Hi zusammen,
am Wochenende war die DSB DM im Freien in Wiesbaden und die dort eingesetzten Kampfrichter hatten eine für mich neue Auslegung der Regeln auf Lager. Bei dem Blankbogen von Alex (bei der Kontrolle der Schütze vor mir) wurde folgendes NICHT abgenommen:
Die Armschlinge (mit fester Platte) war an der vorderen Stabibuchse zwischen Mittelteil und Gewicht angebracht - also das Gewicht war die Schraube mit der die Schlinge am Griffstück befestigt wurde.
Das wurde als nicht erlaubtes Verbindungsstück gewertet - und der Schütze musste die gleiche Armschlinge etwas drehen, so dass die Schlinge mit dem Band und nicht der Platte zwischen Gewicht und Mittelteil lag.
Aussage war auch: Wenn statt der Platte ein Lederteil dazwischen wäre wäre es ok
Und die gleiche Armschlinge mit fester Platte auf der Rückseite verschraubt war ok
Das löste parallel gleich eine Diskussion über die Gummischwingungsdämpfer zwischen Mittelteil und Gewicht aus, was erlaubt ist, solange die Schwingungsdämpfer/Gewichte ungebogen durch den 122mm-Ring gehen.
Der einzige Regelteil, den ich hierzu gefunden habe ist in der SpO 6.2.2.3.7 und da geht's um abgewinkelte Stabibuchsen.
Hier sieht am die Armschlinge mit fester Befestigung (böse)
und mit Leder (gut)
https://www.pngwing.com/de/free-png-mfdfaIch habe in SpO und TK-Mitteilungen gesucht aber nichts dazu gefunden - gibt es hier zufällig einen KR oder versierten Regelkundigen, der mir die Quelle dazu schicken kann?
Und ggf. den Sinn dahinter erklären kann?
Danke und Grüße,
Jochen