Bestimmend sind die Auslegungshinweise der jeweiligen Länder, das gilt überall.
Wenn Sport draußen erlaubt wird, hatte dazu ja schon geschrieben, werden im allgemeinen auf die Hygienehinweise hingewiesen.
Bogensport wird nirgends extra erwähnt werden, ist aber vergleichbar mit Teniss usw.
Daher wird das gehen, wenn die Länder entsprechend das so auslegen.
Letztendlich haben wir Bundesrecht, dann Länderrecht, aber auch kommunale Entscheidungen.
Wenn eine Kommune die Auslegung anders interpretiert, kann es auch Entscheidungen geben, die so logisch nicht nachvollziehbar sind.
Das gilt jetzt auch schon. Wo soll man da anfangen?
Aus der Erfahrung der letzten Wochen herleitend möchte ich mal, zumindest hier in Hessen, die Auslegungshinweise abwarten.
Persönlich gehe ich davon aus, dass man auf den Parcour gehen darf. Warum auch nicht? Aber hier gibt es bestimmt viele Meinungen.
Hessen betreffend gehe ich davon aus, dass morgen was kommt. Eine belastbare Verordnung, wonach sich Vereine richten können.
Wie sagt man hier so schön? "Schauen wir mal"