Im Prinzip sind wir beide (@Landbub) uns ja einig. Ich habe ja geschrieben, dass es ein Abwägung von Für und Wider ist.
Und die evtl. gesetzliche Angreifbarkeit ist für mich für einen ehrenamtlich Tätigen ganz klar eine rote Linie, die ich von niemand erwarten würde wegen einer 4-wöchigen Beschränkung zu überschreiten. Diese Linie ist bei jedem natürlich wo anders, aber ich denke bei vielen eben an dieser Stelle.
@ED
Habe ich schon verstanden.
Klar wäre es schön und wünschenswert, wenn die Vorgaben eindeutig wären.
Sind sie aber leider nicht, da diese eben von Bundesland zu Bundesland anders sind und dann auch noch teils anders ausgelegt werden.
Ich kann aber auch nicht in dieser Zeit, wo täglich Veränderungen sind erwarten, dass eine Liste mit jeder noch so kleinen Sportart existiert oder gepflegt wird, welche Sportart XY was genau in welcher Variante machen darf und was nicht. Wünschenswert aber nicht machbar.
Da haben die Verwaltungen gerade ganz andere Probleme als sich um "Hans Maier mit seinem Bögelchen" ausgiebig zu beschäftigen.
Und diese "Unklarheit" muss ein Vorstand ggf. für sich klären, wenn er andernorts keine Antworten findet und dann sind wir wieder beim Thema, wer entscheidet und übernimmt die Verantwortung (rechtliche Angreifbarkeit) , ob ein Parcours etc offen bleibt oder nicht. Eben oft der Vorstand des betreibenden Vereins.
So hat halt jeder seine Ansicht, die genauso von den Meinungen anderer abweichen kann wie die Auslegung von Verordnungen :-)
Neue Bögen brauchts (eigentlich immer) am See!!!
Auf dem Weg: -/-
Mein Bogenregal:
A&H ACS CX, Bob Lee HardCore Cobra, Ryano Super Apollo, Stalker Vortex RC+LB, Ift Wren