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DFBV Pleite ?


snoopy

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Hi Michael,
mir wäre wohler, wenn hier etwas mehr im Konjunktiv geschrieben wird. Schon der Titel des Threads ist eigentlich nicht ganz fair. Ich bin selber kein Mitglied des DFVB und habe auch nicht die geringste Lust es zu werden. ABER die Kollegen habe Anspruch auf Fairness unsererseits und wir sollten uns nicht zu deren Richter aufschwingen.

 :klasse:


Offline stöckchenschubser

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  • Widerstand ist zwecklos.
Das kann die AAE mit ihrer jetzigen Struktur aber schwer abwickeln. Man stelle sich vor, wenn plötzlich ein paar hundert Mitgliedsanträge innerhalb kurzer Zeit eintrudeln würden.

Das müsste schon  langfristig geplant werden.
Der AAE Präsi ist wohl  bei der Aufarbeitung der jetzt Situation involviert.

Aber auch im Gespräch steht eine  Insolvenz und Neuanfang, also DFBV 2.0
Die IFAA ist wohl bereit erst mal auf Forderungen (ca.40 000€ Startgelder) zu v erzichten und eventuell auch Gelder zu transferieren,
wenn es denn einen vernünftigen und tragbaren Finanzierungspaln gibt.

Mit dem FA ist das so eine Sache, die fordern auch Steuern von Geld, dass man nie erhalten hat,
nämlich dann, wenn es von der Ist zur Soll Steuer geht.
Dann wird von jedem theoretischen Umsatz direkt die Umsatzsteuer fällig,
danach noch mal die restliche Steuer.
Ob das Geld nun wirklich geflossen ist oder nicht, spielt dann keine Rolle.

Die aktuellen Umsatzsteuer Verbindlichkeiten liegen Schätzungsweise bei 90-120tausend,
rechtliche Fristen sind wohl verstrichen.

Schon vor Wochen war von Verlusten von ca. 120 000€ bei der EBHC die Rede,
aber es sollen auch offene Forderungen seitens des DFBV noch nicht eingegangen sein.
Auch die EFAC soll Verluste beschert haben.

Die Gemeinnützigkeit wurde wohl bereits 2016 aufgehoben.
Wir reden hier also nicht nur von Verbindlichkeiten seit der EBHC.
Irgend jemand muss also beschlossen haben, auf die Gemeinnützigkeit zu verzichten,
denn von jetzt auf gleich kommt das nicht. Ich weiß noch wie viele Versuche wir hatten
eine regelkonforme Satzung beim Amtsgericht genehmigen zu lassen. NRW bietet dazu Muster an.

Inwieweit und ob ein Fehlverhalten des Vorstandes zu bewerten ist ist, bleibt abzuwarten.

Zum Thema Spenden zitiere ich mal:
"Die Spenden werden auf einem Rechtsanwalt-Anderkonto gesammelt, sind also außerhalb des direkten Zugriff des DFBV und für den Fall einer Regelinsolvenz auch außerhalb des Zugriffs des Insolvenzverwalters. In dem Fall, könnten sie also auch zurück gezahlt werden."

So mein Kenntnisstand.



Offline Marcus

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Lese ich das gerade richtig, die Gemeinnützigkeit ist schon 2016 verlustigt gegangen? Ich hab zwar keinen Ahnung, inwieweit ein Verband mit der Gemeinnützigkeit Probleme haben kann, aber 2016 ist ja nicht erst gerade vorbei. Hat sich in der Zeit eigentlich was beim Vorstand verändert? Sprich ist der Vorstand von 2016 noch heute aktiv?


Offline stöckchenschubser

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  • Widerstand ist zwecklos.
Zitat
Sprich ist der Vorstand von 2016 noch heute aktiv?

Zu einem großen Teil ja.

Es wurde seinerzeit auch mal kommuniziert.
Bleibt die Frage, wer das beschlossen hat, ob er das drufte und inwieweit das mit der Gründung der Sport GmbH zusammenhängt.

