Archers Campfire

Ungeschriebene (Verhaltens-)Regeln


Offline tombows

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  • Nicht zielen nur treffen
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Weil es so gut zum Thema passt :
Hatte gerade einen sehr aufschlussreiches Gespräch, ging in etwas so,
Anrufer : Habt ihr offen?
Ich: Ja
Anrufer: Kann man bei euch auch Bögen ausleihen?
Ich: Ja
Anrufer: Wieviele Leute können da schießen?
Ich: Momentan nach Coronaregelung 5 Personen aus maximal zwei Haushalten.
Anrufer: Das ist schlecht
Ich: Habt ihr denn schon mal Bogen geschossen?
Anrufer: Nein
Ich : Dann solltet ihr einen Schnupperkurs machen kostet für 4 Personen..... € ohne Kurs ist mir zu gefährlich ohne Einweisung , momentan sind zu viele Leute im Wald Mountainbiker, Spaziergänger, Hunde, Pilzesammler etc.
Anrufer: Ne danke dann nicht schönen Tag.
Ich : Ok tschüss  :bremse:



Offline Absinth

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  • Einer trage des anderen Last...
Tom, denen haste das Bogenschiessen aber ordentlich vergrault...  :schuldig:  +  :Achtung:

War natürlich nur Spass..., passt schon...  O:-)



Offline Waldgeist

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  • Nordlicht
Willkommen im wirklichen Leben!
Und nebenbei bemerkt - die "bösen Buben" offenabren sich selten am Kassenhäuschen! Mit anderen Worten: Hat jeder Parcours hinreichend Beobachter, die sich innerhalb des Parcours bewegen? Nicht? Na dann kommt es wohl doch auf uns alle an ...
„Jeder Mensch kann irren, nur Dummköpfe verharren im Irrtum!“
Cicero


Offline ED

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Mein Rechtsempfinden geht dahin, dass ich als Schütze nur bei grober Fahrlässigkeit hafte. Dazu gehört meines Erachtens kein Pfeilabpraller.

Da hier keine Rechtsverbindlich Aussage getätigt wurde (oder doch, überlesen?) ist das Geschriebene hier "nur" jedem seine eigene Meinung. Ob einer dem Anderen zustimmt ist belanglos.
So sehe ich das. Auch nur meine Meinung  ;)
Beste Grüße

Norbert

"Das beste Essen ist immer noch das Trinken"
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Offline perkolat

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Im Falle eines Unfalls mit einem Verletzten bist Du als Schütze immer erstmal dran. Die Verantwortung für den Schuss trägt der Schütze, Punkt. Wenn Du Dir nicht sicher bist einen für anderen ungefährlichen Schiss abzugeben, musst Du es sein lassen, oder Dir eine andere Position suchen. Falls der Parcours fahrlässig gestaltet ist, bekommt der Betreiber ebenfalls eine Ermittlung. Aber das ist „on top“ und hilft Dir frühestens zum Ende einer Ermittlung.


Offline ED

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Du bist Jurist, Anwalt oder Richter... ?

Wenn es immer so einfach wäre. :klasse:

Beste Grüße

Norbert

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Offline Kuckingen

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@ ED, das Grundprinzip in unserer Rechtsprechung ist, dass wir für unsere Taten selbst verantwortlich sind.

Der Pfeil, der deinen Bogen verlässt, entspringt deiner Verantwortung.

Viel Glück bei einer eventuellen Verteidigung


Offline Kickaha

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Die Verantwortung für den Schuss trägt der Schütze, Punkt.

Also lasst das mit dem Schießen lieber, Leute. Das ist die einzige logische und richtige Konsequenz.


Offline Landbub

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Der Pfeil, der deinen Bogen verlässt, entspringt deiner Verantwortung.


So einfach ist das nicht. Hältst du dich an die Regeln und der getroffene nicht, sieht das ganz anders aus. Vergleiche mit Auto und Mensch läuft davor über die Strasse. Schuld ist der Fußgänger. Es sei denn, es ist ein Kind. Auf eine Parcours wäre aber nicht mit unbeaufsichtigten Kindern zu rechnen. Insofern ist man „erst mal“ für seine Schuss verantwortlich, als primärer Schadensverursacher. Jedoch sollte eine Verteidigung einfach sein, wenn man gegen keine Regeln verstossen hat.
Abonniert bitte https://www.youtube.com/@ArcheryGirls
Das motiviert meine Jugendgruppe ganz enorm, hier weitere Videos zu produzieren.

Alles, was du zur Zniper Auflage wissen musst: https://www.youtube.com/watch?v=_5lzzgEn9L8


Offline ED

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Gutes Beispiel  :yes:
Beste Grüße

Norbert

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Offline Kuckingen

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Ein Paradebeispiel, die meistens Juristisch schlecht ausgeht, für den Autofahrer.



