Das bedeutet konkret, dass bis Sonntag 24.00 Uhr die alte Verordnung gilt.
Ist bis dahin keine neue veröffentlich, gilt das Recht vor der Verordnung, d.h. es wäre alles erlaubt, es gäbe auch kein Kontaktverbot.
Aber wir können davon ausgehen, dass eine neue Verordnung veröffentlicht wird, dann gilt das was darin steht.
Wenn dort drin festgelegt wird, dass draußen Sport unter Einhaltung der Standards möglich ist und es wird beispielsweise Golf oder Tennis aufgeführt, dann ist Bogenschießen auch wieder erlaubt, auch wenn es nicht explizit aufgeführt wird.
Reitunterricht ist z.B. momentan verboten, auch hier wird dies wahrscheinlich ab Montag wieder möglich sein.