Ich machs mal etwas länger:
In Deutschland regelt § 19 BJagdG vom 28. September 1976 den jagdlichen Umgang mit dem Pfeil und Bogen wie folgt (sogenannte sachliche Verbote):
(1) Verboten ist,
„1. mit Schrot, Posten, gehacktem Blei, Bolzen oder Pfeilen, auch als Fangschuss, auf Schalenwild und Seehunde zu schießen;“
Wie in dem Link aber erwähnt:
Das Bundesjagdgesetz gestatte es den Ländern Ausnahmen von den Verbotsregelungen des Bundesjagdgesetzes zuzulassen (§ 19 Absatz 2)Soweit die allgemeine Rechtsgrundlage.
Wer darf denn in D überhaupt jagen ?
In Deutschland dürfen nur Jagdausübungsberechtigte die Jagd ausüben ...
Jagdausübungsberechtigte können insbesondere folgende Personen sein:
-Eiigenjagdrevierinhaber (Eigenjagdbesitzer, die auf ihrem Grundeigentum die Jagd selbst ausüben)
-zur Jagdausübung in den staatlichen Jagdrevieren befugte Beschäftigte (einschließlich der Beschäftigten der Anstalt des öffentlichen Rechts „Bayerische Staatsforsten“)
-Pächter und Mitpächter gemeinschaftlicher Jagdreviere, nichtstaatlicher Eigenjagdreviere und verpachteter staatlicher Jagdreviere
-bestätigte Jagdaufseher
-angestellte Jäger (Berufsjäger)
-Inhaber entgeltlicher oder unentgeltlicher Jagderlaubnisscheine, die in einem Jagdrevier regelmäßig
(d.h. nicht nur einmalig oder gelegentlich) die Jagd ausüben
allerdings NUR in Ihrem Revier oder auf Jagderlaubnisschein
Für die Jagd in der Stadt gilt das es diese eigentlich nicht gibt
Die Jagdausübung in befriedeten Bezirken kann fallweise notwendig sein (zum Beispiel Abschuss von Wildschweinen im Siedlungsbereich, Fang oder Abschuss von Waschbären oder Mardern), auch Kaninchen, Fuchs, Stockente und Ringeltaube. Hierfür sind
Ausnahmegenehmigungen erforderlich. Diese werden von den Jagdbehörden und/oder Landespolizeibehörden meist ausschließlich dem so genannten „Stadtjäger“ erteilt.
Im engeren Sinne ist hier nicht von Jagd zu sprechen (sie verbietet sich in befriedeten Bezirken), sondern eher von einer Abschussgenehmigung oder Tötungserlaubnis
Und wo bleibt jetzt der Bogen ??? In Deutschland gibt es einen Bogenjagdverband der bereits 1999 gegründet wurde
https://www.dbjv.org/bogenjagd/#id-0Dieser Verband bietet auch eine Ausbildung zum Bogenjäger nach IBEP (dem International Bowhunter Education Program) an
z.B.
https://www.jagen-lernen-jl.de/bogenjagdschein/?fbclid=IwAR0O31KJ0mgfyKmcc4xEVM_EJd4P3ejyv8YjAPFo3sAPawECRR30ee65taIZusammengefasst: Wenn überhaupt von der Stadt (und davon redet der Text) ein "Auftrag" dem Stadtjäger erteilt wird wird dann sicher nur nach folgenden Kriterien
Bestandene Jägerprüfung + bestandene Bogenjägerprüfung + Ausnahmegenehmigung vorhanden
Diesen Personen würde ich ich dann das nötige jagdliche Grundwissen als auch den verantwortungsvollen Umgang mit der "Jagdwaffe" unter diesen besonderen Umständen zutrauen.