Archers Campfire

Erkennen sich Vereine untereinander an ?


Offline PanTau

  • Pfeil und Bogen - kenn ich
  • ***
    • Beiträge: 121
das war/ist bei uns anders: bei den Trainingseinheiten die vom Verein angesetzt wurden muss ein VÜL dabei sein !

Als Einzelperson mit Schiessprüfung kann das Gelände (FITA/WA Wiese) aber auch ohne Aufsicht genutzt werden.

Ich rede nicht von einem Vereinsparcour !
VÜL muss man nicht sein (das macht halt der BTS so(?)). Beim DSB heißt es:
"Aufsicht kann jeder volljährige und erfahrene Bogensportler sein, der vom vertretungsberechtigten Vereinsvorstand oder dem jeweiligen Ausrichter hierzu eingeteilt bzw. ermächtigt worden ist. Eine Aufsicht darf selbst während der direkten Aufsichtstätigkeit nicht am Schießen teilnehmen. Eine zur Aufsichtführung ermächtigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist, dass sie sich allein auf der Bogensportanlage befindet."

Bei uns gibt es eine theoretische und eine praktische Einweisung mit Skript und gegen Unterschrift - der Vorstand segnet dann die Liste ab. Voraussetzung ist, dass man länger als 6 Monate im Verein ist oder entsprechend in einem anderen Verein mit Erfahrung und Sachkunde konfrontiert worden ist. Das ist dann aber nur die "Aufsicht" - das Training hält auch nur der Trainer/VÜL.

Versichern (Tagesversicherungsschein, Abreißblock) müssen wir alle, die nicht in einem anderen BSSB-Verein sind, auch wenn sie anderweitig versichert sind - das ist bei uns Abmachung mit dem Forst als Eigentümer und dem Landratsamt (Zuständig für Gefahrenabwehr), die genau diese Deckungssummen abgenickt haben.
« Letzte Änderung: Mai 06, 2019, 04:10:38 Nachmittag von PanTau »


Offline HarryS

  • Pfeil und Bogen - kenn ich
  • ***
    • Beiträge: 183
Hallo Waldgeist
Ich habe erlebt wie unser Trainer den Trainerschein gemacht hat und plötzlich auf Dinge geachtet hat, die ich sehr wichtig finde und die nicht offensichtlich sind und die nix mit dem Bogen zu tun haben. Wie man mit dem Bogen umgeht hat er uns davor auch schon sehr gut gezeigt, aber die vielen Kleinigkeiten drumherum spielen auch eine Rolle.
90% der Dinge die wir im Training tun sind völlig unabhängig vom Bogen. Einen guten Stand braucht jeder Schütze egal ob Tradi oder Compund und wenn das auf dem Wackelbrett, Trampolin oder Schwebebalken geübt wird, dann spielt der Bogen überhaupt keine Rolle. Gleiches gilt für die Körperhaltung und weite Teile des Schußablaufs. Wenn die Körperspannung nicht stimmt, dann hat man einfach keinen reproduzierbaren Schußablauf und es ist völlig egal ob da dann instinktiv geschossen wird oder ein Zielfernrohr aufgeschraubt ist.
Das der Trainierende das ganze didaktisch vernünftig rüberbringen muss versteht sich von selbst. Ich denke aber trotzdem, dass 80% "Standardtechnik" vermutlich sogar von einem Trainer für Kugelschützen gewinnbringend an einen Bogensportler vermittelt werden können, wenn die nicht vernünftig stehen und ihre Atmung im Griff haben treffen die auch nix. Das man dann noch jemand braucht, der sich mit dem eigentlichen Sportgerät auskennt ist natürlich auch klar.

Wie gesagt, in meinen Augen optimal ist ein erfahrener Intuitivschütze mit einer fundierten Trainerausbildung und die gibt es derzeit halt vor allem für Scheibenschützen.

Gruß Harald
Blankbogen EXE Competitor 32# otf


Offline BowLaw

  • Meister Feuerholznachleger
  • *****
    • Beiträge: 3938
    • bogenanwalt.rocks
Wer sagt das? Die (in unserem Fall) bayerische Versicherungskammer? Oder ist das vielleicht eher eine juristisch haltlose Verordnung des DSB, die halt „schon immer so“ gehandhabt wird, wahrscheinlich aus dem Kugelschießen kommt aber im Grunde ein Witz ist.

Aber das ist ohnehin alles Theoretisiererei....es wäre mal interessant zu erfahren, wie viele Schäden die Versicherer in den letzten Dekaden im Bogensport zu regulieren hatten. Wahrscheinlich zwei...

