Ich sehe es ganz simpel - es gibt drei Personenkreise, deren Interessen z.T. unterschiedlich sind und die sinnvollerweise im Sinne des Ganzen immer erst miteinander reden sollten, bevor es zu Spannungen und Mißverständnissen kommt.
Das sind zunächst der Eigentümer einer Waldfläche - entweder Privatmann oder Firma oder Staat (Kommune, Land, Bund), i.d.R. durch ein Amt (Förster o.ä) vertreten.
Der zweite Personenkreis sind diejenigen, die durch entsprechende Verträge gegen Bezahlung ein Nutzungsrecht an diesen Flächen erworben haben.
Und dann kommt der dritte Personenkreis, der Freizeitler, der o.a. Waldflächen je nach Rechtslage mehr oder weniger in Grenzen nutzen darf. Dazu gehören Sonntagsspazierer, Fotografen, Jogger, MTBler ...und eben auch Bogenschützen.
Nun kann man sich als Freizeitler mit Ausdrucken von Gesetzestexten, die man meint verstanden zu haben, in den Wald stürzen und konfrontationsfreudig denen gegenüber treten, die o.a. Personenkreisen 1 und 2 angehören.
Kann man machen, macht aber meist mehr kaputt als das es hilft.
Pfiffiger im eigenen Sinne, aber auch dem aller Bogner, ist es sicher, das Gespräch zunächst mit dem Eigentümer, dann mit dem Pächter zu suchen und zunächst einmal zu erklären, was z.b. Roven ist, das davon eben keine unkalkulierbare Gefahr für Mensch und Tier ausgeht, um dann ein Stück Wald zu identifizieren, in dem man dem Roven nachgehen kann.
Klappt das nicht, muß man halt woanders schauen.