Der Onkel meiner Frau war ja nun staatsanwaltlich und richterlich tätig. Seine Aussage, jeden sogenannten besonderen Zweck was das Tragen von Messern ect. juristisch in kürzester Zeit widerlegen zu können.
Würde hier prima erörtert, Messer vs Werkzeug.
Ich selbst bin beruflich wie privat immer mit irgendeinem Messer unterwegs, Taschenmesser sowieso, Einhandmesser bei Bedarf und im Wald, egal ob mit oder ohne Bogen, immer ein Feststehendes. Für mich wichtig, 42a konform.
1) Weil diese konformen Messer für alles ausreichen.
2) Hätte ein Vergehen auch noch andere Auswirkungen
3) Weil ich keine Lust habe meine Messer zu Hause unter Verschluss haben zu müssen.
Und wie schon erwähnt wurde, es muss sich nur jemand bedroht fühlen wegen eines großen Messers, dann ist das Teil wahrscheinlich erst mal weg. Wenn zu Unrecht, dann war es halt ein rechtswidriger Verwaltungsakt, aber derjenige kann dann erst mal mit Anwalt und co versuchen sein Gelumpe wiederzubekommen.
Um zum Thema zu kommen, ein Parcourmesser braucht einen breiten Rücken, der zur Spitze hin abgerundet ist, sprich Spitze ist von der Seite betrachtet unterhalb des Messerrückens. Mit dem breiten Rücken drückt man gegen den Schaft in Faserrichting, abwechselnd von beiden Seiten. Funzt bis CP mit 55# hervorragend, da muss in der Regel weder gehebelt noch sonst etwas herausgebrochen werden.