Archers Campfire

Alles wieder zu?


Offline Stringwistler

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  • Der Bogen schießt... aber die Sehne trifft...
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Und eben hat mir eine Mitarbeiterin vom Bamberger Landratsamt geantwortet.
Aber seht selbst.....die Links hat sie mir geschickt. :bow:

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-616/

https://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/Corona/FAQ_Coronavirus_Auswirkungen_BLSV.pdf
Servusla, Gruß Guidl...

https://stringwistler.blogspot.de/

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Offline Doro

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Tja, Hessen hat nun auch die Auslegungshinweise bezüglich Sportstätten veröffentlicht:  https://wirtschaft.hessen.de/sites/default/files/media/hmwvl/20-11-03-auslegungshinweise_cokobev.pdf
Und auf Seite 13 steht leider eindeutig, das öffentliche und private Sportstätten bis Ende November geschlossen werden müssen...

Heißt bei uns konkret: Man dürfte alleine durch den Parcours spazieren, aber nicht den Bogensport dabei ausüben... :(
Keine Zeit Stöckchen zu werfen. Halte stattdessen den Parcours in Ordnung (SV1422 Usingen).


Offline Stringwistler

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  • Der Bogen schießt... aber die Sehne trifft...
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Tja, Hessen hat nun auch die Auslegungshinweise bezüglich Sportstätten veröffentlicht:  https://wirtschaft.hessen.de/sites/default/files/media/hmwvl/20-11-03-auslegungshinweise_cokobev.pdf
Und auf Seite 13 steht leider eindeutig, das öffentliche und private Sportstätten bis Ende November geschlossen werden müssen...

Heißt bei uns konkret: Man dürfte alleine durch den Parcours spazieren, aber nicht den Bogensport dabei ausüben... :(

Also Sorry... ich kann da aus dem Text wirklich nicht rauslesen, daß du da mit einer weiteren Person eines fremden Hausstandes, oder mit mehreren deiner im gleichen Haushalt lebenden Personen nicht im Freien auf einem Parcours, sogar Vereinsparcours, Bogenschießen darfst?

Es ist immer nur die Rede von Stätten und Gebäuden und Räumen.
Servusla, Gruß Guidl...

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Offline Doro

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"Es findet kein Breiten- und Freizeitsport mehr auf Sportanlagen im Freien oder in gedeckten Anlangen (Hallen, Schießsportanlangen, etc) statt. [...]
Es ist möglich, im öffentlichen Raum, also auf Wegen, [...], im Wald oder in Parks, Individualsport zu betreiben [...]"

Da der Parcours eine Sportanlage im Freien ist, ergibt sich für mich, das der Parcours geschlossen werden muß. Ja, der Wald ist öffentlich zugänglich, ist aber Privatgelände. Wir sind als Verein haftbar, wenn sich nicht an die Regeln gehalten wird. Und glaub mir, wir würden den Parcours sehr gerne auf lassen, würde es wenigstens etwas Geld in die Vereinskasse spülen.

Ich muß gestehen, ich bin recht verwundert, wie oft wir fast schon angegegangen werden ( nicht hier, eher generell), das wir uns so entschieden haben. Als ob wir uns das so ausgesucht hätten und nur sperren, um die Gäste zu ärgern. Als ob es einen Anspruch darauf gibt, einen Parcours betreten zu dürfen und wir ihn gefälligst offen zu lassen haben, egal welche Konsequenzen es eventuell nach sich zieht.

Sorry, das hört sich schlimmer an, als es gemeint ist. Aber ich wurde in den letzten Tagen so oft gefragt, warum wir uns so entschieden haben, und man kann die Regeln doch anders auslegen. Und die Schützen sind doch anständig. Tja, nur wenn es doch zu einem Verstoß und zu einer Strafzahlung kommen sollte, stehen wir als Verein dann dumm da.

Gruß,
Doro
« Letzte Änderung: November 04, 2020, 09:56:09 Vormittag von Doro »
Keine Zeit Stöckchen zu werfen. Halte stattdessen den Parcours in Ordnung (SV1422 Usingen).


Online roscho

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@Doro: ich hab mich ja aus dieser Diskussion bis jetzt ja rausgehalten, aber da bin ich 100% bei dir !

