Archers Campfire

Verein: Virtuelle Hauptversammlung


Online Landbub

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Hallo - das Thema gabs schon mal, aber vielleicht haben sich inzwischen die Erfahrungen gemehrt...

Hat jemand sowas schon durchgeführt oder mitgemacht? Klar kann ich eine Zoom Konf für 200 Leute starten, aber wie stimmt man da ab? Nicht alle haben eine Kamera und viele kommen nicht damit zurecht, sich auf einer Voting Platform anzumelden, um hier "named users" zu haben.

Und wie schauts da rechtlich aus, wenn jemand sagt "sorry, kein Handy, kein PC"?
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Offline sfs-archery

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Offline sfs-archery

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Und wie schauts da rechtlich aus, wenn jemand sagt "sorry, kein Handy, kein PC"?
Hilft dir das weiterß
https://www.vereinsrecht.de/neue-sonderregelungen-fuer-vereine.html
Kapitel: Stimmabgabe ohne Anwesenheit und vor der Mitgliederversammlung (§ 5 Absatz 2 Nummer 1)


Offline Waldgeist

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Auch mit "Zoom" kein Problem. Die Stimmabgabe kann (optisch sichtbar für alle) per Aklamation oder schriftlich in einem Tool eingetragen werden, wobei die Auswertung der Stimmen anonymisiert als Ergebnis angezeigt wird. Habe ich sogar schon im
professionellen Wirtschaftsleben mehrfach mitgemacht.
Dies gilt unter der Voraussetzung, dass die Satzung dies nicht ausdrücklich untersagt.
„Jeder Mensch kann irren, nur Dummköpfe verharren im Irrtum!“
Cicero


Online Landbub

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Das Problem mit Zoom, Teams, Chime, Webex etc ist, dass bei uns Familien Mitglied sind, wo mehrere Leute stimmberechtigt sind und gemeinsam vor dem einzigen PC sitzen. D.h., das normale "raise hand" geht nicht. Evtl. im Chat per Name eingetippt ... hmmm
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Offline Waldgeist

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Nachtrag.
Bei "Zoom" kannste auch über ein Festnetzttelefon teilnehmen.
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Offline Waldgeist

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@ Landbub: Ich habe es schon erlebt, dass alle Familienmitglieder (5 Personen) mit jeweils eigenem Gerät eingeloggt waren.
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Offline nordstern

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In vielen Bundesländern sind Mitgliederversammlungen erlaubt, auch in geschlossenen Räumen mit Abstand!

Bei reinen Videokonferenzen ist der Datenschutz einzuhalten, Teams, Zoom etc. können nicht legal genutzt werden. (Beschlüsse sind dann angreifbar)

Wir haben das mit ca. 20 Leuten testweise probiert, davon konnten 3 keine Verbindung aufbauen, bei 8 war die Internetanbindung dermaßen schlecht, dass diese selbst ohne Bild kaum zu verstehen waren.

Zum Abstimmen haben wir ein Tool parallel eingesetzt, ich glaube, nuudle war es.

Insgesamt ernüchternd, mit 200 Teilnehmern für uns nicht umsetzbar. Jetzt machen wir wahrscheinlich im Herbst eine Präsenzveranstaltung und je nach Lage dazu eine Videoübertragung für diejenigen, die nicht vor Ort sein wollen.
Ein Leben ohne Bentis ist möglich, aber sinnlos.

Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.


Online Landbub

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@ Landbub: Ich habe es schon erlebt, dass alle Familienmitglieder (5 Personen) mit jeweils eigenem Gerät eingeloggt waren.

wir haben noch ein paar wenige, die auch gerne den Vereinsbeitrag in bar bezahlen würden mangels Bankkonto ...  aber Corona gibt dem Vereinsrecht ein paar Freiheiten dergestalt, dass man eben nicht unbedingt alle abholen muss. Ich denke, man kann das tatsächlich sauber über Zoom machen. Aber nicht per "handheb", sondern per Chat, und den dann archivieren. Mal sehen, allen kann man es eh nicht recht machen
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Online Landbub

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In vielen Bundesländern sind Mitgliederversammlungen erlaubt, auch in geschlossenen Räumen mit Abstand!

Definitiv nein, auch nicht open Air. Info kommt direkt vom LRA.
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Erbswurst

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Bei solchen Versammlungen geht es ja meist nicht um knallharte Abstimmungen wie bei der Wahl zur Kanzlerkandidatur. Da sollte es eigentlich ausreichen, wenn die paar Gegenstimmen und Enthaltungen gezählt werden und das dürfte technisch kein Problem sein.


Offline nordstern

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@landbub
dann ist das in deinem Bundesland so, bei uns in Niedersachen in der aktuellen VO §9 Abs. 2:

"(2) Öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie Parteien, Vereine, Initiativen und andere
ehrenamtliche Zusammenschlüsse dürfen, auch abweichend von § 2 Abs. 1, die durch
Rechtsvorschriften vorgeschriebenen Sitzungen und Zusammenkünfte in geschlossenen
Räumen durchführen, wenn das Abstandsgebot nach § 2 Abs. 2 und 3 Nr. 1 eingehalten
wird. "

Und in Bremen:
"2a. im Rahmen von durch Rechtsvorschriften vorgeschriebenen Sitzungen von
juristischen Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts sowie
nicht rechtsfähigen Vereinen, Initiativen und andere ehrenamtlichen
Zusammenschlüssen, soweit zwischen den teilnehmenden Personen ein
Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten wird; Absatz 2 Satz 2 bis 4
gelten entsprechend,"

Ist bei den Nordländern eigentlich immer gleich, findet man unter dem Punkt, wo es mit religiösen Regelungen losgeht.

Vielleicht hat Bayern ja eine Söder-VO.  ;)




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Online Landbub

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Bei reinen Videokonferenzen ist der Datenschutz einzuhalten, Teams, Zoom etc. können nicht legal genutzt werden. (Beschlüsse sind dann angreifbar)

Doch, Zoom und Teams können genutzt werden, da die Bedenken des Datenschutzes den ungeregelten Transfer von Daten in nicht-GDPR Zonen (hier: USA) betreffen, nicht aber eine eventuelle Manipulation von Wahlergebnissen. Es gibt also keinen Grund, diese anzufechten
Interessant wirds, wenn ein Mitglied sich weigert, aus obigen Gründen an der Sitzung teilzunehmen. Aber die würde ich dann in die Gruppe mit einsortieren, die keine Möglichkeit haben, Online teilzunehmen mangels Endgerät oder Internet. Und das erlaubt das Vereinsrecht derzeit als Corona Ausnahme, weil man sonst nie eine Versammlung anbieten könnte.
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Online Landbub

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@landbub
dann ist das in deinem Bundesland so,

ja klar, das ist in jedem Bundesland anders und sogar das LRA hat Möglichkeiten, hier zu entscheiden. Aber bei uns haben wir die höchte Instanz dazu gefragt, und die sagt eben "nö". Nicht mal aufm Fussballplatz.
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Offline nordstern

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Doch, Zoom und Teams können genutzt werden, da die Bedenken des Datenschutzes den ungeregelten Transfer von Daten in nicht-GDPR Zonen (hier: USA) betreffen, nicht aber eine eventuelle Manipulation von Wahlergebnissen.

Das ist genau das Problem, da Microsoft und Zoom eben doch pbD in die USA weiterleiten, egal ob die Datenerfassung in einem RZ in der EU stattfindet.
Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
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