Archers Campfire

Garantie Viking Bögen allgemein


Offline opd

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  • Loslassen ist schwerer als festhalten...
Gewährleistung übernimmt grundsätzlich und immer der Hersteller, nicht der Händler. Im Falle einer Insolvenz des Herstellers ist man dann am A....
Da Beier und Viking offensichtlich eine Zeitlang fusioniert waren, kann bei Viking-Bögen, die in diesem Zeitraum erworben wurden, die Gewährleistung gegenüber Beier geltend gemacht werden.

Das ist allerdings nur meine persönliche Rechtsauffassung... Letztendlich kann da nur ein Rechtsanwalt Licht ins Dunkel bringen. Und fragt bloß nicht zwei Anwälte. Das gibt mindestens drei verschiedene Meinungen.

Sorry, kleine Korrektur:
für die Gewährleistung ist immer der Händler zuständig, eine Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung (meist des Herstellers).
Viele Grüße aus dem Norden!
Oliver

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Bodnik Mohawk Hybrid 62" mit WA #35 & #50
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Offline Ari

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Mein Kenntnisstand ist:

Beier und Viking waren zu keinem Zeitpunkt FUSIONIERT.

Viking wurde als Einzelfirma gegründet und ist dann handeslregisterlich erloschen.

Beier-Distrubution wurde ungefähr zeitgleich als eigenständige GmbH neu gegründet.
Mit den Geschäftsführen Uwe Beier und Christian Pompe.

Inzwischen ist Christian Pompe als Geschäftsführer wieder ausgeschieden.
(s. auch letzter Post von Waldgeist)

Wie es jetzt um die Gewährleistung bestellt ist können wohl nur rechtskundige beantworten!
Wenn du den Bogen in die Hand nimmst,
der Pfeil auf der Sehne liegt, ändert sich dein Leben! Instinkte werden geweckt, längst verschollen und unterdrückt. Du spannst den Bogen zum Kreis der alles umschließt
und im Moment des Lösens freigibt. Du bist der Bogen, du bist der Pfeil, du bist das Ziel!


Offline Kuckingen

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Das hängt von der Gesellschaftsform ab. Als Einzelhändler haftet man persönlich. Wenn er also eine das Geschäft geschlossen hat, haftet er noch als Privatperson, bis die Gewährleistung vorbei ist, 2 Jahre in diesem Fall.
30 Jahre bei arglistig verschwiegenen Mängel, kommt häufig bei PKW-käufen vor.

Ist es eine GmbH, könnten auch AGs, also juristische Personen, endet es mit dem auflösen dieser Firmen. Sollte die Gewährleistung also wirksam werden während der Auflösung, meist Insolvenanzantrag, müssten diese Forderungen während der Auflösung gebracht werden. Es fällt in die Insolvenzmasse oder in die Kapitalmasse während der Auflösung.

Sehr komplizierte Themen.

(stringwistler hat mal die Tippfehler korrigiert) ;)
« Letzte Änderung: September 03, 2018, 02:55:17 Nachmittag von Stringwistler »


Offline nordstern

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So ist es, bei juristischen Personen muss man bei Insolvenz seine Forderungen beim Insolvenzverwalter angeben. Bei allen anderen Unternehmensformen, Einzel, GbR usw. haften die natürlichen Personen auch nach Abmeldung des Gewerbes bis zu 2 Jahren mit ihrem Privatvermögen im Gewährleistungsfall.

Interessant finde ich die ebay-Verkäufe. Wenn da eine ordentliche Rechnung von Frau P. dabei war, sollte es kein Problem geben.
Falls Herr P. der Verkäufer war, wäre zu klären, ob er die Bögen als Privateigentum verkauft hat. Dann wäre es eben von privat an privat und nix mit Gewährleistung. Da aber aufgrund der hohen Anzahl von Verkäufen ein gewerblicher Handel vermutet werden kann, wäre Herr P. ebenfalls zur Gewährleistung verpflichtet, auch ohne Gewerbeanmeldung. (Finanzämter holen sich gern ein paar Steuern von Privat, wenn derjenige regelmäßig bei ebay Sachen verkauft.)

Wenn die Fa. Beier vorher keine juristische Person war, sieht es dort genauso aus. Falls die GmbH aber die Rechtsnachfolgerin ist, muss dann eben auch die GmbH die Gewährleistung für die Verkäufe der alten Fa. einhalten, für Verkäufe als GmbH sowieso.

Ein Leben ohne Bentis ist möglich, aber sinnlos.

Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.


Offline Ari

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Da liegt/lag keine Insolvenz vor.
Die Viking-Bow e.K. ist geschlossen worden und registerlich gelöscht.
Beier-Dstribution ist auch nicht der Rechtsnachfolger der e.K.
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Offline nordstern

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Hat ja auch keiner behauptet. Da aber ein e.K. = eingetragener Kaufmann/frau eben keine juristische Person ist, muss Frau P. eben die Gewährleistung auch nach Abmeldung leisten.
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Offline Ari

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Muss ich leider widersprechen!  ;)
Bei der Rechtsform "eingetragener Kaufmann" handelt es sich sehr wohl um eine juristische Person (Einzelfirma). Läge keine Handelsregister-Eintragung vor, dann wäre es ein Einzelunternehmen, also eine natürliche Person.
 ;)
Wenn du den Bogen in die Hand nimmst,
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Offline nordstern

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In Deutschland ist ein Einzelunternehmer (e.K.) eine natürliche Person, die als Kaufmann im Handelsregister eingetragen ist und haftet mit seinem gesamten Vermögen und ist keine juristische Person. Das hat nichts mit einem Handelsregistereintrag zu tun,
der ist vorgeschrieben für IstKaufleute.