Es ist nicht schön - aber es ist einfach so !
Bogenschiessen ist einfach, aber nicht leicht ;)

"Der intuitive Geist ist ein heiliges Geschenk,
und der rationale Verstand ein treuer Diener.
Wir haben eine Gesellschaft erschaffen,
die den Diener ehrt und das Geschenk vergessen hat."

* Albert Einstein


Offline Michi

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"Es findet kein Breiten- und Freizeitsport mehr auf Sportanlagen im Freien oder in gedeckten Anlangen (Hallen, Schießsportanlangen, etc) statt. [...]
Es ist möglich, im öffentlichen Raum, also auf Wegen, [...], im Wald oder in Parks, Individualsport zu betreiben [...]"

Da der Parcours eine Sportanlage im Freien ist, ergibt sich für mich, das der Parcours geschlossen werden muß. Ja, der Wald ist öffentlich zugänglich, ist aber Privatgelände. Wir sind als Verein haftbar, wenn sich nicht an die Regeln gehalten wird. Und glaub mir, wir würden den Parcours sehr gerne auf lassen, würde es wenigstens etwas Geld in die Vereinskasse spülen.

Ich muß gestehen, ich bin recht verwundert, wie oft wir fast schon angegegangen werden ( nicht hier, eher generell), das wir uns so entschieden haben. Als ob wir uns das so ausgesucht hätten und nur sperren, um die Gäste zu ärgern. Als ob es einen Anspruch darauf gibt, einen Parcours betreten zu dürfen und wir ihn gefälligst offen zu lassen haben, egal welche Konsequenzen es eventuell nach sich zieht.

Sorry, das hört sich schlimmer an, als es gemeint ist. Aber ich wurde in den letzten Tagen so oft gefragt, warum wir uns so entschieden haben, und man kann die Regeln doch anders auslegen. Und die Schützen sind doch anständig. Tja, nur wenn es doch zu einem Verstoß und zu einer Strafzahlung kommen sollte, stehen wir als Verein dann dumm da.

Gruß,
Doro


Manchmal verstehe ich die Menschheit nicht:

Ein Nein (Parcours bleibt zu) ist eine klare Aussage, ein Nein bedeutet es wird nicht diskutiert und es ist zu Akzeptieren.

Der Satz :  Und die Schützen sind doch anständig.

Wären alle Menschen immer so anständig hätten wir das Problem ja jetzt garnicht in der Form wie wir es gerade haben.

Und ich bin mir auch sicher das wegen ein paar Wochen Parcours Schließung wir nicht eingehen werden wie Blumen ohne Wasser.

Also immer schön nach vorne kucken.


Offline Landbub

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"Es findet kein Breiten- und Freizeitsport mehr auf Sportanlagen im Freien oder in gedeckten Anlangen (Hallen, Schießsportanlangen, etc) statt. [...]
Es ist möglich, im öffentlichen Raum, also auf Wegen, [...], im Wald oder in Parks, Individualsport zu betreiben [...]"

Da der Parcours eine Sportanlage im Freien ist,

Wald ist öffentlicher Raum, kein Sportgelände. Also wenn er das bei Euch der Fall ist im Sinne von "da könnten auch Wanderer rein".
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Offline sfs-archery

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Bzgl. unseres Vereinsbogenplatzes haben wir vom Landratsamt folgende Info bekommen.

********
nach der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ist Sport alleine, zu zweit oder mit Angehörigen
des eigenen Haushaltesauf öffentlichen oder privaten Sportanlagen auch weiterhin erlaubt. Es steht also nichts entgegen,
in diesem Rahmen auch auf Ihrem Bogenschützenplatz weiter zu trainieren. Selbstverständlich gelten auch hier die AHA-Regeln,
d.h. trainieren zwei Personen gleichzeitig, die nicht dem gleichen Haushalt angehören, sollten sie Abstand halten, da, wo es nicht möglich ist,
einen MNS aufsetzen und Hände und Gegenstände desinfizieren. Letzteres gilt insbesondere, wenn Bogen und Pfeile von verschiedenen Personen genutzt
werden.
*********

Allerdings auch mit dem deutlichen Hinweis das wir uns das letztendliche OK von der Gemeinde/Ortspolizeibehörde holen müssen.

