Bei uns (Nordbayern) war es so, dass wir im örtlichen traditionsreichen Fußballverein eine Bogensparte (BSSB/DSB) sind, was per se am kleinen Ort schonmal kein Nachteil ist. Dann haben wir noch einen Feldbogen Europa- und jetzt auch Weltmeister im Verein, der natürlich zieht, der allerdings zum Trainieren im Gelände immer zum Verein in Wirsberg muss(te). Unser Ziel war und ist ein reiner Vereinsparcours, 14 Stationen, das Anliegen haben wir bei einem "Gemeinderatsschießen", bei dem sich unsere Sparte den kommunalen Entscheidungsträgern vorgestellt hat, mal unverbindlich zur Sprache gebracht.
Die Gemeinde war sehr dafür, uns ein Waldstück zur Verfügung zu stellen und hat auch etwa 400ha auf Stadtgebiet. Der Jagdpächter wollte aber nicht, deshalb hat der Gemeinderat ("ohne Konsens geht es nicht" - das sehe ich auch so) die Entscheidung aufgeschoben, der leitende Beamte der Stadt hat dann den Kontakt zum Staatsforst hergestellt, wo ich dann in einem sehr erfreulichen Termin vier (!) Flächen auf der Karte angeboten bekommen habe, mit der Maßgabe doch dort mal zu kucken, ob es ginge. In einer waren zu viele Wanderwege, da wären die Sicherheitsregeln nicht umzusetzen gewesen, eine war insgesamt zu steil, blieben zwei. Beide beim gleichen Jagdpächter, der früher selber mal Bogen geschossen hatte - ein super freundlicher Mensch. Die eine Fläche wäre ihm lieber als die andere, hat er gesagt.
Dann haben wir festgestellt, dass die ausgesuchte Fläche zwar noch im Forstrevier unserer Gemeinde liegt, aber nicht auf Gemeindegebiet (gemeindefrei). Das war blöd, denn mit der Gemeinde war alles vorbesprochen, jetzt mussten wir zum Landkreis. Wir haben das Gelände mit Rangefinder, Klinometer und Bayernviewer ausgemessen, Abschusspflöcke, Ziele und Sicherheitsbereiche eingezeichnet, den Laufweg bestimmt, mit dem Förster dann wieder eine Ecke abgeschnitten (wegen eines Naturschutzthemas).
Dann der Kontakt zum Landkreis. Zuerst kam vom Chef des Ordnungsamts nur die Rückfrage: "Wie wollen Sie eine Gefährdung Dritter ausschließen?" - klang jetzt nicht so entgegenkommend (da hatten wir uns aber getäuscht). Dann haben wir die Antwort als schriftliches Konzept mithilfe der Regeln von DSB (BSSB in unserem Falle) und dessen Versicherung als Basis herausgearbeitet (Scheibe für Scheibe...), die Abnahme durch einen Schießstättensachverständigen in Aussicht gestellt, vom Bauamt prüfen lassen, ob wir "Bauwerke" errichten, wenn wir Stahlstangen in den Boden schlagen (= "Verankerung mit Baumaterial im Boden" - das könnte ein Bauwerk sein - die Scheiben bleiben aber mobil, passt also alles......), für die untere Naturschutzbehörde zusammen mit dem Revierförster einen Schrieb aufgesetzt (unbedenklich, kein Wasserschutzgebiet, kein Naturschutzgebiet, in die Natur eingebrachte Materialien (PU-Schaum in fester Form - Austausch bevor es "flockig" wird, Gummi-Stallmatten als Pfeilfang, Stahl, Holz)). Alles übrigens mit wohlwollender Unterstützung und Fürsprache durch den Chef des Ordnungsamtes, der die beiden anderen Behörden ja im Haus hatte. Dann die Feststellung:
- Bauamt und
- Naturschutz sagen OK,
- Ordnungsamt sagt: Keine Genehmigung nötig, aber Untersagung möglich, bei Gefährdung Dritter. Information der örtlichen Polizei über unseren Trainingsbetrieb
- Abnahme durch den Schießstättensachverständigen in 3h, recht penibel nachgemessen, auf Pflicht zur Aufsicht und Aushang der DSB-Regeln hingewiesen - OK erteilt.
- Vertrag mit dem Forst (offiziell betreiben wir eine "Freizeitanlage") gegen Nutzungsentgelt auf zehn Jahre, jährliche Kündigung möglich
- Abmachung mit dem Jagdpächter (nur bis zur Dämmerung, vor 18.00 Uhr weg sein, außer zu festgelegten Trainingstagen im Sommer)
- Abmachung mit dem Nebenerwerbslokal nebenan: Parkplätze nutzbar außer sonntags, da ist Gaststättenbetrieb.
- Touristinfo informiert (die empfehlen die Wanderwege, bekommen Feedback von Wanderern/Kurgästen, die stellen mitunter auch den Kontakt zu uns her, wenn jemand nach einem Parcours fragt und biegen vielleicht eine kritische Frage ab - "Ja, das was die da machen, ist erlaubt...")
- Einweisung von Aufsichten mit Info gegen Unterschrift
- Beginn des Trainingsbetriebs und ab und zu Gäste (Roscho und Guido waren schon mal da
)
Zeitrahmen von September 2017 (Gemeinderatsschießen, Vorstellung der Sparte) bis April 2018, dann stand alles.
Die Regeln sind recht eng, FluFlu-Ziele im Baum oder bewegte Ziele sind in den Sicherheitsregeln nicht vorgesehen. Durch die Abnahme sind die Stationen auch "gesetzt", da sind maximal der Ausbau von Gruppen, kleine Winkeländerungen oder Distanzverlängerungen drin (unterhalb des Messfehlers auf der Karte bzw. im Rahmen der Sicherheitsvorschriften zu Gefahrenbereichen 0-25m, 26-45m, 45-...). Gäste müssten tagesversichert sein (Abreißblock), Aufsichten dürfen auch alleine schießen.
FAZIT: Es braucht viel guten Willen von allen Seiten. Und es braucht nur einen Deppen, der alles zerstören kann - indem die Mitwaldbenutzer verschreckt oder verärgert werden, sich bedroht (oder auch nur "nicht gefragt, aber wichtig" fühlen), indem "kein Verständnis" zum Ausdruck gebracht wird von außenstehender Seite etc... Deshalb: Immer auf Konsens ausrichten, Leute einbinden, fragen und im Idealfall begeistern
Wir hoffen jedenfalls, dass es bei uns immer gut geht und glauben, dass wir von unserer Seite alles dafür tun...