Archers Campfire

Bogenlampe


Offline Sandro

  • Neuling
  • *
    • Beiträge: 1
Hallo zusammen,

ich spiele mit dem Gedanken an meinem Hoyt Satori eine Lampe für das Nachtschießen zu montieren.

Hat da jemand Erfahrung?

Vorab besten Dank.

VG Sandro


Online Halvar

  • Wohnt am Lagerfeuer
  • *****
    • Beiträge: 887
  • Chef von Flake
Alternativ würde mir eine starke Stirnlampe einfallen.

Am Kopf befestigt, nicht am Bogen!  ;D

LG Halvar
BP Quick Stick 35#, 60" / Bear Kodiak TD A-Handle Wood + A-Handle Mag, WA Nr. 1 40#, 56", WA Nr. 3 38#, 60" / Bear Kodiak Mag 35#, 52" / Bear Kodiak 59 40#, 60" / Bear Kodiak Hunter 35#, 60" / Bear Cheyenne 40#, 55" / Bear Superkodiak GG 40#, 60"


Offline WernerF

  • Erfahrener
  • ****
    • Beiträge: 295
Stabibuchse.  Bear Fred Eichler
Lampe €25.-  (für Tests gebastelt, nicht perfektioniert) 
Für mich reichts bei 3D. 

Originaler Rinehart.
Fernschüsse besser mit diffuser Optik, nahe geht Spot.

Im echten Leben - die Teilnehmer stehen und verbleiben sehr gerne im Rampenlicht.
Engster Spot.
Damits dort rundum schön dunkel bleibt.

Der ideale Testtag wäre ja heute....


Offline stöckchenschubser

  • Feuerholznachleger
  • *****
    • Beiträge: 1347
  • Widerstand ist zwecklos.
Kann man machen, aber obacht. Hat die Lampe, gibt es bei den bekannten online Vertriebspartnern, eine Vorrichtung, mit der man sie an eine Waffe montieren könnte, so ist sie ein verbotener Gegenstand.


Möglichkeit wäre tatsächlich ein kurzer Stabi mit einer kleinen olight drin.


Offline Strider

  • Neuling
  • *
    • Beiträge: 37
Mahlzeit, wieder was gelernt.
Hätte ich nicht gedacht das allein die Waffenaufnahme einen Gegenstand illegal macht...
"Wer trifft hat recht"


Offline WernerF

  • Erfahrener
  • ****
    • Beiträge: 295
Bei uns in Peilstein ist traditionell ein Vollmondturnier im Februar
man sieht an den Bildern ein wenig die Stimmung
und auch was im Wald bei Festbeleuchtung wie hell erscheint
zB besonders der eigene Wurfarm......

https://www.bsv-peilstein.at/portfolio-item/vollmond-turnier-2024/

und auch 2023..ect im Archiv

Ideal ist etwas Rotlicht von der Stirnlampe und ein Kumpel welcher die Lichtkanone betätigt.
Man lernt dabei sehr viel, im Besonderen zB seine eigene Zieltechnik zu erkennen.


Offline Thom

  • Pfeil und Bogen - kenn ich
  • ***
    • Beiträge: 117
Hallo Sandro,

da ies jetzt wieder schneller dunkel wird und ich gerne doch eine kleine Feierabend Runde mache,

benutze ich zum Tiere anstrahlen eine taktische Taschenlampe.
Wahrscheinlich gibt es zu dem Modell unten schon günstigere oder bessere!
Die taktische Taschenlampe würde ich nicht am Bogen festmachen, da man wie beim  Foto zoomen mit einem Objektiv den Lichtwinkel verstellen kann, diese Verstellung wäre bei mir zu leicht gängig und würde sich bei jedem Ablass verstellen.

https://www.arrowforge.de/Walther-PRO-PL70?srsltid=AfmBOoo2qumgkPBK_t7eMKAimnyhDXUC7F2WuYIdnCnDCTbCeIPQygR3

als Stirnlampe zum einnocken benutze ich eine mit Rotlicht (bei hellerem Licht muss man die Augen immer erst wieder einen Moment um gewöhnen an die Dunkelheit).

Leuchtnocken Passend für deine Feile von einem Händler deiner Wahl oder China.
(Achtung grüne Leuchtnocken sind sehr hell Und könnten in der Gruppe irritierend wirken)

Anbei ein Foto!


« Letzte Änderung: Dezember 22, 2024, 12:31:44 Nachmittag von Thom »
Viele Grüße Thomas
DerBow Victor 40#
Jens Rayden 36# 40#
Juro Landbogen 32#, Bodnik Longbow 40#


Offline Uller

  • Meister Feuerholznachleger
  • *****
    • Beiträge: 2372
  • hunting the X
Kann man machen, aber obacht. Hat die Lampe, gibt es bei den bekannten online Vertriebspartnern, eine Vorrichtung, mit der man sie an eine Waffe montieren könnte, so ist sie ein verbotener Gegenstand.


Möglichkeit wäre tatsächlich ein kurzer Stabi mit einer kleinen olight drin.

Erst die Montage an einer Waffe macht sie zum verbotenen Gegenstand...
Sonst wäre jede abnehmbare Fahrradlampe ein verbotener Gegenstand...

Gegenteilige Meinungen bitte mit Gesetzestext belegen...
« Letzte Änderung: Dezember 22, 2024, 03:56:29 Nachmittag von Uller »


Offline dannemann

  • Oh ein Pfeil
  • **
    • Beiträge: 86
weder ein bogen noch ein fahrrad sind waffen, also sind auch fix damit verbundene lampen nicht verboten



Kann man machen, aber obacht. Hat die Lampe, gibt es bei den bekannten online Vertriebspartnern, eine Vorrichtung, mit der man sie an eine Waffe montieren könnte, so ist sie ein verbotener Gegenstand.


