Hab jetzt vieles nur überflogen, dabei aber einiges Halbgares gelesen, was die Haftung / Verantwortung der beteiligten Parteien betrifft.
Wie eigentlich immer liegt wie Wahrheit dazwischen:
Passiert ein Unfall mit einem Pfeil, haftet der Parcoursbetreiber, wenn er den Parcours nicht entsprechend den geltenden Empfehlungen gesteckt hat (da es dazu keine Gesetze gibt, wird das nächst beste herangezogen, die Empfehlungen der Verbände. Das ist zu sehen wie die VDE Vorschriften. Sind kein Gesetzt, aber wer davon abweicht, muss das gut begründen können im Schadensfall)
Das betrifft v.a. die Sicherheitszonen und die Verringerung der Wahrscheinlichkeit von Fehlschüssen wie Querschlägern, indem man z.B. die Schussbahn frei von Holz und anderen Hindernissen macht. Auch "Autobahn" genannt. Diese sind ein klares Commitment zur Sicherheit und wenn ein Schuss vom Pflock durchs Unterholz derart abgelenkt wird, dass dabei ein Schaden entsteht, ist es eben nicht der Schütze, der für seinen Schuss haftet, sondern der Betreiber des Parcours. Ganz besondere Relevanz gewinnt dies, wenn dadurch Pfeile das Sportgelände verlassen können, Richtung Parkplatz oder öffentlichem Gelände.
Passiert letzteres allerdings als Folge des Hochanschlags eines Schützen, der entsprechend den Parcoursregeln und der Sportordnungen untersagt ist, haftet der Parcoursbetreiber nicht! Sondern der Schütze. Interessant wäre es dann, wenn der Verursacher eines Schadens nicht gefunden werden kann. Es könnte dann sein, dass der Verein bzw. dessen Haftpflicht-Versicherung herangezogen wird als "nächstbeste Instanz". Aber keinesfalls wäre ein Vorstand persönlich angreifbar, da eben nicht fahrlässig.
Weiter kann gesagt werden, dass der Bereich, für den der Schütze verantwortlich ist, seitens des Betreiber für Klarheit gesorgt werden muss. Also durch Aushang der Parcoursregeln oder die relevanten Teile der Sportordnungen. Und dass es eine klare Verbindung dazu gibt, also mit Eintrag ins Parcoursbuch nimmt der Sportler die Bedingungen an.
Das eingangs genannte Beispiel wäre entsprechend so zu beurteilen:
- Wenn in den parcoursregeln drin steht, dass man ein Ziel deutlich kennzeichnen muss (z.B. den Bogen vor die Trefferfläche stellen), wenn man um Umfeld nach Pfeilen sucht und auch, dass ein "irgendwie gekennzeichnetes Ziel" nicht beschossen werden darf, auch nicht andere in der selben Gruppe, weil eben mit Pfeilsuchern zu rechnen ist, dann liegt die Schuld beim Sucher, wenn dieser nicht eh leicht erkennbar war (helle Kleidung, nicht versteckt,...).
- Steht das nicht in den Regeln, liegt die Schuld beim Schützen, denn er kann nicht davon ausgehen, dass das Gebüsch dahinter frei ist
Da ja nicht nur pfeilsuchende Bogenschützen im Wald rumlaufen, sondern auch Pilze Sucher, müssen letztere unübersehbar auf die Gefahr hingewiesen werden. Aber das ist ein anderes Thema.
Eine Parcoursreife würde an der ganzen Haftungsgeschichte nicht viel ändern. Insofern ist es gut, wie es ist: Es basiert auf Freiwilligkeit. Aber es kann niemals die Akzeptanz der Parcoursregeln ersetzen.