Da in Bayern aktuell die 2G Regel gilt, haben wir Die BucherBogner und die DiebacherEdelKnechte zum Beispiel geschlossen.
Es ist uns leider nicht möglich jeden Schützen zu kontrollieren. und die Kontrolle eigentlich auch für 14 Tage dokumentieren... so ist es bei unserem Parcours für unsere 2G Mitglieder und Gäste, die ja bei uns nur mit einem Mitglied mit dürfen, weil unser Parcours nicht öffentlich ist.
So wurde es uns vom LRA schriftlich erlaubt.
Eine Interessensfrage hierzu.
Auf den 3D Paroure die ich kenne, muss man sich eh, egal ob Coronabezogen oder nicht, in eine Liste eintragen, wenn man seinen Obulus entrichtet.
Zusätzlich liegt ein Coronazettel aus, den man ausfüllen und zusammen mit dem Obulus in einem Briefumschlag in den Briefschlitz wirft.
Auf Collenberg erfolgt das alles Elektronisch über das Riesenipod.
Bedeutet, auch vorher schon war man aufgerufen, vom Verein im Regelfall, seine Kontaktdaten bereitzustellen, wenn man auf den Parcours wollte.
Was unterscheidet also die bisherige Datenerhebung von der 2G Datenerhebung?
Was sagt denn die Landesverordnung zum Thema Datenspeicherung (egal für welchen Zeitraum), gibt die Landesverordnung hier eine klare Vorgabe?
Du sagtest ja, dass Euer zuständiges LRA diese Vorgabe gemacht hat. Haben die denn für diese Forderung eine rechtsgrundlage?