Im Eingangspoat hast du um Meinungen und Erfahrungen gebeten und nicht um Zustimmung.

Du beschreibst einen Vorfall und wie ich anfangs auch schrieb wird hier die Sichtweise einer Konfliktpartei (deine) dargestellt. Diese Sichtweise ist immer subjektiv (wie soll das auch anders gehen, wenn man selber betroffen ist und ist auch nichts schlimmes, sondern in der Natur der Sache).
Aber du hast auch nach der Meinung und Erfahrung der Lesenden hier gefragt und dass diese Meinungen nicht unbedingt in deinem Willen und die gleiche Sichtweise wie von dir ist, ist auch in der Natur der Sache, dafür haben hier viele Erfahrungen gemacht und versuchen vielleicht auch dir zu zeigen, wie man es auch sehen könnte oder in welche Richtung eine Lösung gehen könnte. Diese Richtung muss nicht unbedingt deine Richtung sein.
Meine Zusammenfassung bisher:
Bogen hat einen Mangel (dies ist allen klar und auch der Bogenbauer hat das ja nach Betrachten der Bilder zugegeben) und es wurde vom Bogenbauer angeboten dieses zu beseitigen, was sein gutes Recht ist und auch die erste Methode sein sollte/muss einen Mangel zu beheben.
Ein Kaufrücktritt ohne Möglichkeit der Mängelbeseitigung gegeben zu haben (was nicht okay ist), ist sowas vorgesehen laut Gesetz? Eigentlich nicht, oder? Ausser vielleicht, dass der Erfolg einer Mängelbeseitigung von vornherein unmöglich ist.
Aber ist sie das?
Ob die Aussage deines Händlers mehr wert ist vor Gericht bzgl der Herrichtung des Bogens (bringt nichts) als die Aussage des eigentlichen Bogenbauers selber (kann man richten) wird sich dann zeigen und kann man gespannt sein wie das gewertet wird. Sind beides Personen, die Bogen bauen, also wem glauben? Und wieso soll man dem Bogenbauer nicht gewähren den Mangel am Bogen zu richten?
Dass du vom Verhalten des Bogenbauers enttäuscht bist und nichts mehr mit ihm zu tun haben willst (und er auch ggf nicht mehr mit dir) hat mit dem eigentlichen Mangel am Bogen ja nichts zu tun. Das eine Gesprächsverweigerung nicht die richtige Weise ist, auch darüber sind wir uns wohl alle hier einig.
Und auch ich sehe es wie Bambus.
Das ist ein Selfbow, wer kann da Garantien geben, dass der Bogen nach dem Richten okay ist oder nicht? Zu sagen, dass bringt nichts ist genauso einseitig und "falsch" wie zu sagen, das ist DIE Lösung. Das Ergebnis kann man mMn nicht im Vorfeld vorhersagen.
Sollte die Mängelbeseitigung an diesem Bogen nicht möglich sein (weil er zB nach dem Richten wieder sich verdreht) , müsste man natürlich über eine andere Lösung nachdenken (Rückzahlung des Kaufpreis oder Austausch). Aber auch dies kann nicht einseitig erfolgen, sondern nur zusammen (außergerichtlich oder vor Gericht sei dahingestellt).
Aber soweit sind wir ja wie ich das sehe oder verstehe noch gar nicht, sondern es geht um die Mängelbeseitigung des verdrehten Wurfarmes.
Und da sind meiner Meinung nach schlicht noch nicht alle/irgendwelche Möglichkeiten ausgeschöpft worden, bevor ein Kaufrucktritt überhaupt in Erwägung kommen kann.