Archers Campfire

Alles wieder zu?


Offline Pfeigrod

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bogenschießen zählt in österreich zum sport, also gelten bogenparcours als sportstätten und die sind jetzt, wie bereit beim 1. lockdown, zu schließen.
das anders zu sehen hat mit auslegungssache nichts tun, nur mit realitätsverweigerung.
Laufen ist auch Sport, also ist dein Gehweg eine Sportstätte! Du darfst nicht mehr aus dem Haus gehen :youRock:


Offline Tom der Badner

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  • Ist Sie es wert? Wert für Sie zu sterben ?.... Ja
@Mod Modus

letzten Beitrag habe ich gelöscht.

Ich bitte darum hier einen höflichen Umgangston miteinander zu wahren. Höflich und Respektvoll.

Ansonsten greifen wir Moderatoren hier strenger durch.

Tom
Ich mag Menschen. Sie sind sehr unterhaltsam. Ich lach nur meistens über andere Dinge, als sie.
Jim Carrey


Offline Absinth

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@Pfeigrod: Klar darfst du aus dem Haus gehen...  ::)  , beschäftige dich mal bitte mit dem nachfolgenden Link - darin enthalten ist übrigens auch das Gewünschte in offizieller Schriftform (sh. unten den ersten PDF-Link (Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich))...

https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html



Offline tombows

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Offline Landbub

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@Pfeigrod: Klar darfst du aus dem Haus gehen...  ::)  , beschäftige dich mal bitte mit dem nachfolgenden Link - darin enthalten ist übrigens auch das Gewünschte in offizieller Schriftform (sh. unten den ersten PDF-Link (Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich))...

https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html

Wie wird das nun bei euch in Ö interpretiert? In DE ist Bogenschiessen mit Joggen gleichgesetzt, d.h.nur max paarweise und ab demnächst vermutlich paarweise nur mit dem selben Partner. Oder nur noch alleine. Aber immerhin darf man mir dem Bogen auf den Parcours und ncht nur ohne
Abonniert bitte https://www.youtube.com/@ArcheryGirls
Das motiviert meine Jugendgruppe ganz enorm, hier weitere Videos zu produzieren.

Alles, was du zur Zniper Auflage wissen musst: https://www.youtube.com/watch?v=_5lzzgEn9L8


Offline Pfeigrod

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Das ist genauso bescheutert formuliert, wie bei uns:
"Hobbysportler dürfen Sportstätten zur Ausübung des Sports nicht betreten. Ausgenommen ist der Spitzensport. Individualsport im Freien ist weiterhin möglich."
@Onkel Tom sollte mal beim Betreiber nachfragen, ich gehe fast davon aus, dass die Parcours noch offen sind, wäre ja sonst auch auf irgendwelchen Homepages vermerkt.
Ich werde es nicht ausprobieren, die haben mehr als 3x so viele Fälle wie wir, ich hätte die Grenzen schon im Februar dichtgemacht, dann könnten wir hier normal weiterleben  ;D


Offline Pfeigrod

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@Pfeigrod: Klar darfst du aus dem Haus gehen...  ::)  , beschäftige dich mal bitte mit dem nachfolgenden Link - darin enthalten ist übrigens auch das Gewünschte in offizieller Schriftform (sh. unten den ersten PDF-Link (Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich))...

https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html
Danke, für die Aufklärung, aber ich wohne in D, da darf ich aus dem Haus gehen ;)
Schreib mal den dannemann an, der verbietet in A alles was Sport ist und unterstellt mir Realitätsverweigerung:
bogenschießen zählt in österreich zum sport, also gelten bogenparcours als sportstätten und die sind jetzt, wie bereit beim 1. lockdown, zu schließen.
das anders zu sehen hat mit auslegungssache nichts tun, nur mit realitätsverweigerung.


Online roscho

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@Pfeigrod: bitte sachlich bleiben...
Dannemann verbietet übrigens gar nichts, das machen auch in Österreich die entsprechenden Behörden.
Und wenn in Österreich Parcours Sportstätten sind und beim 1, Lockdown zu hatten, werden sie es wohl beim zweiten (härteren) auch sein.

Und man kann die Regeln sehen wie man mag (bescheuert oder nicht), es sind eben die Regeln an die man sich jetzt halten muss.

Für alle geplanten Paroursbesuche kann ich nur empfehlen (egal wo) kann ich nur dazu raten vorher den Betreiber direkt zu kontaktieren und nach zu fragen, Homepages können, müssen aber nicht den aktuellen Stand wiedergeben ..
Bogenschiessen ist einfach, aber nicht leicht ;)

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und der rationale Verstand ein treuer Diener.
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die den Diener ehrt und das Geschenk vergessen hat."

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Offline BlueAngel

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Habe von meinem Verein (Oberösterreich) auch gerade die Mail bekommen. Ab morgen wieder zu. Gleich wie bei Lockdown Nr.1.
Und täglich grüßt das Murmeltier, mit dem Unterschied, dass wir (die Regierung) nicht dazugelernt haben.
Macht absolut keinen Sinn, aber egal, war vorgestern noch eine schöne Runde schießen.
Genauso wie im März. Da wurde es ja kurzfristiger veröffentlicht und ich war sogar noch am Parcours.  :o
Aja, für die Aluhutträger, beide Freitage waren 13te.  :troll:


Offline Tom der Badner

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Alles wieder zu?

Ja und hier jetzt auch. Gute Nacht.
Morgen früh mach ich wieder auf

« Letzte Änderung: November 16, 2020, 10:49:40 Nachmittag von Tom der Badner »
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Offline Onkel Tom

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Ich habe vom Vorstand des BSC Kaiserwinkl in Tirol am 17.11.2020 eine Mail erhalten, dass der Parcours noch offen ist, entweder alleine oder mit Personen des eigenen Haushalts, ansonsten mind. 2m Abstand. Und: "Grundsätzlich ist natürlich jeder einzelne für die Einhaltung der derzeitigen Beschränkungen verantwortlich!"

Liebe Grüße

Tom
« Letzte Änderung: November 18, 2020, 08:22:36 Vormittag von roscho »
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Offline rastello

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Also ich habe Heute auf meiner letzten Mopedrunde für dieses Jahr gesehen: "Golfplatz geöffnet!" und da standen auch ca. 50 - 60 Autos auf dem Parkplatz!

Gruß Armin
Alte Indianerweisheit: Wer schneller schießt, lebt länger!

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Offline sfs-archery

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Also ich habe Heute auf meiner letzten Mopedrunde für dieses Jahr gesehen: "Golfplatz geöffnet!" und da standen auch ca. 50 - 60 Autos auf dem Parkplatz!

Gruß Armin

In welchem Land?


Offline rastello

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Baden-Württemberg!
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Baden-Württemberg!
Golf zählt zu den Individualsporten die noch betrieben werden können. Wie 3D Bogensport auch.
Auszug aus der BW-Coronaverordnung.
Darf unter Auflagen geöffnet oder möglich bleiben:
...
Golfen (nur alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Haushalt. Weitläufige Anlagen
im Freien dürfen auch von mehreren individualsportlich aktiven Personen unter
Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden. Voraussetzung für die Nutzung der
Toiletten, Umkleiden und Duschen ist, dass sie nicht geteilt werden und Personen,
die nicht gemeinsam sportlich aktiv sind, sich nicht begegnen.)

https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/Uebersicht_Verschaerfung_CoronaVO_Novemeber.pdf