Aber dann ist das alles hier doch evtl einfach ein Ergebnis misslungener Kommunikation.
Wenn die Pfeile ggf. so waren wie die "2" geschossenen Testpfeile, die aber jetzt auf dem Bogen mit anderen Zuggewicht/anderer Länge oder was auch immer evtl nicht passen, so what. Natürlich machen die ein Geräusch, wenn die nicht passen und gegen den Bogen schlagen (zusätzlich zum verdrehten Wurfarm ggf.)
Drüber reden, ausschießen und erledigt.
Nockpunkt muss man eh immer ausschießen. Da habe ich auch schon bei wirklich hochpreisigen Bögen Sehnen dabei gehabt, bei denen ein Nockpunktbegrenzer an der Sehne war und so offensichtlich falsch, dass klar war, dass man den noch ausschießen und versetzen muss. Vielleicht war das ja auch bei deinem Bogen so und der Bogenbauer meinte, dass sei klar.
Wenn jemand einen Bogen auf der Messe schießt und kauft, darf der Bogenbauer annehmen, dass sich der Käufer/Interessent mit der Bogenart im gewissen Maß vorher mit beschäftigt hat oder sich auskennt? Sicherlich nicht unbedingt, aber wenn man sich nicht auskennt mit der Bogenart sagt man das dem Bogenbauer auf der Messe und lässt sich da alles mögliche erklären oder macht einen gesonderten Termin aus, damit auch alles absolut klar ist. Außerdem warst du ja 1 1/2 Jahre vorher schon mal bei ihm, vielleicht hat er einfach eine gewisse Vorkenntnis vorausgesetzt. Keine Ahnung.
Wenn der Bogen auf dem Bild der Bogen ist, um den es geht, glaube ich schießen auch in unserem Verein Leute Bögen dieses Bogenbauers. Meines Wissens aber ohne größere Probleme bisher und auch schon seit paar Jahren.
Was mich stutzen lässt ist die Aussage, dass er auch TD-Bögen hat und der gebrochen ist bei deinem Probeschießen. Meines Wissens hat dieser Bogenbauer (den ich meine) keinerlei TDs im Programm. Somit ist es vielleicht doch ein anderer.
Für mich wird das ganze immer mehr ein klassischer Fall von zwei Menschen, die eine gewisse Erwartungshaltung ihrem Gegenüber haben, die dann nicht erfüllt wurde, da die Erwartungen nicht gut und klar kommuniziert wurden bzw völlig voneinander abwichen.
Dazu noch einige "dumme Zufälle" ("Gesichtsblindheit", "Namenskurzzeitgedächtnis", ungeschickter Krankheitsverlauf, terminliche Schwierigkeiten etc).
PS:
Kauf ohne Kaufvertrag oder Rechnung mit AGBs bei einem Händler/Bogenbauer hat aber nichts mehr mit Blümchen über etwas kleben zu tun, sondern ist "fahrlässig".
Woher willst du jetzt wissen, was du für Rechte bzgl Garantie, Gewährleistung etc hast? Und auf was berufst du dich jetzt? Geld-zurück ohne Mängelbeseitigungsmöglichkeit seitens des Bogenbauers kann ich mir nicht vorstellen, dass das klappt. Und gerade letzteres hast du ja scheinbar ausgeschlossen. Somit hat der Bogenbauer dir ein Angebot gemacht zum Beseitigen. Seine Pflicht erfüllt? Keine Ahnung.
Wie soll ein Anwalt dich vertreten, wenn schon das Dokument des Rechtsgeschäfts fehlt? Auf Aussagen beruhend? Ganz schwierig.
Zumal wie weist du jetzt nach, dass ihr überhaupt einen gültigen Vertrag hattet und was Bestandteil des Vertrags war?
Wieso kauft man einen Bogen für mehrere hundert Euro ohne sich was schriftliches geben zu lassen? Habe ich auch auf Messen noch nie erlebt und auch dort habe ich schon einige Bögen gekauft.
Also diese Geschichte ist schon mehr als kurios.
« Letzte Änderung: Januar 28, 2025, 01:23:22 Nachmittag von lakeshooter »
Neue Bögen brauchts (eigentlich (n)immer) am See!!!
Mein Bogenregal:
Timberghost G3SS, A&H Spitfire, BobLee HardCore Cobra SL, A&H ACS CX, Stalker Vortex LB+RC