Hier vom BSSB das Statement von heute. Sagt nicht viel aus,
Ich habe den Eintrag von Landbub genommen, da hier die Punkte stehen um die es mir geht.
Dafür Danke an Landbub für den Link.
Ich weiss nicht wie der BSSB darauf kommt, dass Gruppen bis 5 Personen mit Abstand auf einen 3D-Parcour
gehen dürfen.
Diese Formulierung vermittelt den Eindruck, dass sich 5 Leute zu einem Parcourgang verabreden können.
Das ist zumindest in BY nach der aktuellen "Rechtslage" vom 6.5.2020
nicht der Fall.
Am 6.5. wurde für den kontaktlosen Einzelsport im Freien folgendes u.a. geregelt
- Einzelperson
- Angehörige des eigenen Hausstandes (wie Familien, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft)
- Einzelpersonen mit einer weiteren Person (hier mind. 1,5m Abstand)
Siehe hierzu die Anlage der Bayer. Staatsregierung vom 6.5.
Meine große Sorge ist, dass möglicherweise einige meinen, "alles sei vorbei" . Ist es nicht.
Gut ist, dass die aktuelle Bekämpfungstrategie des RKI, von der Bundesregierung übernommen
wurde.
Diese sieht regionale Maßnahmen vor.
D.h. z.B. in bestimmten Gemeinden, Städten, Regionen usw. wird "zurück gefahren".
Ich möchte das für meine Region nicht.