Bitte, verwechselt Garantie nie mit Gewährleistung. Das sind zwei Paar Schuhe.
Der Verkäufer leistet Gewähr, dass es funktioniert. Wenn der Verkäufer es gebraucht weiterverkauft, haftet der Verkäufer. Wenn BP seine Garantie weitergibt, seine Entscheidung, egal wie oft der weiterverkauft wird. Der Verkäufer hat die Gewährleistung!
So wie du es heir schreibst würde es ja folgendes bedeuten.
Ich kaufe einen Bogen mit 2 Jahre Garantie beim Bogenbauer.
Der Bogen wird nach 1 Jahr von mir weiter verkauft mit der original Rechnung vom Bogenbauer.
Der Käufer hat also demnach noch 1 Jahr Garantie auf dem Bogen.
Jetzt behauptet der Bogenbauer, seine Garantie ist nicht bei Kauf übertragbar (aus welchem Grund auch immer).
Müsste also ich streng genommen dann die Gewährleistung für den Bogen übernehmen und ihn bei Bogenbauer ???? egal wo, auf meine Kosten reparieren lassen, oder so austun, wie wenn der Bogen noch in meinem Besitz ist, dann muß er Garantie erfüllen.... (immer vorrausgesetzt der Bogen wurde pfleglich und richtig behandelt. Schaden Z.B. eine Verleimung ist aufgegangen).
Dann wäre ich ja schon der Gelackmeierte wenn ich einen Bogen verkaufe?
Wenn die Garantie komplett abgelaufen ist, muß ich auch Gewährleitung tragen, auch wenn der Bogen schon 2-3 Jahre alt ist?
Evtl. 1 Jahr, oder wie lange?
Das halte ich aber für ein Gerücht....das zeig mir mal schwarz auf weiß. Ich kann doch nicht nachvollziehen, was der Käufer mit dem Bogen alles treibt?