Hallöchen,
kurzer Auszug von der BSSB Seite. Wir sind Mitglied im BSSB
Anbieter, Veranstalter und Betreiber sind zur zweiwöchigen Aufbewahrung der eigenen Testnachweise sowie zur Überprüfung der vorzulegenden Impf-, Genesenen- und Testnachweise durch wirksame Zugangskontrollen samt Identitätsfeststellung in Bezug auf jede Einzelperson verpflichtet.
Da geht es nicht nur um die Betreiber, sondern auch um jeden Nutzer des Geländes. Die Zugangskontrollen sind sowohl für Sportstätten, als auch für Freizeiteinrichtungen durch zu führen.
Zu der Frage mit dem Datenschutz:
Im Bezug auf Corona gibt es eine 14 tägige Aufbewahrungspflicht des Status einer Person des Vereins.
Unabhängig der Pandie erklären sich alle Nutzer bei uns im Parcours damit einverstanden, sich zum einen an die Parcoursregeln zu halten und stimmen ihrer Datenerhebung mit ihrer Unterschrift zu. Dieser Zettel kommt in ein Kuvert und wird eingeworfen. Im Parcoursbuch steht nur Nachname, Anzahl, Beginn und Ende. Wer dies nicht tut und sich nicht ordentlich anmeldet, verstößt gegen unsere Regeln und wird des Parcours verwiesen. Wer das nicht möchte, bitte wo anders hingehen, wo es gehandhabt wird, dass es für einen passend ist. Ist ja kein Problem.
Leider gibt es dann auch noch Nutzer.....die nicht bezahlen und uneinsichtig sind. Diese Personen findest du leider nur über deine nicht vorhandenen Einträge im Schießbuch oder über die Kuverts, wenn sie fehlen.
Zum Glück ist die absolute Mehrheit aller Schützen vorbildlich, ansonsten würden einige Vereine keinen öffentlichen Parcours betreiben.
Zu der Öffnungsfrage:
Homepage oder Facebook Seite des Vereins/Parcours aufsuchen und nachlesen, ansonsten Betreiber kontaktieren. Wir antworten immer gerne.