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Offline Kuckingen

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Auch Privatverkäufe haben Gewährleistung zu leisten. Dies muss extra ausgeschlossen werden. Wenn dies ausgeschlossen wird, muss der Grund, also alle Mängel im Kaufvertrag aufgezeichnet werden.

Sollte aufgrund von einen nicht eingetragenen Mangel die Sache kaputt gehen, gilt natürlich trotz ausschluss der Gewährleistung, die Gewährleistung. Gott wie ich Jura liebe!


Offline Stringwistler

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  • Der Bogen schießt... aber die Sehne trifft...
    • Bestandssehnen vom Stringwistler unter.....
Interessantes Thema, hab ich jetzt schon gemerkt.

Zu den E-Bay Verkäufen letzten Jahres....
Pompe hat diese Bögen als "neu" angepriesen und auch die 30 Jahre Garantie stand im Text. Leider ist der Herr Pompe bei E-Bay nicht mehr angemeldet, aber ich hab mir damals von den Käufen Screenshots gezogen, die das auch belegen.
Auch war der Herr Pompe in seinem Impressum mit der Mail von Viking Bows eingetragen, so daß ich ihn damals drauf aufmerksam machte, daß er heir dann die Bögen nicht als Privatperson verkaufen kann, und gleichzeitig steht im Impressum die Fa. Viking.

Das Garantiezertifikat ist auf jeden Fall dann beim Bogen dabei gewesen, was aber auch nix weiter heißen mag, denn Papier ist geduldig. ;D

Wir bleiben am Ball.... :klasse:
Servusla, Gruß Guidl...

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58"Spätzchen TD v.Chris😉
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Offline lakeshooter

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  • Das Leben ist zu kurz für nur einen Bogen!!
Und wie weist man einen nicht eingetragenen Mangel nach und noch besser, dass er aufgrund dessen kaputt geht? Vor allem, wenn man den Gegenstand schon länger (mehrere Monate) benutzt?

Gerade wenn man etwas von einer Privatperson ggf. gekauft hat, der ja selber auch kein Fachmann ist und somit den Mangel ggf. selber nicht erkennt?
Das ist doch alles wieder sehr wischisaschi und unklar und lässt sich meist nur im konkreten Einzelfall entscheiden.

Gerade bei den Viking-Bögen, die ja zu Hauf billig bei ebay gekauft wurden und dann weiterverkauft wurden, wird das sicherlich in vielen Fällen nicht nachvollziehbar sein, wer wann was wie von welchem Mangel ggf. wusste, und ob jemand ansprüche hat, wenn der Verkauf unter Ausschluss der Gewährleistung erfolgte.

Anders ist das vielleicht, wenn man einen Bogen direkt bei Viking-Bow gekauft hat.
Ein Bekannter hat auch gerade einen Bogen bei Beier liegen, bei dem der Wurfarm gebrochen ist. Mal gespannt, wie es bei ihm ausgeht, da sein Bogen direkt bei Viking Bow vor dem Zusammenschluss von Beier und Vikingbow gekauft wurde.

Zum Herrn P. auf ebay:
das war aber nicht der Herr P. von Vikingbow. Das war ein "Verwandter" von ihm, war nämlich W.P. und nicht C.P., und er verkaufte die als Privatperson, wenn ich mich richtig erinnere. Er schrieb meines wissens auch nur, dass die Bögen das 100 Jahre Garantiezertifikat dabei haben, nicht dass er die Garantie gewährt.

Habe damals selber einen Loki erstanden und aufgrund der absolut schlechten Verarbeitung damals sofort zurückgesendet und mein Geld erstattet bekommen.

Neue Bögen brauchts (eigentlich immer) am See!!!

Auf dem Weg: -/-

Mein Bogenregal:
A&H ACS CX, Bob Lee HardCore Cobra, Ryano Super Apollo, Stalker Vortex RC+LB, Ift Wren


Offline Kuckingen

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Tritt der Mangel innerhalb von 6 Monaten auf, wird er als bei Lauf vorhanden gewertet. Danach liegt die Beweislast beim Käufer. Dies heisst, man braucht dann Gutachten, anwälte und am besten eine Rechtsschutzversicherung die das alles mitmacht


Offline mK

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Eben. Deswegen ist die Gewährleistung doch auch für den Popo sobald die sechs Monate rum sind. Und bei Bögen von ehemals Viking Bow sind die sechs Monate schon lange durch.
Bei Bögen aus der Zeit nach der Fusion scheint ja auch Beier weiterhin gewillt zu sein die Garantie zu übernehmen. Wenn sich Beier da ähnlich kulant verhält wie Bearpaw dann kann man von Glück reden. Trotzdem würde ich wohl keinen Viking Bow mehr irgendwo neu erwerben wollen. Egal ob Gewährleistung vom Händler oder Garantie vom Hersteller noch gilt.
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Offline Kuckingen

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Immerhin 6 Monate mehr als bei der Marketingmasche Garantie.

Sollte aber noch jmd auf die Idee kommen sich einen Viking zu kaufen, weiß er es zumindest, bzw wenn jmd jetzt seinen verkaufen will. Die Gewährleistung gilt.



Offline Ari

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In Deutschland ist ein Einzelunternehmer (e.K.) eine natürliche Person, die als Kaufmann im Handelsregister eingetragen ist und haftet mit seinem gesamten Vermögen und ist keine juristische Person. Das hat nichts mit einem Handelsregistereintrag zu tun,
der ist vorgeschrieben für IstKaufleute.

Hast PM!  :)
Wenn du den Bogen in die Hand nimmst,
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