Archers Campfire

Bogenschießen auf dem Acker

Gast · 50 · 13132

Offline Faenwulf

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Dir ist aber klar, dass das fürs trocknen des Heus/Strohs echt schlecht ist wenn du in den gepressten Ballen lauter Löcher reinmachst in die due Feuchtigkeit ins Innere eindringen kann...?

Mal davon abgesehen, dass die Teile tatsächlich Privateigentum sind. Wundert mich, dass es da noch keine Anzeuge gab.


Offline tombowhunter

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Bin da im Moment auch gerade etwas entsetzt wie es hier gut geheissen wird auf einem Acker auf die dort lagernden Strohballen zu schiessen, unabhängig ob da Judospitzen oder sonst etwas verwendet wird. Erstens ist es wirklich fremder Eigentum der da beschossen wird, und ein anderer sieht das verwendet keine Judospitzen und der Pfeil verschwindet da auf Nimmerwiedersehen und wird im Stroh belassen. Irgendwann taucht dann beim zerlegen im Hof/Gestüt oder wo auch immer der Pfeil wieder auf und das Geschrei ist da, das sind genau solche Sachen was irgendwann mal dafür sorgt das wir nur noch auf abgeschlossenen Hochsicherheitsanlagen schiessen dürfen, da wird dann nämlich nicht mehr gefragt wie das eigentlich war und warum das passiert ist sondern über einen Kamm geschert und es sind dann die Aussagen die Bogenschützen schiessen planlos in der Gegend rum und ist gefährlich usw., usw., ....
Ich wäre wenn ich so etwas wirklich machen würde doch sehr sehr vorsichtig solche Aussagen dann auch noch öffentlich kund zu tun.
Fakt ist du darfst nirgendswo schiessen wenn das Grundstück nicht dafür vorgesehen ist (Parcour, Schiesswiese, usw.), es sich nicht in deiner Privathand befindet oder mit ausdrücklicher Genehmigung dir erlaubt wurde. Dies gilt auch für das Roven, streng genommen muß dazu die Genehmigung des Forstwirts eingeholt werden, egal ob öffentlicher oder Privatwald. Es gibt in D keine Gelände die nicht irgendjemand gehören !!!
Mit der Aussage wenn sich einer beschwert gehe ich eben auf den nächsten Acker, sorry Guido ist für mich ein No GO, welches ich so auch nicht aus deinem Munde erwartet hätte.
Gruß Thomas


Offline Stringwistler

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  • Der Bogen schießt... aber die Sehne trifft...
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Dir ist aber klar, dass das fürs trocknen des Heus/Strohs echt schlecht ist wenn du in den gepressten Ballen lauter Löcher reinmachst in die due Feuchtigkeit ins Innere eindringen kann...?

Mal davon abgesehen, dass die Teile tatsächlich Privateigentum sind. Wundert mich, dass es da noch keine Anzeuge gab.
Ich rede von Strohrollen. Die haben keine Folie.
Die braucht bei uns für den Stall kein Bauer mehr, haben alle Schwemmermistung... wenn du weißt was das ist.
Der Bauer verheizt die bei uns.
Kessel auf, Bällen rein, hält 3-5 Tage...
Mit Gebläse am Glimmen gehalten und Abgase werden nochmal in den Brennprozess geleitet.
Regeltechnisch klasse gelöst... ✌🏻😉
Außerdem kenne ich in dem Fall sogar die Bauern. Die haben uns fürs Ranga und Wiesnschießn schon extra dafür die Strohrollen stehen lassen. 😄 👍🏻
Servusla, Gruß Guidl...

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Offline Stringwistler

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In Bayern ist roven im Wald erlaubt.
Wir haben da sogar den Förster gefragt und der hat uns sogar ein Stück Wald (ca 3-4ha zugewiesen...
Und die Strohrollen sind einzelne die auf dem Acker stehen.
Auf aufgeschichtete würde ich auch nicht schießen, da kann natürlich eher ein Pfeil in den Ritzen verschwinden.
Ok, mag sein, daß ich bei uns echt die meisten Bauern auch kenne. 😉
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Offline bergischerjaeger

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Hey sagt mal, wie willst das mit dem fragen bewerkstelligen?
Auf einem abgedroschenen Acker, lass ich jederzeit meine Pfeilchen fliegen.
Gerade jetzt stehen da die großen Strohrollen als perfekte Pfeilfänge. Scheibe drauf, fertig.
Ich kann mir dabei aber auch immer sicher sein, daß kein Pfeil zurück bleibt.
Entweder Scheibe groß genug, oder eben nur Judopoints u.ä. Die sich nicht vergraben können.
Das ist rechtlich gesehen zu mindest in Bayern nichts anderes wie gassi gehen, oder Cross Golf spielen, Mountain Biking... u. ä. Selbst wenn dem Bauern das ned gefallen würde, hätte er da wenig Chancen was dran zu ändern. Und wenn ein Bauer kommt dem das stört, sage ich Entschuldigung und such mir einen neuen Acker... 😄 👍🏻

Falsch.Du beschießt ander Leute Eigentum. Und geneu diese Leute können dagen etwas unternehmen,was Dir sicherlich dann auch wenig gafallen wird. Ein wenig mehr Respekt vor dem Eigentum anderer könnte schon vorausgesetzt werden
Hoyt Satori 17"mit Uukha Uureg Med 50#@28" 60"+Hoyt Traditional 40#short58";Fred Bear Grizzly 50#/58;Fred Bear Kodiak Magnum 40#/52";Fred Bear Super Kodiak 45#/60"


Offline lakeshooter

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  • Das Leben ist zu kurz für nur einen Bogen!!
@Stringwhistler

Wenn du die Bauern kennst und die die Ballen extra für dich liegen lassen, kannst du wohl kaum von "allgemeiner öffentlicher Ackernutzung" sprechen.

