So, hier noch eine Antwort vom DBJV,
Zitat:
Hallo Herr ...,
Laut Bundesjagdgesetz ist das Töten von Schalenwild und Seehunde mit Pfeilen verboten. Je nach Landesjagdgesetz bezieht sich das Verbot auf das BJG oder verbietet die Jagd mit Pfeilen auf alles Wild. Aber das, was in Deutschland bzgl. der Tötungswirkung des Jagdpfeiles in Frage gestellt wird, ist Paragraph 4 Tierschutzgesetz. Im schlimmsten Fall würde es zur Anzeige kommen und vor Gericht entschieden werden. Dass die Jagd mit Pfeil und Bogen schon lange in vielen europäischen Ländern und auch weltweit als zusätzliche tierschutzgerechte Jagdart integriert ist, wird von Tierschützern nicht erwähnt.
Wir empfehlen, in Deutschland kein Tier mit Pfeil und Bogen zu erlegen.
Beste Grüße,
Zitat Ende:
Dem will ich auch nichts mehr hinzufügen.