Hier mein Erfahrungsbericht aus Hessen:
Da man vor 13 Jahren hier die Ämter auch noch nicht wussten, wie man damit umgehen soll, kam bei uns unter anderem die Untere Naturschutzbehörde und hat ein avifaunistisches Gutachten verlangt. Wir waren auch beim Landratsamt vorstellig. Am Ende mußten wir einen Bauantrag stellen. In dem haben wir für den ersten gestellten Parcours eingezeichnet, wo die Ziele stehen werden. Das sich das im Laufe der Jahre natürlich ändert, war von vorne herein klar.
Aber dadurch haben wir nun auch die geischerte dauerhafte Genehmigung, das auf den Flächen ein Parcours stehen darf. Eine Abnahme durch einen Schießstandsachverständigen gab es bei uns nicht, aber wir haben die Behörde informiert und eingeladen, sich das mal anzuschauen. Auch wenn sie es nicht abnehmen müssen, ist doch eine proaktive Einladung vielleicht auch für den restlichen Verein ganz gut, um so die Kontakte zu verbessern und auszubauen. Wenn die wohlgesonnen sind, macht das vieles einfacher.
Bei uns steht der Vorstand hinter dem Parcours (rettet uns zu Coronazeiten gerade aktuell den Hintern, was die Einnahmen angeht - der restliche Schießbetrieb ist stillgelegt), wir haben einen öffentlich zugänglichen Parcours. Ganz am Anfang waren sie skeptisch, das hat sich aber recht schnell gegeben.
Bei uns schließen die Gäste mit Entrichtung der Parcoursgebühr und Anerkennung der Nutzungsordnung eine Tagesmitgliedschaft ohne weitere Rechte und Pflichten ab.
Das mit den Grundstückseigentümern geklärt sein muß, das die Fläche auch als Parcours genutzt werden darf, setze ich als Gegeben mal voraus. Bei uns stellt sich das über ein Pacht dar.