Archers Campfire

Garantie Viking Bögen allgemein


Offline Stringwistler

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  • Der Bogen schießt... aber die Sehne trifft...
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Sicherlich haben noch einige Händler in Deutschland auch noch Viking Bögen am Lager liegen.
Ich wäre da dann jetzt ganz vorsichtig die Dinger an den Mann zu bringen zumindest mit dem Garantiebrief der dabei ist.
Denn ich weiß nicht, ob sich da die Händler nicht strafbar machen, wenn sie so was anbieten und der Hersteller der die Garantie zu leisten hat, nicht mehr existiert.... :wtf:
Servusla, Gruß Guidl...

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Offline Ylduran

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Gewährleistung übernimmt grundsätzlich und immer der Hersteller, nicht der Händler. Im Falle einer Insolvenz des Herstellers ist man dann am A....
Da Beier und Viking offensichtlich eine Zeitlang fusioniert waren, kann bei Viking-Bögen, die in diesem Zeitraum erworben wurden, die Gewährleistung gegenüber Beier geltend gemacht werden.

Das ist allerdings nur meine persönliche Rechtsauffassung... Letztendlich kann da nur ein Rechtsanwalt Licht ins Dunkel bringen. Und fragt bloß nicht zwei Anwälte. Das gibt mindestens drei verschiedene Meinungen.

Sorry, kleine Korrektur:
für die Gewährleistung ist immer der Händler zuständig, eine Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung (meist des Herstellers).

Stimmt, gesetzliche Gewährleistungsrechte hat man immer gegenüber dem Vertragspartner bei einem Kauf, also demjenigen, mit dem der Kaufvertrag geschlossen wird, i.d.R. ist das der Händler. Und Garantie (wieder mal verwechselt :-( ) gibt's i,.d.R. vom Hersteller...


Offline Stringwistler

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Aber wie ist es dann mit den anderen Bogenbauern.... GmbH?
Wenn z. B. ein Bogenbauer 30 Jahre Garantie verspricht, er dann irgendwann in Rente geht, seine Einlage von 25.000€ aus der Firma zieht, diese
dann weiter verkauft oder überschreibt an einen Nachfolger?
Dieser Nachfolger, der dann ja neuer Geschäftsführer ist, müsste also dann rein rechtlich nicht mal mehr das Garantieversprechen weiter führen und ist da neuer Geschäftsführer mit evtl. neuen Namen auch nicht mehr für die Garantie des Vorbesitzers haftbar zu machen?

So einfach geht das in Deutschland? ;D
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Online Kuckingen

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So ändern sich nur die Geschäftsführer, die Juristisch Person der GesmbH ist die selbe.

Eine Garantie ist freiwillig. Will man diese beanspruchen, muss der Käufer aber beweisen können, dass er nicht Schuld trägt an dem Schaden. Viel Glück dabei.

Deswegen ist ja Garantie so eine lustige Sache und kostet nichts. Nach 30 Jahren kann dir alles kaputt werden, kosten tut es dem Anbieter nichts. Tja, reingefallen.


Offline Waldgeist

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" ... dann weiter verkauft oder überschreibt an einen Nachfolger?"
So einfach geht das nicht, um aus dem Haftungsobligo heraus zu kommen. Ich habe mal ein GmbH, die bereits einige Jahre erloschen war, beim zustängen Amtsgericht wieder aufleben lassen, um dann an die seinerzeitige Haftpflichtversicherung meine
Forderungen zu stellen und befriedigen zu lassen. Bedurfte allerdings eines Streits vor dem OLG.
„Jeder Mensch kann irren, nur Dummköpfe verharren im Irrtum!“
Cicero


Offline Cayuga

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Leute, Leute, Leute. Passt bitte mal mit Garantieversprechen auf. Eine Garantie ist immer soviel Wert, wie der Garantiegeber (in der Regel der Hersteller) auch solvent, also zahlungsfähig ist. Dir nützt die schönste Garantie nichts, wenn der Garantiegeber pleite ist oder einfach nicht mehr existiert. Ich könnte Euch jetzt viele namhafte und vor allem große Namen deutscher Unternehmen aufzählen, die es alle nicht mehr gibt. Da nützt Dir die schönste Garantie herzlich wenig. Weiß ich, ob die Firma xyz in 30 Jahren noch existiert, geschweige denn in 100 Jahren. Übrigens für griechische Staatsanleihen gab es eine Garantie des Staates Griechenland. Ich hoffe, keiner von Euch hatte Anleihen von denen, denn auch diese Garantie war wertlos. Angela Merkel hatte in der höchsten Not in der Finanzmarktkrise die Sicherheit der Spareinlagen garantiert. Auch das war nur ein Marketingblöff. Es hätte die Zahlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland bei weitem überfordert, allen Sparern die Einlagen zurückzuzahlen, wenn die Banken hierzulande pleite gegangen wären. Sie musste es einfach tun (wider besseren Wissens), damit es nicht zu einem Bank-Run kommt.