Ich wäre dankbar, wenn mir jemand einmal die Bedingungen zu so einer Versicherungspolice zukommen lassen könnte, das würde ich mir sehr gerne einmal durchlesen wie das geregelt ist.
Gerne über PM, dann läuft das über Email und ist vielleicht einfacher.
Im Netz habe ich nichts gefunden und direkt anfragen habe ich keine Lust, ich bin ja nur eine neugierige Nase.

Zu den Schäden:
Das ist vollkommen schnurz - nur weil die letzten Jahre nichts passiert ist leert ein Versicherer im Falle eines Falles nicht seine Taschen und meint "hier haste, bei uns wars die letzten Jahre zuviel".

Zum Trainer allgemein:
Ganz egal bei welchem Zusammenschluß - man lernt die Bogenschießsache aus ganz anderer Sicht zu sehen als ein gewöhnlicher (wenn auch sehr erfahrener Schütze).
Plötzlich gibt man nämlich nicht nur "schnell mal Tipps", sondern ist "Gott" - und da kann man schon mal innerlich ins Schleudern kommen, ob das, was man da gerade lehrt so wirklich ganz echt total richtig ist.
(Diese Erfahrung bitte wieder aus der Tauchecke, Bogensportirgendwas bin ich nicht, aber es ist zu 100% vergleichbar ...fast)
Abgesehen davon lernt man bei solchen Kursen (hoffentlich) auch, wie man dieses Wissen vermittelt - auch das war für mich damals etwas neues.

Zur Ausgangsfrage im Besonderen...naja, hatte ich mir schon fast gedacht, dass das so läuft - leider.


Offline stöckchenschubser

  • Feuerholznachleger
  • *****
    • Beiträge: 1329
  • Widerstand ist zwecklos.
Es spielt letztlich keine Rolle ober der Trainer den Fitabereich abdeckt oder nicht.
Da gibt es schlicht und einfach keine Unterschiede zwischen Tradi und Fita.

Bzw. das sogenannte Tradi schießen baut auf dem Fta schießen auf, alles muss genau so gehandhabt werden wie bei
den Fitanesen, nur das Visier fällt weg.

Alles andere  ist wieder die Verbandsmeierei, jeder Verband will sein eigenes Süppchen, sein eigenes Geld verdienen.

Grade wieder erlebt beim Schießleiter, absolut identischen Prüfungsfragen, bis auf 2 verbandsspezifische,
trotzdem muss ich für jeden Verband eine separate Schießleiterprüfung machen.
Und das, obwohl jede von Polizeilicher Seite als Ordnungsbehörde anerkannt ist.

Die Versicherhungstechnische Seite hängt von der Versicherung ab.
Der DSB als Versicherungsnehmer verlangt die Übungsleiter/Aufsicht,
weil die Versicherung es verlangt.

Andere nicht unbedingt.

Letztendlich muss man einen Schritt weiter denken, die Verbände haben Regelwerke herausgebracht,
für Wiese und besonders Parcours, die aber nicht zwingend verbindlich sind.
Aaaaaber, wenn mal was passiert, wird jeder Richter sich an diesen Regelwerken orientieren, und wenn man da
vorsätzlich oder grob fahrlässig von abweicht, z.B. als Parcoursbauer, der kann sich warm anziehen.
Da kann das ganz schnell ans Privatvermögen und ins Strafrechtliche gehen, weil die Versicherung dann nicht zahlt,
oder zahlt und sich das Ganze wieder holt. Und ne Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung, im Besten Fall, kommt auch nicht gut.

Wir haben über die Jahre hinweg die Gefährlichkeit unseres Sports aus den Augen verloren,
dabei ist es reiner Schießsport, und die grundlegenden Sicherheitsregeln sind die gleichen wie bei der Kugelfraktion.
« Letzte Änderung: Mai 07, 2019, 08:22:46 Vormittag von stöckchenschubser »


Offline PanTau

  • Pfeil und Bogen - kenn ich
  • ***
    • Beiträge: 121
Ich wäre dankbar, wenn mir jemand einmal die Bedingungen zu so einer Versicherungspolice zukommen lassen könnte, das würde ich mir sehr gerne einmal durchlesen wie das geregelt ist.
Gerne über PM, dann läuft das über Email und ist vielleicht einfacher.
an der PM ist kein Dateianhang dran, ist ja aber auch nix Geheimes. Vorbedingung ist die DSB-Schießplatzordnung:

