Manche europäische Staaten reglementieren Bogen und Pfeile wesentlich schärfer als D. Und in manchen US Gemeinden ist es verboten, mit einem aufgespannten Bogen herumzulaufen usw usw.
Vielleicht fällt mir ja noch was ein...


Offline rso

  • Feuerholznachleger
  • *****
    • Beiträge: 1219
  • Heimat. Freiheit. Bogenschießen.

...(populistische) Gerede...

Und wenn man auf dem Weg in den Parcour durch eine Demonstration kommt ..


Ich mag Diskussionen, die sich am echten Leben orientieren.. :Achtung:

cu

Rainer


Offline helmut10

  • Wohnt am Lagerfeuer
  • *****
    • Beiträge: 805

........



Das hat auch das (populistische) Gerede "auch die Polizei hat sich nach den Gesetzen richten" seine Grenzen


......





Ich möchte doch darum bitten, sachlich zu bleiben und mir keinen "Populismus" zu unterstellen.

In diesem Thread gehte es einzig und alleine um ein Messer auf, bzw. für den Parcours.....und da greift nun mal die in Paragraph 42a WaffG angeführte Ausnahme.
 Irgendwelche konstruierten Situationen (Demonstration) als Gegenargument anzuführen, hilft nicht wirklich weiter.


Offline Finvara

  • Neuling
  • *
    • Beiträge: 24
Hallo,
wir sind alle erwachsene Menschen. Wer es denn also unbedingt braucht sein krankes Ego in der Öffentlichkeit mit dem Tragen eines "Kurzschwertes" aufzupolieren der muß halt auch mit den Konsequenzen leben.
Polizeibeamte sollen und müssen Gefahren abwenden, bzw. dafür sorgen das sie gar nicht erst entstehen. Sie sind weder Seelenklempner noch von der Heilsarmee. Also werden sie im Zweifelsfall das Messer ( Waffe) einfach konfiszieren. ( Geredet werden kann dann später. ) Es ist also Blödsinn eine solche Situation zu provozieren.

Ansonsten : Pfeile , Messer und diverses Zubehör sind doch auf dem Weg ohnehin in entsprechenden Hüllen od. Taschen im Kofferraum, ( also nicht zugriffsbereit) aufbewahrt . Bogen in der Regel je nach Länge vorn aber auch entspannt. Ich kann mich nicht erinnern so jemals Probleme bei einer Verkehrskontrolle gehabt zu haben. Ganz im Gegenteil, oft entwickelte sich sogar ein kurzes "Fachsimpeln".

Ps.: Mich müsste schon der Teufel reiten auf dem Weg durch eine Demo ein Messer bei mir zu tragen. ::)


Offline Bambus

  • Erfahrener
  • ****
    • Beiträge: 301
  • Ich bin Choleriker, zeigs es aber nicht ...
Es amüsiert doch, das einzig auf dem (zugegebenermaßen Ausnahme-)Beispiel rumgehackt wird. Offensichtlich werden ja wohl die Grundlagen nicht bezweifelt  :) .
Danke ;) !

Btw, die im Paragraph 42a WaffG[/size] aufgeführten Ausnahmen (wie im Link nachzulesen) greifen a) wenn sie in eine Verordnung des zuständigen Bundeslandes oder der entsprechenden oberste Landesbehörde übernommen wurde UND[/font][/color]
[/size]b) insofern sich aus der aktuellen Gefährdungseinschätzung der Polizei nicht Anderes ergibt. Die Formulierungen im 42a wird immer wieder gerne als Freifahrtschein beworben (und gerne unvollständig zitiert), was sie nicht ist. Also nicht dieses Gesetz gestattet diese Ausnahmen sondern das Gesetz gestattet den Landesregierungen, diese Ausnahmen in den jeweiligen Landesverordnungen einzuräumen. Das sich dieses im täglichen Umgang mit den Verordnungen so eingespielt hat ist völlig in Ordnung und zu begrüßen.


