Hmmmm...na ja...
Das Schwert ist ja immer zweischneidig...
Mal ein paar sachliche Gedanken dazu.....:
1. Ein Gemeinderat erteilt keine Genehmigungen. Das tut immer eine Verwaltung, und der Rat (also die politischen Vertreter) stimmen den Vorschlägen der Verwaltung zu - oder stellen sie in Frage.
2. Die Vorschläge der Verwaltung basieren theoretisch immer ganz eng auf Recht und Gesetz. Das zumindest verlangt Artikel 20 Abs. 3 Grundgesetz.
Und mal ehrlich: Möchte IRGEND jemand, das wäre NICHT so?
3. Recht und Gesetz sind leider nicht immer so eindeutig, wie man es sich wünscht. Oft müssen Paragraphen "ausgelegt" (interpretiert) werden, oder es gibt einen Spielraum, innerhalb dessen man "Ermessen" ausüben kann, was nix Anderes bedeutet als: Wie gewichtet man Interessen oder Fakten? Wann ist eine Belästigung noch "zumutbar"? Ist das Vorhaben mit öffentlichen Zielsetzungen vereinbar?
Ein Gemeinderat hilft der Verwaltung, solche Ermessensentscheidungen zu treffen.
4. Viele Verwaltungsverfahren sind abhängig von den Stellungnahmen anderer Dienststellen. Oft von Dienststellen, die ALLEIN die Kompetenz - und damit die Stimme - haben, eine Sache zu bewerten.
(Bsp.: Ob enie Schulfläche noch für Schulzwecke gebraucht wird oder ein Supermarkt werden kann, kann NUR die Schulbehörde sagen!). Die Verwaltung fragt also die Schulbehörde, und von der Antwort MUSS sie die Entscheidung abhängig machen.
Wie - und vor allem an welcher STELLE- hier die Entscheidung GEGEN die Verlängerung entstanden ist, wissen wir nicht. Und damit auch nicht - warum!
Daher wäre ich vorsichtig damit, irgend wem die Schuld zuzuweisen.
Vielleicht gibt es ja konkrete und verständliche Gründe? Vielleicht war der FEHLER ja gar nicht das Versagen der Verlängerung - sondern die vorherige ZULASSUNG? Wissen wir nicht.
VOR Petitionen, Verurteilung und Klage schlage ich daher vor, in ruhiger und offener Weise erst mal in persönlichen Gesprächen zu ergründen, wie diese Entscheidung zustande gekommen ist. Darauf kann man dann aufbauen - oder einsehen, dass es (leider) so sein muss.
Gegen den Bescheid genügt erst mal ein (fristgerechter!) formloser Widerspruch.
Rabe