Haben wir hier evtl einen Rechtsgelehrten, der uns bitte mal etwas aufklären kann?!
Ich tue mich immer schwer mit dem Verstehen von Gesetzestexten. Mir erscheint da vieles dehn- und auslegbar.🙏
- Max Klingenllänge bleibt dei 12cm?
- tragen (unverschlossen) im Vereinsparcour erlaubt?
- tragen im öffentlichen Parcour?
- unverschlossenes Transportieren im Auto zum Parcour? Darf ich dann damit neben einer Bushaltestelle kurz parken um mir ne Limo zu holen?
.... und und und....