Da unsereiner bei Amazon.de ordert, ist es aus Sicht des Käufers immer ein innerdeutsches Geschäft, d.h. Amazon (oder deren Dienstleister) ist für die Einfuhr und Abgaben zuständig, der Preis inkl. Steuern ist unser innerdeutscher Kaufpreis.
Wenn die Einfuhr zu Lasten des Käufers gehen soll, müsste das in diesem Falle Amazon deutlich machen und dürfte auch keine Rechnung mit 19% MwSt stellen.
Da ich mal schwer davon ausgehen, dass Amazon vorsteuerabzugsberechtig ist, ist für Amazon die EUST ein durchlaufender Posten. Und wenn es so ist, wie ich es vermute, dass die ihre Einfuhren über NL abwickeln, dann gehen die mit der Eust nicht mal in Vorleistung, sondern müssen die gar nícht entrichten und dann wieder erstattet bekommen, sondern melden die nur, aber entrichten sie nicht.