Ab heute oder vermutlich morgen (am Tage nach der Veröffenntlichung) gilt in Hessen die 13. Änderungsverordnung.
Ich verzichte mal darauf, die hier hochzuladen, denn das ist nicht leicht verständlich, wenn man die Ursprungsverordnung nicht an die Hand nimmt und dann vergleicht.
Anstatt das der Verordnungsgeber gleich eine neue herausbringt und die alte Verordnung aufhebt
Dort heißt es:Artikel 3:
Änderung der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung
Die Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung vom 7. Mai 2020 (GVBl. S. 302), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Mai 2020 (GVBl. S. 342), wird wie folgt geändert:
1. § 1 wird wie folgt geändert:
a) In Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter „gemeinsam mit einer weiteren Person“ durch „in Gruppen von höchstens zehn Personen“ ersetzt.
Was bedeutet das für Bogenschützen (aber auch für "Privates")
In Hessen können somit ohne Einhaltung der Abstandsregelung mit bis zu 10 Personen auf den Parcour gegangen werden. Ohne Einhaltung der 1,5 m Abstandsregelung.
In Restaurants können sich jetzt auch 10 Personen an einen Tisch setzen, zwei Haussstände wurden hiermit aufgehoben.
Private Feiern bis zu 10 Personen sind damit ebenfalls erlaubt. Darüber hinaus wäre das dann wieder eine private "Veranstaltung"
Hier gelten andere Regeln.
Es obliegt also der Eigenverantwortung, ob man sich mit so vielen Personen trifft und auf Abstandsregelungen Wert legt oder nicht.
« Letzte Änderung: Juni 10, 2020, 08:50:31 Vormittag von DaiSho »
Viele Grüße Gerd
Lebet lang und in Frieden.