Ich kann jetzt mal nur für Österreich sprechen.
Wenn der Parcours als Sportstätte deklariert ist, hat dort außer den ‚Sportlern nichts zu suchen. Daher sind an allen möglichen Zugängen durch Pfade und Straßen Warnschilder anzubringen. Deutlich sichtbar.
Auch wenn man Wälder betreten darf, heißt dass noch lange nicht, dass man einfach so abseits der Waldwege was zum Sachen hat, außer vielleicht ein paar Schwammerl.
Ein Waldbetretungsrecht erlaubt noch lange kein Fruchtnutzungsrecht. Sprich, wenn der Waldeigentümer, das Sammeln von Schwammerln verbietet, darf und kann er das.