PS. bevor der Eindruck erweckt werden wird, ich bin gegen Messer eingestellt: ich trage seit >>25 Jahren permanent ein großes Vic Taschenmesser mit mir rum (wann immer es irgend möglich ist, auch in Riad  :o )
und habe am Gürtel beim Bogenschießen ein feststehendes Messer (auch wenn ich zu Fuß zum Bogenplatz gehe). Nur gegen verkürzte und verkürzende Formulierungen, die durchaus gerne auch ins (und da widerhole ich mich gerne) Populistische changieren habe ich etwas.
Vielleicht fällt mir ja noch was ein...


Offline woody

  • Pfeil und Bogen - kenn ich
  • ***
    • Beiträge: 162
Moin, hier ist Woody, eine echte Pfeilausdembaumpopelhilfe ist ein Stechbeitel von Doppelkirsch, besser noch ein Hohlbeitel in der Grösse 8 oder 10. Damit geht jeder Pfeil aus dem Baum und sogar verhältnismäßig schonend.
Munter bleiben
Euer Woody
P.s.: seid ihr schon mal messertechnisch befummelt worden. Also ich noch nicht.


Offline Dr.Grognak

  • Pfeil und Bogen - kenn ich
  • ***
    • Beiträge: 204
  • Hauptsache gut gruppiert ;)

Grundsätzlich möchte ich auch im legalen Rahmen bleiben was Länge/Art des Messers angeht, und stelle deshalb hier auch keine (in DE) nicht zum führen erlaubten Einhandmesser vor. Zumal die in der Regel nicht annähernd so stabil sind wie feststehende.


Kurz nochmal als Reminder: ich habe „ICH“ geschrieben. Das zwingt keinen von euch, nicht auch noch anderes vorzustellen und Meinungen auszutauschen ;)

Zu den Gesetzen: wie schon richtig und mehrfach wiederholt wurde, ist es Auslegungssache, ob der „Sport“ als Ausnahme greift oder nicht, falls man z.b. etwas größeres dabei haben möchte auf dem Parcours. Eine Gefahreneinschätzung durch Polizeibeamte wird wohl kaum AUF dem Parcourspfad gemacht werden. Da ist ein größeres Messer kein Problem.

Zufällig weiß ich da aus erster Hand, dass zumindest hier in der Region die meisten Polizisten sehr
Verständisvoll mit den Leuten umgehen wenn es zb. offensichtliche Bogenschützen auf dem Weg zum Parcours sind.

Als Tipp hierzu hätte ich die Empfehlung, nicht gleich den „Und ich kenne meine Gesetze und weiß genau was ich darf“-Anwaltsspross-Diskussions-Modus zu starten, sondern einfach offen mit dem Thema umgehen und Fragen der Beamten sachlich und normal zu beantworten. Das führt so gut wie immer auf Verständnis und sogar Interesse am Sport. Dann wird auch Verstanden, wozu das geführte Messer genutzt wird —> keine Probleme mehr.

Aber eigentlich geht es ja hier um Messer, die AUF dem Parcours mitgeführt werden —> Klare Situation der Nutzung zum Sportzweck.

Und eben genau wegen der Kritisch hinterfragten An- und Abreise vom Ort der Sportstätte möchte ICH keine nicht „überall legal führbaren“ Messer empfehlen. ;)

Ich z.B. gehe oft direkt vor dem Parcours noch in einen Supermarkt und hole mir eine Brotzeit. Wenn ich da dann vielleicht vergessen habe, dass ich das Messer schon am Gürtel oder in der Hosentasche habe, möchte ich eben legal unterwegs sein.

Denn der Einkauf vor der sicherlich im Anschluss geplanten Sportausübung berechtigt nunmal nicht zum Führen eines Messers mit zb. 17cm Klingenlänge.