Kurz gesagt: Kauft qualitativ hochwertige Produkte von guten Firmen, weil die Produkte gut sind und nicht weil es lange Garantiezeiten gibt. Zumal Ihr Euch nach einigen Jahren auf Diskussionen mit dem Hersteller einlassen müsst, was von der Garantie abgedeckt ist (die 100jäjhrige Garantie von Beier schließt z.B. Wurfarme nicht ein). Die sind für mich aber bei einem Bogen das Wesentliche. Zudem wird der Hersteller zu Recht für die Nutzung einen Betrag in Abzug bringen können, nach dem Motto: Neu für Alt.
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Offline Stringwistler

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Da liegst du falsch Cayuga

Zitat von der Beier Distribution Seite.

Die Bogensport Beier Garantie umfasst:

Risse von Wurfarmen oder Teilen vom Wurfarm
Bruch von Wurfarmen
Delaminierung von Wurfarmen
Risse in Mittelteilen
Bruch von Bogen Tips (Wurfarmenden)
Brüche von Mittelteilen
 

Von der Garantie ausgeschlossen sind:

Gebrauchsspuren und Verschleiß
Verdrehte Wurfarme (Wurfarmverdrehungen rühren immer von unsachgemäßem Ausspannen oder Lagern)
Missbräuchlicher Gebrauch des Bogens, grob fahrlässig oder vorsätzlich.
Bögen bei denen alle Daten vom Bogen entfernt wurden.
 


https://www.bogensport-beier.de/shop/100-jahre-garantie-auf-beier-boegen
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Offline Uller

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Offline Cayuga

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 :schuldig: Danke für die Richtigstellung, Stringwistler, aber die Kernaussage meines längeren Beitrags ist die kaufmännische Sicht. Was nützt mir die Garantie von Nixdorf, Borgward, AEG, Grundig, Saba, Commodore, etc? Garantien sind nur etwas wert, wenn der Garantiegeber zahlungsfähig ist. Wer von uns kann einschätzen, ob eine GmbH mit 25.000 EUR Mindestkapital (bei Gründung) in x Jahren mir Garantieleistungen geben kann? Selbst eine AG (klingt toll, oder) braucht nur 50.000 EUR Kapital. Eine KG nix. Wer hat bei einer KG mal geschaut, wer der Vollhafter ist und wieviel er an Vermögen hat?
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Offline Ari

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Und der Vollhafter bei einer GmbH & Co. KG ist generell eine GmbH und die
haftet nur mit ihrem Stammkapital!

Dumm gelaufen!
Wenn du den Bogen in die Hand nimmst,
der Pfeil auf der Sehne liegt, ändert sich dein Leben! Instinkte werden geweckt, längst verschollen und unterdrückt. Du spannst den Bogen zum Kreis der alles umschließt
und im Moment des Lösens freigibt. Du bist der Bogen, du bist der Pfeil, du bist das Ziel!


Offline Waldgeist

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Jetzt muss ich mich doch noch einmal einschalten. Würde ein Unternehmen, welches als Kapitalgesellschaft besteht und agiert, ausschließlich das gesellschaftskapital resp. die Kapitaleinlage als Haftungsrücklage führen, wären alle Geschäfte, die darüber hinaus gingen "in der Luft hängen" und das Unternehmen wäre im Schwebezustand mit null Bonität!
Dafür gibt es ja entsprrechende Betriebshaftpflicht-Versicherungen. In meinem bereits geschilderten Fall (s.u.) ging es um ca. 0,5 Mio EUR, für die der Unternehmer - eine GmbH - heran gezogen wurde.
Zur Unterscheidung von Garantie und Gewährleistung wurde bereits geschrieben. Also bitte etwas mehr Umsicht bei pauschalen Aussagen gegen jegliche Garantiezusagen in Form von "Rundumschlägen".
 
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Cicero


Offline Cayuga

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Ich mache keine pauschalen Rundumschläge. Ich möchte die Sinne schärfen und habe ja auch einige Beispiele aufgeführt. Wenn ich in den Bereich Hausbau gehe, werden viele ein Hallo-Wach-Erlebnis haben.
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Offline Waldgeist

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Die Warnung und der Aufruf zur Wachsamkeit bei sog. schwarzen Schafen ist das eine - Dein Beitrag geht jedoch weiter und er verallgemeinert leider. Auf bestimmte Unrichtigkeiten habe ich bereits hingewiesen.
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Cicero


Offline Cayuga

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Sorry, aber da muss ich vehement widersprechen. Ich verallgemeinere nicht, ich habe lediglich die Diskussion auf eine abstraktere Ebene gehoben und eine kleine Richtungsänderung von der juristischen Sicht auf die kaufmännische Sicht eingeleitet. Ich bin der Meinung, dass es nichts nützt, im Recht zu sein, wenn meine Rechtsansprüche im Zweifel sich nicht monetarisieren lassen, weil bei der Gegenpartei nichts zu holen ist. Konkrete Beispiele habe ich genannt. Wie die Garantie im Einzelfall zu bewerten ist, muss jeder selbst entscheiden. Aber wichtig ist doch, dass sich jeder Käufer klarmacht, dass eine Garantie erstmal nur ein bloßes Versprechen ist. Mehr nicht. Punkt.
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Offline stoned

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Hier gehts doch nicht um Garantien, Spareinlagen oder Angie - sondern um einen konkreten Fall ...  :unschuldig:
Grüße, Heiko