Ich weis jetzt nicht ob man das auch so auf Bogenpardcours in BW übertagen kann, denke aber schon. Auf jedem Fall würde ich aber jedem Betreiber/Verein empfehlen sich mti der Gemeinde in Verbindung zu setzen. Und wenn da dann ein ja bzw. nein kommt, dann ist das erstmal die Regelung. Egal was andere sagen.

Gruß
sören
« Letzte Änderung: November 04, 2020, 11:50:59 Vormittag von sfs-archery »


Offline ED

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"Freizeitaktivitäten dürfen gewerblich weder unter freiem Himmel noch in geschlossenen Räumen angeboten werden."

Denke damit ist nun auch jeder gewerbliche Parcour gesperrt.
Beste Grüße

Norbert

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Offline Landbub

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"Freizeitaktivitäten dürfen gewerblich weder unter freiem Himmel noch in geschlossenen Räumen angeboten werden."

Denke damit ist nun auch jeder gewerbliche Parcour gesperrt.

Ein öffentlicher Vereinsparcours ist nicht gewerblich.
Gewerblich sind nur solche, wo dahinter eine GmbH oder ein EK steht, also jemand das als gewerblich beim FA gemeldet hat. Und davon gibts nicht viele, weil sich das kaum rentiert.
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Offline ED

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Sobald jemand Geld für seinen Parcour verlangt ist es Gewerbe, sollte zum. so sein, sonst ist es Schwarzgeld
Ob Vereine davon ausgeschlossen sind weiß ich nicht. Wobei der BSSB momentan eh nur zwei Personen zulässt.
So oder so in Bayern. Nix geht mehr ausser Roven oder Garten.

100km im Umkreis von mir (bekannte) gibt es nur gewerbliche und einen gemischten Parcour.

Das ist wohl dann anders als bei dir Landbub.
« Letzte Änderung: November 04, 2020, 01:08:15 Nachmittag von ED »
Beste Grüße

Norbert

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Offline Landbub

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Sobald jemand Geld für seinen Parcour verlangt ist es Gewerbe, sollte zum. so sein, sonst ist es Schwarzgeld
Ob Vereine davon ausgeschlossen sind weiß ich nicht. Wobei der BSSB momentan eh nur zwei Personen zulässt.
So oder so in Bayern. Nix geht mehr ausser Roven oder Garten.

Auch Bayern hier.
Ein Verein ist kein Gewerbe. Es gibt dafür umsatzgrenzen, wo das dann nicht mehr gilt. 24.000 EUR oder sowas, dann ändert sich was. Details weiss der Steuerberater.
In Bayern gibts für ein Aussengelänge keinen fürn Parcours relevante Mengenbeschränkung zu den "Menschen auf dem Gelände". Du kannst also viele Gruppen aus 2 sich fremden Leute oder Familien (hier diskutiert man, ob eine Gruppengröße mit 5 Leuten dennoch ein Limit dar stellt) laufen lassen. Das Zusammensitzen an der Labe scheidet natürlich genauso aus wie das Auflaufen.
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Offline ED

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"Auch Bayern hier."    Dann passt´s ;-)

Wir sind im BSSB als Verein und schossen bislang auf der Wiese und in der Halle.
Halle ist ganz geschlossen und die "Wiese" darf nur mit zwei Personen genutzt werden.

So die Aussage unseres Verantwortlichen. Ob Recht oder nicht kann ich nicht beurteilen. Steht aber auch so auf der HP des BSSB.
Sie prüfen/klären noch ob mit Abstand mehr als zwei pro Ziel unter freiem Himmel schiessen dürfen. Bis dahin gilt: zwei max.


https://www.bssb.de/verband-blog/2162-aktualisierte-informationen-zum-umgang-mit-dem-coronavirus.html
"Sportschießen derzeit nur zu zweit
Die Ausübung von Individualsportarten wie unserem Sportschießen ist derzeit nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt. Dies bedeutet, dass der Betrieb und die Nutzung unserer Schießstände – indoor wie outdoor sowie Disziplinen-übergreifend – nur zur Sportausübung mit jeweils zwei Personen (inklusive Standaufsicht/Trainer/Vereinsübungsleiter) am Schießstand zulässig sind."



