Also, Behörden werden tätig, wenn sie sich durch Kontrollen oder Hinweisen veranlasst sehen. Das müssen diejenigen im Ernstfall auch begründen können.
Wenn also einer anruft und sagt: „hier schießt einer im Garten rum“, kommt ggf. gleich das SEK.
Ein geschulter Polizist am Telefon kann den Anrufer aber darauf hinweisen, dass ein Bogen ein Sportgerät ist, ggf. nach einer konkreten Bedrohungslage fragen und Weiteres veranlassen – oder nicht.
Auch ein Jäger z.B. hat im Revier weitreichende Befugnisse, wenn er die die Gefahr von Wilderei (Straftat) erkennt. Das unterscheidet den Rover vom wilden Mountainbiker.
BTW:
Bei einem legalen Luftgewehr (Druckluftwaffe bis 7,5J) und auch bei Armbrüsten, handelt es sich um „freie Waffen“, die trotz allgemeiner Zugänglichkeit im Waffenrecht geregelt sind.
Die darfst du im Garten nur schießen, wenn sichergestellt ist, dass ein Geschoß das befriedete Grundstück nicht (auch nicht versehentlich) verlasen kann.
Auf deutsch: Nur im Keller, Scheune oder auf privatem Schießstand benutzen.
Niemals fesselt mich ein Band, riegelt mich ein Riegel
Suchte meinesgleichen, fand nur Sünder ohne Zügel
(In Extremo, "Sünder ohne Zügel")