DEUTSCHER SCHÜTZENBUND e.V.
Sicherheitsregeln für Bogensportanlagen
1. Jeder Sportler ist den Bestimmungen dieser Sicherheitsregeln, der jeweils gültigen Sportordnung und der Ausschreibung, die er durch seine Teilnahme anerkennt, unterworfen.
2. Bei jedem Ausziehen des Bogens darf dieser nur so hoch gehalten werden, dass auch ein sich unbeab-sichtigt lösender Pfeil nicht über den Gefahrenbereich hinaus (freies Gelände bzw. Pfeilfänge wie Netz, Wall, Gegenhang usw.) fliegen kann.
3. Beim Auszug des Bogens im Spann- und Zielvorgang muss der Pfeil immer in Richtung der Scheibe bzw. des Ziels oder der Auflage zeigen.
4. Grundsätzlich muss der Bogen immer so ausgerichtet sein, dass niemand durch einen sich unbeabsich-tigt lösenden Pfeil gefährdet bzw. verletzt werden kann. Es darf nur geschossen werden, wenn sich deut-lich erkennbar keine Personen in Schussrichtung im Gefahrenbereich vor oder hinter der Scheibe aufhal-ten.
5. Jedes Schießen darf nur unter Aufsicht erfolgen. Den Weisungen der jeweiligen Aufsicht(en) ist Folge zu leisten.
6. Aufsicht kann jeder volljährige und erfahrene Bogensportler sein, der vom vertretungsberechtigten Ver-einsvorstand oder dem jeweiligen Ausrichter hierzu eingeteilt bzw. ermächtigt worden ist. Eine Aufsicht darf selbst während der direkten Aufsichtstätigkeit nicht am Schießen teilnehmen. Eine zur Aufsichtfüh-rung ermächtigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist, dass sie sich allein auf der Bogensportanlage befindet.
7. Bei Störungen ist das Schießen einzustellen. Es darf erst auf Anordnung der Aufsicht fortgesetzt wer-den.
8. Sportler, die in leichtfertiger Weise andere gefährden, sind von der Teilnahme am Schießen auszu-schließen und vom Bogenplatz zu verweisen. Personen, die durch ihr Verhalten den reibungslosen und sicheren Ablauf einer Veranstaltung stören oder zu stören versuchen, können vom Bogenplatz verwiesen werden.
9. Rauchen und der Konsum von Alkohol sind auf dem Sportgelände, im und vor dem Aufenthaltsbereich der Sportler untersagt.

sowie die "Sicherheitstechnischen Regeln", die Grundlage für eine Abnahme sind (hängt unten als .pdf an).

Versichern müssen wir seit glaub ich 2 Jahren Gastschützen nicht, wenn öffentlich zu einer Veranstaltung (Schnupperschießen, Waldtag etc.) eingeladen wurde...
« Letzte Änderung: Mai 07, 2019, 04:28:14 Nachmittag von PanTau »


Offline Ralf_HH

  • Erfahrener
  • ****
    • Beiträge: 467
  • Bogenschießen lernen und neue Freunde treffen!
Mal ein ganz klein wenig OT: In der (deutschen) Reiterei ist es ganz ähnlich. Da gibt es die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) als Pendant zum DSB und (beispielsweise) den IPZV (Islandpferde-Zuchtverband) als Gegenstück zu einem der kleineren/traditionell aufgestellten Vereine.

Es ist fast undenkbar, dass ein FN-Trainer bei den Islandpferdereitern einen Kurs oder auch nur eine Reitstunde gibt und umgekehrt ein IPZV-Trainer bei den Großpferdereitern. Im Kleinen geht das manchmal (und funktioniert auch), aber man hat nicht den Eindruck, dass es von den Verbänden besonders gewünscht ist.
Beste Grüße aus dem Norden, Ralf

Kinetic Forged Stylized 38#@26"
Greenhorn Super Comet (ca. 1988), 38#@26"


Offline BowLaw

  • Meister Feuerholznachleger
  • *****
    • Beiträge: 3938
    • bogenanwalt.rocks
Lieber PanTau,
ich danke dir für deine ausführliche Antwort - aber das ist nicht das, was ich "brauche".
Ich hätte Interesse an dem Versicherungsvertrag respektive dem "Kleingedrucktem" des Versicherers - wer auch immer es ist.
Die von dir geposteten Sicherheitsregeln füllen dieses Kleingedruckte sozusagen aus, aber das Kleingedruckte ist zunächst einmal das was im Vordergrund steht - und das würde ich gerne einmal lesen.
Mit der PN meinte ich nur, dass man dort dann evtl. Mailadressen austauschen kann, da ja Anhänge nicht funktionieren.
@stöckchenschubser, so ähnlich:
"Der DSB als Versicherungsnehmer verlangt die Übungsleiter/Aufsicht,
weil die Versicherung es verlangt." hast du geschrieben.
Wo in welchem Paragrafen der Versicherungsbedingungen steht das denn - oder so etwas ähnliches ?


