Ich wäre dankbar, wenn mir jemand einmal die Bedingungen zu so einer Versicherungspolice zukommen lassen könnte, das würde ich mir sehr gerne einmal durchlesen wie das geregelt ist.
Gerne über PM, dann läuft das über Email und ist vielleicht einfacher.
an der PM ist kein Dateianhang dran, ist ja aber auch nix Geheimes. Vorbedingung ist die DSB-Schießplatzordnung:
DEUTSCHER SCHÜTZENBUND e.V.
Sicherheitsregeln für Bogensportanlagen
1. Jeder Sportler ist den Bestimmungen dieser Sicherheitsregeln, der jeweils gültigen Sportordnung und der Ausschreibung, die er durch seine Teilnahme anerkennt, unterworfen.
2. Bei jedem Ausziehen des Bogens darf dieser nur so hoch gehalten werden, dass auch ein sich unbeab-sichtigt lösender Pfeil nicht über den Gefahrenbereich hinaus (freies Gelände bzw. Pfeilfänge wie Netz, Wall, Gegenhang usw.) fliegen kann.
3. Beim Auszug des Bogens im Spann- und Zielvorgang muss der Pfeil immer in Richtung der Scheibe bzw. des Ziels oder der Auflage zeigen.
4. Grundsätzlich muss der Bogen immer so ausgerichtet sein, dass niemand durch einen sich unbeabsich-tigt lösenden Pfeil gefährdet bzw. verletzt werden kann. Es darf nur geschossen werden, wenn sich deut-lich erkennbar keine Personen in Schussrichtung im Gefahrenbereich vor oder hinter der Scheibe aufhal-ten.
5. Jedes Schießen darf nur unter Aufsicht erfolgen. Den Weisungen der jeweiligen Aufsicht(en) ist Folge zu leisten.
6. Aufsicht kann jeder volljährige und erfahrene Bogensportler sein, der vom vertretungsberechtigten Ver-einsvorstand oder dem jeweiligen Ausrichter hierzu eingeteilt bzw. ermächtigt worden ist. Eine Aufsicht darf selbst während der direkten Aufsichtstätigkeit nicht am Schießen teilnehmen. Eine zur Aufsichtfüh-rung ermächtigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist, dass sie sich allein auf der Bogensportanlage befindet.
7. Bei Störungen ist das Schießen einzustellen. Es darf erst auf Anordnung der Aufsicht fortgesetzt wer-den.
8. Sportler, die in leichtfertiger Weise andere gefährden, sind von der Teilnahme am Schießen auszu-schließen und vom Bogenplatz zu verweisen. Personen, die durch ihr Verhalten den reibungslosen und sicheren Ablauf einer Veranstaltung stören oder zu stören versuchen, können vom Bogenplatz verwiesen werden.
9. Rauchen und der Konsum von Alkohol sind auf dem Sportgelände, im und vor dem Aufenthaltsbereich der Sportler untersagt.
sowie die "Sicherheitstechnischen Regeln", die Grundlage für eine Abnahme sind (hängt unten als .pdf an).
Versichern müssen wir seit glaub ich 2 Jahren Gastschützen nicht, wenn öffentlich zu einer Veranstaltung (Schnupperschießen, Waldtag etc.) eingeladen wurde...