Tja, bei uns in Ba-Wü gilt folgendes:
„In den Wäldern Baden-Württembergs gibt es keinen Leinenzwang für Hunde. Entscheidend ist, dass Sie Ihren Hund nur dann frei laufen lassen dürfen, wenn Sie ihn auch ohne Leine sicher unter Kontrolle haben und unverzüglich zu sich rufen können. Ist das nicht der Fall, machen Sie sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig. Nehmen Sie Ihren Hund bitte an die Leine, wenn Sie ein Wildtier sehen, oder Ihnen andere Waldbesucher – vor allem Kinder – begegnen.“
Da wird es für die meisten Hundehalter dünn.
Aber bitte jetzt keine Diskussion, danke