Auch wäre interressant  zu wissen auf grund welcher Unterlagen, Finanzbericht 2017 und Vorschau für 2018,
der Vorstand 2017 entlastet wurde.
War jemand 2017 auf der JhV und hat die Unterlagen noch?


Offline Sonuka

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Ich bin hier gerade leicht geplättet...
Im Impressum steht das e.V. immer noch...  könnte ich meine Mitgliedschaft annulieren, da ich ja der Meinung war, einem gemeinnützigen Verband beizutreten, der dies auch überall vorspiegelt, aber der dies de Fakto nicht ist? Beigetreten bin ich Ende 2016.....
Die Satzung wurde nicht geändert, das bedeutet es steht drin, dass der DFBV Gemeinnützig IST.......
Müsste der Vorstand nicht ERHEBLICHE Anstrengungen unternehmen, die Gemeinnützigkeit wieder herzustellen, indem er a) entweder den Beschluss anfechtet, einspruch einlegt, oder wie auch immer dagegen vorgeht? oder, wenn das nicht zum Ziel führt/geführt hat b) Die Satzung von der Mitgliederversammlung entsprechend ändern lässt.
Fragen über Fragen.... es sind ja doch ETLICHE Mitglieder betroffen.
Dauernd was anderes
Sparrow von Chris Unger
Gerne Chinesen (Black Hunter und ähnliches)
Mohawk Chief Recurve


Offline stöckchenschubser

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  • Widerstand ist zwecklos.
e.V. sagt nichts über die Gemeinnützigkeit aus, nur dass der Verein im Vereinsregister eingetragen ist.

Blöderweise habe ich alle Spot weggegeben, aber in einem wurde die Aberkennung angesprochen,
bzw. die Androhung derer und für weiteren Verbleib geworben.


Offline Absinth

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  • Einer trage des anderen Last...
Spricht denn eigentlich etwas dagegen sich bei der entsprechenden Person, welche lt. der offiziellen HP, für "Rechtsangelegenheiten und Auskünfte zur DFBV-Satzung" zu ständig ist, entsprechend zu informieren?

Er sollte es doch eigentlich wissen oder bin ich da auf dem Holzweg?

Womöglich, könnte ja dieser Weg, Licht ins dunkel bringen und uns von; ich habe gehört usw. usw. erlösen.!?


Beste Grüße,
Absinth


Offline DaiSho

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Zur Sicherheit des Zugriffs auf ein Notaranderkonto im Zwangsvollstreckungsverfahren des z.B. Finanzamtes.

Ist ein Notaranderkonto eröffnet zur Auszahlung des dortigen Geldeinganges an -- sagen wir mal Fritz Muster (wg. Verkauf einer Eigentumswohnung) und dieser hat Schulden an das Finanzamt, so ist das Konto vor dem Zugriff nicht geschützt.

Es gibt die Möglichkeit, den "fachlich heißt das Auskehrungsanspruch" gegenüber dem Notar zu pfänden. Es wird also der Anspruch vom Schuldner Fritz Muster an den Anwalt zur Auszahlung des dortigen Geldeinganges vom Finanzamt gepfändet. Das Finanzamt erhält dadurch ihre Forderung, wenn die Summe des Kontos ausreicht, in voller Höhe. Der Fritz Muster den Rest, wenn noch was vorhanden ist.

Ist also das Notaranderkonto eröffnet für den in Insolvenz befindlichen Verein, ist der Zugriff durchaus möglich und die Einzahler der 100 € haben das Nachsehen.

Das ist jetzt auch keine Vermutung oder Googlerecherche. Ich hab dies u.a. für meinen Arbeitgeber (Stadtverwaltung) über 20 Jahre durchgeführt und etliche Notaranderkonten gepfändet. Diese Verfahrensweise ist nicht sehr bekannt, auch bei Notaren nicht.



Viele Grüße Gerd
Lebet lang und in Frieden.