Alles klar ?   Wie immer ein JEIN.   :bang:
« Letzte Änderung: November 04, 2020, 01:26:09 Nachmittag von ED »
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Offline lakeshooter

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  • Das Leben ist zu kurz für nur einen Bogen!!
Ich verstehe  diese ganze Diskussion nicht.

Wenn ein Verein seinen Parcours dicht macht, ist das eine Entscheidung die der Vorstand des Vereins getroffen hat und sich sicherlich nicht leicht gemacht hat.
Diese ganze Diskussion und Hinterfragung der Entscheidungen macht die ehrenamtliche Tätigkeit der Vereinsvorstandsmitglieder extrem anstrengend, zeitraubend und nervend. Der Vorstand hat auf der nächsten Hauptversammlung diese Gründe zu vertreten, genauso wie er es zu vertreten hat, wenn etwas passiert und der Verein dadurch zu Schaden kommt.
Der Vorstand ist nicht nur dafür da Einnahmen zum Fortbestand des Vereins zu kreieren oder irgendjemand (auch Vereinsexternen) einen Parcoursbesuch zu ermöglichen, sondern auch möglichen Schaden vom Verein fernzuhalten und das unter einer ständigen Abwägung der Für und Wider.

Ich persönlich kann jeden Verein verstehen, der unter diesen teils diffusen und von Land zu Land teils sogar Gemeinde zu Gemeinde verschiedenen Vorgaben den Betrieb vorübergehend einstellt, um nicht doch in etwas reinzuschlittern, was vielleicht so im Moment gar nicht klar abzuschätzen ist.

Jeder der nicht damit einverstanden ist, kann sich ja auf der nächsten Hauptversammlung in den Vorstand wählen lassen und in der nächsten derartigen Situation dann entsprechend anders entscheiden. Komischerweise findet man aber kaum jemand der in den Vorstand eines Vereins möchte, obwohl immer alle scheinbar wissen, wie es richtig/besser geht.

Wir werden alle nicht sterben, nur weil wir mal 4 Wochen nicht auf einen Parcours vor der Haustür gehen können.
Geht dorthin, wo die Parcours geöffnet sind und unterstützt in den 4 Wochen eben diese und wenn es wieder bei euch daheim geöffnet ist, geht wieder daheim auf den Parcours und unterstützt eure heimischen Parcoursbetreiber (eventuell auch durch einen zusätzlichen Besuch oder eine Spende etc.).

Just my 2 Cents.
Neue Bögen brauchts (eigentlich immer) am See!!!

Auf dem Weg: -/-

Mein Bogenregal:
A&H ACS CX, Bob Lee HardCore Cobra, Ryano Super Apollo, Stalker Vortex RC+LB, Ift Wren


Offline Landbub

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Ich verstehe  diese ganze Diskussion nicht.

Wenn ein Verein seinen Parcours dicht macht, ist das eine Entscheidung die der Vorstand des Vereins getroffen hat und sich sicherlich nicht leicht gemacht hat.
Diese ganze Diskussion und Hinterfragung der Entscheidungen macht die ehrenamtliche Tätigkeit der Vereinsvorstandsmitglieder extrem anstrengend, zeitraubend und nervend.

Ich sehe das genau andersrum. Den Bogensport komplett zu unterbinden ist kein sinnolles Ziel, denn dass es sich um einen "Einzelsport" handelt, wurde um Frühjahr schon geklärt.
Gleichzeitig sind die gesetzlichen Vorgaben uneindeutig und können obenfrauf von lokalen Vorgaben duch das LRA überschrieben werden.
Die Frage ist also: macht man "vorsichtshalber" alles zu um auf der sicheren Seite zu sein obwohl es seitens der Pandemieeindämmung keinen Sinn macht oder versucht man den Sport aufrecht zu halten, macht sich da als Vorstand aber eventuell rechtlich angreifbar.

Unser LRA (Bad Tölz) hat, wie ich es verstanden habe, alle SPORTSTÄTTEN geschlossen. Dazu gehört die Bogenwiese genauso wie das Stadion, wo ein paar Leute genrne alleine ihr Sprinttraining machen möchten, was mit Spikes nun mal nur auf Tartan geht. Aber das ist auch unterbunden. Seitens des Turnerverbandes und des BayIfSMV wäre das genau so erlaubt wie ein offener Vereinsparcours.
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