Offline rso

  • Feuerholznachleger
  • *****
    • Beiträge: 1219
  • Heimat. Freiheit. Bogenschießen.
Beim DFBV sind die Vers.bedingungen auf der Homepage hinterlegt, beim DSB vermutlich in den einzelnen Landesverbandsseiten
http://www.dfbv.de/index.php/organisation/versicherung

(wobei die vermutlich alles entscheidende Risikobeschreibung BBR nicht dabei ist -> somit Aussagekraft gering)
« Letzte Änderung: Mai 07, 2019, 09:16:16 Nachmittag von rso »
cu

Rainer


Offline rso

  • Feuerholznachleger
  • *****
    • Beiträge: 1219
  • Heimat. Freiheit. Bogenschießen.

Offline stöckchenschubser

  • Feuerholznachleger
  • *****
    • Beiträge: 1329
  • Widerstand ist zwecklos.
Den  Paragraphen kann ich dir nicht nennen, ist auch unglücklich ausgedrückt.
Die Aufsicht beim Schießen ist per Waffg vorgeschrieben, Paragraph 11 AWaffv, die Versicherung übernimmt das.


Offline rso

  • Feuerholznachleger
  • *****
    • Beiträge: 1219
  • Heimat. Freiheit. Bogenschießen.
Naja, entscheidend ist ja immer die Risikobeschreibung (sprich: was ist eigentlich versichert).

Und beim NWDSB lautet der Kernsatz:

Versichert ist die Durchführung des satzungsgemäßen Verbands- bzw. Vereinsbetriebes und in diesem
Rahmen die Veranstaltung und Ausrichtung aller Veranstaltungen und Unternehmungen des NWDSB oder einer Organisation im NWDSB einschließlich der Vorbereitung und Abwicklung.


Konsequenterweise muß man sich dann alle Satzungen reinpfeifen.... wozu ja auch die Sportordnungen gehören

cu

Rainer


Offline stöckchenschubser

  • Feuerholznachleger
  • *****
    • Beiträge: 1329
  • Widerstand ist zwecklos.
Wobei die Satzung, bzw. die Sportordnung,  ja von der Ordnungsbehörde abgesegnet ist.
Die Satzung verweist auf die jeweilige genehmigte Sportordnung.

Der DSB hat hier einfach die jeweiligen Regeln vom Kugelsport übernommen.


Offline rso

  • Feuerholznachleger
  • *****
    • Beiträge: 1219
  • Heimat. Freiheit. Bogenschießen.
@BowLaw
Michael, wenn du die Sportordnung des DSB haben willst, pn mir doch einfach deine e-mail



Interessant fände ich ja, welche Risikobeschreibung Vereine haben, die nicht dem DSB oder DFBV angeschlossen sind.
« Letzte Änderung: Mai 08, 2019, 12:49:35 Nachmittag von rso »
cu

Rainer


Offline BowLaw

  • Meister Feuerholznachleger
  • *****
    • Beiträge: 3938
    • bogenanwalt.rocks
Danke euch allen, jetzt habe ich mir das mal kursorisch reingepfiffen  :upsidedown:

Letztendlich ist das Ergebnis ganz interessant, wobei ich das natürlich nicht komplett durchprüfen konnte (und wollte).

Bei dem pdf von der GothaAir ist zum versicherten Risiko folgendes zu lesen:

Umfang des Versicherungsschutzes
1.1 Versicherungsschutz besteht im Rahmen des versicherten Risikos für den Fall, dass der Versicherungsnehmer
wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses
(Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden
zur Folge hatte, aufgrund
gesetzlicher Haftpflichtbest immungen
privat rechtlichen Inhalts
von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird.


Da fehlen allerdings vielleicht die Besonderen Bedingungen zur Haftpflichtversicherung - das weiss ich nicht.

Im Gegensatz dazu der bereits von rso zitierte Absatz des NWDSB, welcher sich auf die satzungsgemäße Durchführung bezieht.

Nach (sehr) kurzem Nachdenken würde ich momentan eine Versicherung bei der genannten Luftfahrgesellschaft abschließen.
Alternativ sollte über Satzungen nachgedacht werden ... da sind ja in realo Tür und Tor so geöffnet, dass man eine Versicherung gar nicht mehr abschließen braucht.


Offline Waldgeist

  • Meister Feuerholznachleger
  • *****
    • Beiträge: 4934
  • Nordlicht
Dazu eine (nicht ganz unbedeutende) Ergänzung: VN ist der Verein - nicht das einzelne Mitglied!
Wobei ich die ARAG - Sportversicherung im Schadenfall als durchaus kulant wahrgenommen habe.
„Jeder Mensch kann irren, nur Dummköpfe verharren im Irrtum!“
Cicero