Möglichkeit wäre tatsächlich ein kurzer Stabi mit einer kleinen olight drin.

Erst die Montage an einer Waffe macht sie zum verbotenen Gegenstand...
Sonst wäre jede abnehmbare Fahrradlampe ein verbotener Gegenstand...

Gegenteilige Meinungen bitte mit Gesetzestext belegen...


Offline Uller

  • Meister Feuerholznachleger
  • *****
    • Beiträge: 2372
  • hunting the X
weder ein bogen noch ein fahrrad sind waffen, also sind auch fix damit verbundene lampen nicht verboten



Kann man machen, aber obacht. Hat die Lampe, gibt es bei den bekannten online Vertriebspartnern, eine Vorrichtung, mit der man sie an eine Waffe montieren könnte, so ist sie ein verbotener Gegenstand.




Möglichkeit wäre tatsächlich ein kurzer Stabi mit einer kleinen olight drin.

Erst die Montage an einer Waffe macht sie zum verbotenen Gegenstand...
Sonst wäre jede abnehmbare Fahrradlampe ein verbotener Gegenstand...

Gegenteilige Meinungen bitte mit Gesetzestext belegen...



Eben..... :agree:

Wer möchte kann sogar ein Rücklicht montieren.....damit alle wissen wo sie zu stehen haben.... :upsidedown:
« Letzte Änderung: Dezember 22, 2024, 06:55:20 Nachmittag von Uller »


Offline stöckchenschubser

  • Feuerholznachleger
  • *****
    • Beiträge: 1347
  • Widerstand ist zwecklos.
Kann man machen, aber obacht. Hat die Lampe, gibt es bei den bekannten online Vertriebspartnern, eine Vorrichtung, mit der man sie an eine Waffe montieren könnte, so ist sie ein verbotener Gegenstand.


Möglichkeit wäre tatsächlich ein kurzer Stabi mit einer kleinen olight drin.

Erst die Montage an einer Waffe macht sie zum verbotenen Gegenstand...
Sonst wäre jede abnehmbare Fahrradlampe ein verbotener Gegenstand...

Gegenteilige Meinungen bitte mit Gesetzestext belegen...




Es geht um Abschnitt 1 §2 und in Abschnitt 6 Anlage 2 um die Stelle 1.2.4.1 des deutschen Waffengesetzes.


Oder einfach ne Waffensachkunde machen.


Ob montiert oder nicht spielt keine Rolle, die Vorrichtung, also die Möglichkeit zur Montage ist ausreichend.
Besitzt man die Lampe ist alles gut. Hat man zeitgleich eine Montagevorrichtung im Besitz, wird's böse. Hat schon einigen Softairschützen Besuch von der Polizei beschert, weil die Bestellung am Zoll abgefangen wurde.

Für Schusswaffen bestimmte oder geeignete Zielbeleuchtungen sind VERBOTENE GEGENSTÄNDE, welche strafrechtlich im § 52 WaffG angesiedelt sind. (Vergehen) 

Die Definition bezieht sich auf eine Vorrichtung, welche gedacht oder geeignet ist, an einer Schusswaffe befestigt zu werden und zum Anstrahlen des Ziels benutzt wird. (Ähnliches bei einem Laserpointer für Schusswaffen. Hier ist es die Fähigkeit der Markierung).

Der „Umgang“ mit solchen Gegenständen ist verboten und stellt eine Straftat dar. Umgang bedeutet nach § 1 (3) WaffG der Erwerb, Besitz, das Überlassen, das Führen, verbringen, mitnehmen, herstellen, bearbeiten instand setzen oder handeln.

Es geht also hauptsächlich um die Vorrichtung zur Montage, ohne diese ist die Lampe nur eine Lampe. Oft wird aber beides zusammen angeboten oder verkauft. Im europäischen Ausland kein Problem, die Ösis sind da wahrlich intelligenter.
« Letzte Änderung: Dezember 23, 2024, 12:07:39 Vormittag von stöckchenschubser »


Offline Nofretete

  • Pfeil und Bogen - kenn ich
  • ***
    • Beiträge: 195
Lasst doch mal die Kirche im Dorf.

Wegen einer Lampe am Bogen behufs Nachtschießen ein Fass aufmachen und aus dem WaffG zitieren....
 :pop:


Offline Waldgeist

  • Meister Feuerholznachleger
  • *****
    • Beiträge: 4997
  • Nordlicht
Man(n) sollte es zumindest wissen, dass es da Probleme geben könnte.
„Jeder Mensch kann irren, nur Dummköpfe verharren im Irrtum!“
Cicero


Offline AndreB

  • Neuling
  • *
    • Beiträge: 49
Im dunkeln gehe ich nicht auf den Parcours, irgendwann wollen die lieben Tiere doch auch mal ihre Ruhe 😉
ansonsten benutze ich, wenn ich ganz dringend nach Sonnenuntergang schießen muss, die Armytek Wizard warmweiß.
Ist 90° abgewinkelt, klipse die dann links an den Gürtel und los gehts. Der Garten ist dann fast Taghell beleuchtet 😅


Offline stöckchenschubser

  • Feuerholznachleger
  • *****
    • Beiträge: 1347
  • Widerstand ist zwecklos.
Lasst doch mal die Kirche im Dorf.

Wegen einer Lampe am Bogen behufs Nachtschießen ein Fass aufmachen und aus dem WaffG zitieren....
 :pop:


Es geht ja nicht um die Lampe am Bogen, sondern darum, dass geeignete Lampen aus dem Internet zum Problem werden könnten.