Offline ED

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Hoffen wir, dass es nie jemanden passiert.

Wenn doch, dann wie mir jemand schrieb, ist man/frau/sonstiges hoffentlich Haftpflicht versichert und hat eine gute Rechtsschutzversicherung.

Für mich ist das Thema jetzt erledigt.

Alle in's Kill.
Beste Grüße

Norbert

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Offline Kreta

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Also meiner Meinung nach sollte man das Thema Sicherheit pragmatisch inhaltlich und auch mal etwas Kreativ angehen.

Also was sind die wichtigsten Regeln.
Laufrichtung einhalten
Bei Pfeilsuche ziel sperren/markieren
Alle unbeteiligten stehen hinter dem Schützen etc.

Dann noch ein paar Hinweise a la wie zieht man einen Pfeil etc.

Da fehlt sicher noch einiges. Aber so in der Art. Das würde ich einmal am Eingang stellen als Poster und dann in kleinen Häppchen als Schilder zwischen den Zielen. A la richtig /falsch. Diese Schilder schauen die meisten an. Alle wird man nie erreichen. Aber mit etwas Kreativität viele. So kann man passiv ohne Einschulung schon mal was erreichen.

Ja und das man als Schütze auch beim einhalten der Regeln vor dem Richter eine Teilschuld bekommt ist gelebte Rechtspraxis. Das hängt vom Richter ab und auch von den Verteidigern. So weit sollte es nicht kommen.

Bei uns im Parcours ist eine Einschulung Pflicht und im Preis inbegriffen. Stört niemanden.

Ist nur ein Vorschlag.

Lg

P.s.:Nur weil ich es weiter oben gelesen habe. Suizid mit dem Bogen. Klingt kreativ...



« Letzte Änderung: Mai 26, 2021, 06:02:38 Vormittag von Kreta »


Offline perkolat

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Du bist Jurist, Anwalt oder Richter... ?

Wenn es immer so einfach wäre. :klasse:

Nein, bin ich nicht. Aber u.a. auch Jäger. Wenn Du auf der Jagd jemanden verletzt, bist Du erstmal dran. Z.B. auch, wenn Winkel beim Schuss zu flach ist. Es gibt da auch Freisprüche, aber dann muss es auch objektiv bestätigt werden, dass z.B. ein Querschläger nicht vorhersehbar war. Und das ist nicht so einfach.
Ich wundere mich nur, wenn hier ernsthaft jemand glaubt, der eigene Pfeil bringt den Parcourbetreiber in Schwierigkeiten und nicht den Schützen.
Aber es reicht nun wirklich auch zu dem Thema, zumindest mir.  :thankyou:


Offline Landbub

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Ich wundere mich nur, wenn hier ernsthaft jemand glaubt, der eigene Pfeil bringt den Parcourbetreiber in Schwierigkeiten und nicht den Schützen.


Warum wunderst du dich da? Es gibt keine Voraussetzung zum Bogenschiessen (Führerschein). Also muss der Parcourbereiber davon ausgehen, auch Unkundige auf dem Gelände zu haben. Um schuldfrei zu bleiben, müssen v.a. zwei Dinge vorhanden sein
1) Regeln
2) Ein Parcours entsprechend geltender Regeln hinsichtlich Sicherheit. Ein Anhaltspunkt dafür ist dieses Dokument, verbandübergreifend erstellt: https://www.dfbv.de/wp-content/uploads/2019/11/Sicherheitstechnische-Regeln-2009-03-21.pdf

Ein Schuss, wo zwischen Pflock und Ziel ein Hindernis steht, welches getroffen und für einen Querschläger sorgen kann (die berühme "Astgabel", der so gerne gesehene "Tricky Schuss"), kann sehr wohl zu juristischem Stress für den Betreiber sorgen für den Fall, dass ein Dritter Schaden nimmt.

Nicht umsonst lassen viele Betreiber gegen nicht wenig Geld ihren Parcours von einem Schiessstandsachverständigen abnehmen, obwohl ein Parcours mit Armbrustverbot (also eigentlich alle) kein Schiessstand ist. Es sorgt für rechtliche Sicherheit, ein solches Gutachten vorweisen zu können.

Letzendlich hat man mir von einem Fall berichtet, wo ein Turnierteilnehmer seinen ganz oben in der Strammit Scheibe steckenden Pfeil ziehen wollte und ist dazu auf die "Hörner" des Scheibenständers gestiegen, da, wo auch die Scheibe aufliegt. Der Ständer ist darauf hin  umgekippt und hat den Schützen wohl etwas verletzt. Es gab da durchaus Zoff, weil eine Scheibe auf dem Feld nach hinten abgespannt werden muss. Dass so ein "Zelthering" bei einem solchen Fehlverhalten vermutlich auch nix geholfen hätte war kein Thema, sondern nur, dass die Schnur nicht da war. 


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