Online Stringwistler

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    • Bestandssehnen vom Stringwistler unter.....
Bei einem gemeinnützigen Verein dürfen die jährlichen Einnahmen nicht über einem gewissen Rahmen liegen und darf eigentlich keine Gewinne über 5000,-€ erzielen. Erfolgt das wiederholt einige Jahre hintereinander wird die Gemeinnützigkeit vom FA aufgehoben.

https://deutsches-ehrenamt.de/vereinsrecht/gemeinnuetzigkeit-verein/

So ist es bei uns am Ort einem Verein ergangen, der mit Theatergruppe, Sportabteilungen, Weihnachstsfeiern, Veranstaltungen den Einnahmenrahmen sprengte und in mehrere GmbH gewandelt werden musste. Ab diesem Zeitpunkt, ist es äußert schwer wieder in eine Gemeinnützigkeit zurückzukehren. So mein Wissenstand.
Allerdings hätte der DFBV das sofort in einem offenen Brief ihren Mitgliedern mitteilen müssen. :agree:
« Letzte Änderung: November 14, 2018, 11:16:14 Vormittag von Stringwistler »
Servusla, Gruß Guidl...

https://stringwistler.blogspot.de/

58"Spätzchen TD v.Chris😉
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Gravity Janus 17"ILF mit dito.
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Offline Sabiji

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Der Grund des Entzugs der Gemeinnützigkeit hat das FA in der Satzung gesehen.

Was bleibt ist abzuwarten...


Offline The Barebow Factory

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    • The Barebow Factory
Vielleicht kann mal einer von euch Licht in das Dunkle bringen.....

Um die EBHC zu stemmen, wurde doch extra eine GmbH gegründet. Der DFBV hat doch nur seinen Namen für diese Veranstaltung hergeben, oder?
Die Verluste oder auch Gewinne, die in der GmbH entstanden sind, können dann doch nicht dem Verband angelastet werden.

Aus dem Handelsregister geht nicht hervor, dass der Verband Gesellschafter ist.

Wo also, kommen die immensen Schulden her. Es wäre an der Zeit, dass der Verband alle Fakten auf den Tisch legt und zwar bevor er seine Mitglieder um Spenden bittet.
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www.thebarebowfactory.de


Offline Absinth

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Dr.J: Wenn, eine GmbH Leistungen für irgendeinen Verband erbringt, dann muss dieser Verband diese Leistungen auch begleichen bzw. seine Rechnung/-en bezahlen...

Was, hat denn der Vorstand des DFBV und die Geschäftsführung der GmbH miteinander zu tun? Schau mal bitte nach...


Beste Grüße,
Absinth


Offline rso

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...
Blöderweise habe ich alle Spot weggegeben, aber in einem wurde die Aberkennung angesprochen,
bzw. die Androhung derer und für weiteren Verbleib geworben.

die gibts doch auf der HP zum Download, oder?
cu

Rainer


Offline The Barebow Factory

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    • The Barebow Factory
Naja. Der Vorstand mag zwar Geschäftsführer der GmbH sein, aber Vorstand im Verband und Geschäftsführung in der GmbH sind dennoch 2 unterschiedliche rechtliche Personen.

Außerdem, wenn die GmbH Leistungen für den Verband erbringt, muß sie dem Verband eine Rechnung stellen. Wenn dieser nicht bezahlt, ist das erstmal das Problem der GmbH, die auf Ihren Forderungen im schlimmsten Fall (Insolvenz des DFBV) sitzen bleibt. Der Gewinn/Verlust ist ja in der GmbH entstanden und diese GmbH ist ggü. dem FA verpflichtet und nicht der Verband.

Aber das sind alles Spekulationen, solange nicht das ganze Konstrukt offengelegt wird.
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Offline Absinth

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...
Aber das sind alles Spekulationen, solange nicht das ganze Konstrukt offengelegt wird.


Stimmt, deshalb...


Spricht denn eigentlich etwas dagegen sich bei der entsprechenden Person, welche lt. der offiziellen HP, für "Rechtsangelegenheiten und Auskünfte zur DFBV-Satzung" zu ständig ist, entsprechend zu informieren?

Er sollte es doch eigentlich wissen oder bin ich da auf dem Holzweg?

Womöglich, könnte ja dieser Weg, Licht ins dunkel bringen und uns von; ich habe gehört usw. usw. erlösen.!?


Beste Grüße,
Absinth


;-)


BG. Absinth