Hier in der Bodenseeregion würdest du jedenfalls massiv Ärger bekommen, wenn du ungefragt auf fremden Äckern rumschiessen würdest.

Denn jeder Eigentümer (und auch der Pächter hat in diesem Fall eigentumerähnliche Rechte) hat das Recht und die Möglichkeit fremde Einflüsse auf sein Eigentum/Besitz abzuwehren. Und spätestens wenn auf dieses Eigentum/Besitz geschossen wird, ist eine Grenze überschritten, die keiner mehr im Streitfall gutheißen würde.

Wenn das wie gesagt abgesprochen ist, wie bei dir, okay, aber mit allgemeiner Ackernutzung hat das rein gar nichts mehr zu tun und sollte den anderen auch nicht als solche suggeriert werden.
« Letzte Änderung: August 07, 2022, 05:36:46 Nachmittag von lakeshooter »
Neue Bögen brauchts (eigentlich immer) am See!!!

Auf dem Weg: -/-

Mein Bogenregal:
A&H ACS CX, Bob Lee HardCore Cobra, Ryano Super Apollo, Stalker Vortex RC+LB, Ift Wren


Offline Kuckingen

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Auf einem Acker hat ohne Erlaubnis des Eigentümers/Pächters niemand etwas zu suchen!!

Auf Strohballen habe ich auch schon geschossen. Hat mir mein Vater erlaubt. Das ende vom Lied war, dass ich innerhalb einer Woche 3 Strohballen zerlegen musste, weil die Pfeile IM Ballen waren. Das mit einem 35 Pfund Bogen.
Das konnte ich, zu Hause am Hof.



Offline SwissFiveNine

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... und wenn ein Bauer kommt dem das stört, sage ich Entschuldigung und such mir einen neuen Acker... 😄 👍🏻
Da bin ich ganz bei Du, Stringwistler. Darum heisst das bei die Seeleut' "auf zu neuen Ufern" und bei die einfachen Landleut' "mach Dich von Acker".  :bow:
„Steig vom Pferd, wenn du merkst, dass es unter dir stirbt.“ (Lakota Weisheit)


Offline Uller

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Offline arcodivetro

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Naja, ich bin ja auch der Meinung vom Stringwistler  :agree:

Aaber, ich bin Österreicher. In Tirol gilt z.B. das:  "Feldfrevel begeht, wer unbefugt Feldgut vernichtet, beschädigt, verunreinigt, unbenützbar macht, dem ordnungsgemäßen Gebrauch entzieht ..." und da gibt es auch ein Strafmaß bis 2200 Euro.
Niederösterreich (meine engere Heimat) formuliert's etwas anders:  "Wer unbefugt fremdes Feldgut gebraucht, verunreinigt, beschädigt oder vernichtet ... (man beachte: gebraucht genügt schon)" , kostet aber nur bis 1500 Euro.
Ich will keine juristische Debatte loslösen, aber die Feldschutzgesetze begründen Tatbestände.

Also im schönen Ösiland lieber die Bauern fragen, vorher  :bow:
May the arrow be with you, always!


Offline Waldgeist

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Tschulichung - aber wieso müssen erst igendwelche Gesetze her und fremdes Eigentum zu schützen?
„Jeder Mensch kann irren, nur Dummköpfe verharren im Irrtum!“
Cicero


Offline Stringwistler

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Man ist euch langweilig?
Wie seid ihr denn drauf... ?
Ich sag jetzt gar nix mehr dazu.... 😄
Servusla, Gruß Guidl...

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Offline perkolat

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Die gleichen Spielregeln gelten übrigens auch im Wald, sofern es nicht eurer ist. Fremdes Eigentum, vorher fragen.  ;)


Offline Stringwistler

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Die gleichen Spielregeln gelten übrigens auch im Wald, sofern es nicht eurer ist. Fremdes Eigentum, vorher fragen.  ;)

Und eben das stimmt leider nicht. Zumindest nicht in Bayern. Hab ich oben schon geschrieben.
Der Wald (auch Privatwald sofern er nicht umzäunt ist) gilt als Naherholungsgebiet und jeder Bürger hat das Recht drauf ihn zu nutzen.
Ob er jetzt darin jogt, Fahrrad fährt oder Bogen schießt ist völlig unerheblich.
Alles gilt als Sportausübung....
Macht euch bitte erst mal schlau bevor ihr solche Sachen verbreitet.

Jetzt ist hier aber Ende für mich.... 😌
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_7912_5_U_11632/true
« Letzte Änderung: August 08, 2022, 09:35:58 Vormittag von Stringwistler »
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