Naja. Empfehlungen und Erfahrungen bitte, weniger Rechtsberatung, damit sind wir denke ich jetzt durch! :)

Nicht falsch verstehen, ich finde es gut, wenn das Thema „Gesetzliche Situation“ angesprochen wird, weil das wichtig ist.  :yes:

Vielen Dank derweil für eure bisherigen Vorstellungen  :pop:
Bodnik Bows Jagdrecurve, Desert Hunter 60“ 45#
Buck Trail Jagdrecurve, Wolverine 52“ 43#
Big Tradition Black Mamba 62“ 40#


Erbswurst

  • Gast
P.s.: seid ihr schon mal messertechnisch befummelt worden. Also ich noch nicht.
Nein, in mittlerweile 20 Jahren noch nie.
Stemmeisen unterschreibe ich! Zwar habe ich aus Bequemlichkeit selten Werkzeug dabei aber wenn, dann ist zum Popeln ein Stechbeitel das am besten geeignete Gerät. Angeschliffener Schraubenzieher erfüllt denselben Zweck und funktioniert genauso gut.


Offline rso

  • Feuerholznachleger
  • *****
    • Beiträge: 1219
  • Heimat. Freiheit. Bogenschießen.
"messertechnisch befummeln"
ist das jugendfrei oder eher so bäh und was fürn dunklen Wald?  ;)


Habt ihr euch mitm Stechbeitel schon mal n Butterbrot geschmiert oder die Salami geschnitten?
Also ich versuche immer,  nützliche Dinge nicht doppelt mitzuschleppen.  8)
cu

Rainer


Erbswurst

  • Gast
Nicht versucht aber ich brauche für 3h Parcours auch keine Salami.


Offline Kedde

  • Meister Feuerholznachleger
  • *****
    • Beiträge: 4063
  • Bowhunter
"messertechnisch befummeln"
ist das jugendfrei oder eher so bäh und was fürn dunklen Wald?  ;)


Habt ihr euch mitm Stechbeitel schon mal n Butterbrot geschmiert oder die Salami geschnitten?
Also ich versuche immer,  nützliche Dinge nicht doppelt mitzuschleppen. 8)

Ich auch nicht, aber dafür habe ich ein sauberes Taschenmesser in der Hosentasche, ich trinke auch aus einer sauberen Flasche auf dem Parcours.  ;)
Ich kann es nicht verhindern das ich Älter werde, aber ich kann verhindern das ich mich dabei langweile.
Es ist besser, zu genießen und zu bereuen, als zu bereuen das man nicht genossen hat.
Kedde`s Bogenblog
 https://www.youtube.com/channel/UCzKiLfM9YzkdHIVHOU6d-Dw


Offline woody

  • Pfeil und Bogen - kenn ich
  • ***
    • Beiträge: 162
Moin, hier ist Woody, also, mit nem Taschenmesser bin ich geboren worden und ein Stechbeitel hat mit gewichtstechnisch bislang noch nicht das Rückgrat gebrochen. Deshalb häufig beides. So kann ich Brote schmieren und Pfeile popeln bis der Arzt kommt  ;) also
munter bleiben
Euer Woody


Offline perkolat

  • Erfahrener
  • ****
    • Beiträge: 455
Keine Rechtsberatung, versprochen! Ich erinnere mich noch als seinerzeit dieses lustiges Gesetz eingeführt wurde. Damals hatte eine Waffenzeitschrift Innenpolitiker verschiedener Parteiennach deren Einschätzung zu einem "richtigen" Messer auf der Wanderung durch den Wald befragt, Stichwort sinnvoller Grund. Während der CDU Politiker viel Spaß bei der Wanderung wünschte, erkannte das SPD Pendant ein Problem.
Meint, es bleibt eine Einzelentscheidung, ob sich aus dem Messertragen ein Problem ergibt, oder nicht. Angeschliffene Schraubenzieher entsprechen aber auch nicht mehr dem ursprünglichen Zweck, Schrauben zu drehen und dürften damit ebenfalls nicht mehr zwingend legal zu führen sein. Am Ende lasst den Kram im Rucksack und holt es bei Bedarf heraus.
Uuups, Versprechen gebrochen.. :schuldig: