Ich wundere mich nur, wenn hier ernsthaft jemand glaubt, der eigene Pfeil bringt den Parcourbetreiber in Schwierigkeiten und nicht den Schützen.
Warum wunderst du dich da? Es gibt keine Voraussetzung zum Bogenschiessen (Führerschein). Also muss der Parcourbereiber davon ausgehen, auch Unkundige auf dem Gelände zu haben. Um schuldfrei zu bleiben, müssen v.a. zwei Dinge vorhanden sein
1) Regeln
2) Ein Parcours entsprechend geltender Regeln hinsichtlich Sicherheit. Ein Anhaltspunkt dafür ist dieses Dokument, verbandübergreifend erstellt:
https://www.dfbv.de/wp-content/uploads/2019/11/Sicherheitstechnische-Regeln-2009-03-21.pdfEin Schuss, wo zwischen Pflock und Ziel ein Hindernis steht, welches getroffen und für einen Querschläger sorgen kann (die berühme "Astgabel", der so gerne gesehene "Tricky Schuss"), kann sehr wohl zu juristischem Stress für den Betreiber sorgen für den Fall, dass ein Dritter Schaden nimmt.
Nicht umsonst lassen viele Betreiber gegen nicht wenig Geld ihren Parcours von einem Schiessstandsachverständigen abnehmen, obwohl ein Parcours mit Armbrustverbot (also eigentlich alle) kein Schiessstand ist. Es sorgt für rechtliche Sicherheit, ein solches Gutachten vorweisen zu können.
Letzendlich hat man mir von einem Fall berichtet, wo ein Turnierteilnehmer seinen ganz oben in der Strammit Scheibe steckenden Pfeil ziehen wollte und ist dazu auf die "Hörner" des Scheibenständers gestiegen, da, wo auch die Scheibe aufliegt. Der Ständer ist darauf hin umgekippt und hat den Schützen wohl etwas verletzt. Es gab da durchaus Zoff, weil eine Scheibe auf dem Feld nach hinten abgespannt werden muss. Dass so ein "Zelthering" bei einem solchen Fehlverhalten vermutlich auch nix geholfen hätte war kein Thema, sondern nur, dass die Schnur nicht da war.