Der Erwerb ist (leider) frei, die Verwendung ist jedoch streng verboten. Verstöße werden als Straftaten und Verstoß gegen das Bundestierschutzgesetz geahndet. Des Weiteren ist zu unterstellen, dass der Anwender solcher Gerätschaften weder Fischereischeininhaber sind, noch über einen Fischerei-Erlaubnisschein verfügen. Somit ist auch der Straftatbestand der Wilderei gegeben.
Und das ist gut und richtig so. Einen Fisch kann man nicht ohne Qualen mit dem Bogen (oder auch einer Harpune) erlegen.
Er würde immer unter Qualen herangezerrt werden um dann an Land endlich erlöst zu werden.
In den Lehrgängen zur Vorbereitung auf die (staatl.) Fischerprüfung wird den Teilnehmern das waidgerechte Töten und Versorgen von Fischen vermittelt.
Ein wesentlicher Bestandteil dieses Tötungsprozesses ist eine der Tötung durch ein Messer, vorausgehende Betäubung des Tieres durch einen gezielten Schlag, die ihm unnötige Leiden erspart. Und genau das fehlt bei der Bogenjagd auf Fische. Das ist eine zu recht verbotene, große Schweinerei.
Als amtlich best. Fischereiaufseher würde ich so ein Vergehen immer und ohne Ausnahme zur Anzeige bringen.
« Letzte Änderung: Oktober 05, 2024, 05:59:40 Nachmittag von bergischerjaeger »
Hoyt Satori 17"mit Uukha Uureg Med 50#@28" 60"+Hoyt Traditional 40#short58";Fred Bear Grizzly 50#/58;Fred Bear Kodiak Magnum 40#/52";Fred Bear Super Kodiak 45#/60"